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wieder herzuſtellen, und zur Rettung der Jeſuitengüter mit dem gräflichen Hauſe Wied⸗Runkel einen langjährigen energiſchen Proceß an dem Reichskammergericht zu Wetzlar führte, deſſen Entſcheidung zum Nachtheil der Runkeler ausfiel 15). Dadurch wurde es möglich, ſchon 1792 dieſe ad pios usus gewidmeten Güter zur Wiederherſtellung der Schule zu verwenden. Die ſehr ehrenvollen Motive, welche die fürſtliche Regierung in einem Bericht vom 11. Juli d. J. an den Fürſten ausſprach, ſind 1) die urſprüngliche Beſtimmung der Stiftung; 2) die vorhandenen Verhältniſſe der katholiſchen Religion, der die Unterthanen im Fürſtenthum Hadamar zugethan ſind; 3) der Zuſtand der Stadt Hadamar; 4) die Er⸗ klärungen des Reichskammergerichts über die Jeſuitengüter und endlich die Beför⸗ derung nützlicher Kenntniſſe durch einen wohlgeordneten Unterricht 16). Zugleich ent⸗ ſchloß ſich die Regierung in Folge eines höchſt denkwürdigen, unparteilichen„Promemoria“ des Profeſſors Dresler in Herborn ¹), nur katholiſche Geiſtliche als Director und Profeſſoren zu beſtellen. So wurde denn durch ein von dem Fürſten Wilhelm V., der Hadamar ſeine allzeit treue Stadt genannt hatte und von ſeinen Unterthanen mit Recht aufrichtig geliebt wurde, erlaſſenes Decret ¹8) vom 6. Sept. 1792 das Gymnaſium wieder hergeſtellt, und die Bedürfniſſe desſelben aus dem von dem fürſtlichen Rentmeiſter dahier verwalteten Jeſuitenfond beſtritten. Die Direetion wurde dem noch in Andenken ſtehenden Conſiſtorialrath Bauſch übertragen, und außerdem drei Profeſſoren, ein Lehrer der franzöſiſchen Sprache, ein Zeichen⸗ lehrer, ein Schreiblehrer, ein Muſikmeiſter, ein Organiſt, ein Pedell und ein Sacriſtan ange⸗ ſtellt. Auch die Anſtellung eines Fechtmeiſters und franzöſiſchen Exercitienmeiſters wurde in Ausſicht geſtellt, und zwei Elementarlehrer der Stadt für die Vorbereitung der Knaben zum Gymnaſium mit beſonderen Remunerationen bedacht. Das Schulgebäude verblieb ſeinem Zweck, und die Kloſterräume wurden dem Director und den Profeſſoren als Wohuung über⸗ wieſen. Der Unterricht war auf 6 Jahrescurſe in eben ſo vielen Claſſen vertheilt und um⸗ faßte nach einem Programm v. J. 1797 die deutſche, lateiniſche, griechiſche, franzöſiſche Sprache, Religion, Geſchichte, Geographie, Mathematik, die ſchönen Wiſſenſchaften, Pfychologie, Logik, Metaphyſik, Moralphiloſophie, Naturlehre, Muſik, Geſang, Zeichnen. Bei den öffentlichen Prüfungen fand eine öffentliche Preisvertheilung ſtatt.
Unter franzöſiſcher Herrſchaft wurde durch ein kaiſerliches Decret v. 11. Dec. 1811 der Gymnaſialfond zu Hadamar nebſt dem der hohen Schule zu Herborn zur Dotation der Uni⸗ verſität Düſſeldorf überwieſen und die Umwandlung des Gymnaſiums in eine Secondärſchule beſchloſſen. Da übrigens die Fremdherrſchaft ſchon 1813 aufhörte, ſo konnte die Ueberweiſung der gen. Fonds nach Düſſeldorf nicht bewerkſtelligt werden ¹⁹).
In Folge des andauernden Krieges war die Anſtalt ſehr zurückgekommen und zählte 1806 nur 12 Schüler ²⁰). Doch beweiſt der Umſtand, daß der genannte Director Bauſch zur
15) Rechtliche Ausführung ac. ad causam des Herrn Prinzen von Oranien wider den Herrn Grafen zu Wied⸗Runkel. O. O. u. J.
16) Kehrein, S. 17.
17) Theilweiſe gedruckt bei Kehrein, S. 18.
18) Abgedruckt bei Kehrein und Wagner.
19) Freimüthige Jahrbücher. Darmſtadt 1819, II. 57.
20) Viele junge Leute traten freiwillig oder gezwungen zum Militär. Das Schulgebäude wurde 1814(wie auch das Fürſtenſchloß) zum Lazareth für die typhuskranken Soldaten verwendet. Nach dem Bericht von Augen⸗ zeugen lagen mehrere hundert kranke Soldaten allein im Sommerſaal des Schloſſes; die Leichen wurden durch die Fenſter heruntergeworfen und ins„hohe Holz“ gefahren, wo ſie wegen der Kälte lange unbegraben liegen blieben.
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