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verloren geht, als dolus und somit das Verhalten des Sulpicius als ein unehrenhaftes erscheinen müsste. Die beiden Teile des Vordersatzes haben den von Halm vermuteten Zusammenhang nicht, vielmehr hält Cicero dem Sulpicius(qui gravissime se ferre dixit me familiaritatis necessitudinis- que oblitum causam L. Murenae contra se defendere§ 7) die Inkonsequenz, deren er sich bei diesem Vorwurfe gegen ihn schuldig mache, nach zwei Richtungen hin vor. Er sagt ihm: Man darf doch die Gegner seiner Freunde verteidigen, ohne diesen gegenüber die Pflicht der Freund- schaft zu verletzen; das thust Du ja selbst, denn Du giebst ja auch den Gegnern Deiner Freunde juristischen Rat, ohne eine solche Verletzung zu befürchten; zwischen einer solchen Verbeistandung als juristischer Beirat und einer Verteidigung vor Gericht ist denn aber doch wohl kein grosser Unterschied. Wir können uns wohl denken, er hätte ihm gern einen Fall vorgeführt, wo Sulpicius ganz das Nämliche gethan, den Gegner eines Freundes vor Gericht verteidigt hätte, wenn ein solcher vorgelegen hätte; so begnügt er sich und muss sich begnügen, darauf hinzuweisen, dass S. mit seinem Rechtsbescheide das Nämliche gethan habe, was er jetzt thue, und darum keinen Grund habe, ihm Vorwürfe zu machen. Und dann— so führt er ihm im zweiten Teile des Vordersatzes zu Gemüte— wie steht es denn weiter mit Deinem Grundsatze, dass es schimpflich sei, als Anwalt einen Rechtsstreit dadurch zu gewinnen, dass der Gegner wegen eines Formfehlers unterliege, dass also ein Sieg vor Gericht nur dann Ehre bringe, wenn der Gegner tüchtig verbeistandet sei? Ob letzteres wirklich ein Grundsatz des S. war, ob er vielmehr allen anständigen Sachwaltern der damaligen Zeit angehörte, oder ob ihn Cicero hier dem S. nur im Interesse seiner Schlussfolgerung beilegt, kann dabei füglich unentschieden bleiben. Gerade aber wegen dieses Grundsatzes, so folgert der nächste Satz, dürftest Du es nicht nur nicht tadeln, dass ich die Verteidigung des Murena übernommen, sondern es müsste Dir das ganz recht sein; denn wenn die freundschaftlichen Beziehungen zu Dir mich, den Hortensius, den Crassus und die sonstigen tüchtigeren Sachwalter von der Verteidigung des Murena abgehalten hätten, so würde die von Dir selbst verlangte tüchtige Verbeistandung desselben und zwar gerade Dir gegenüber unmöglich sein und der unerhörte Fall eintreten, dass ein erwählter Consul in seinem Prozesse keinen geeigneten Sachwalter finden könnte.
Zum Schlusse füge ich noch eine Bemerkung zu Sallust bei. In der Einleitung zur Rede Cicero's pro Sulla bemerkt Halm§ 4.:„Ausdrücklich bestätigen seine(Sulla's) Schuld(der Teil- nahme an der ersten(atilinarischen Verschwörung 65) der Geschichtschreiber Cassius Dio und Suetonius und die Periocha des Livius; dagegen verschweigt Sallustius seinen Namen(c. 18), wo er als die Haupturheber der Verschwörung Catilina, Autronius und Cn. Piso nennt, womit übrigens nicht ausgesprochen ist, dass Sulla dem Unternehmen fremd gewesen war.“ Dass Sulla zu den Teilnehmern der ersten Verschwörung gehört und auch bei der zweiten seine Hand mit im Spiele hatte, ist kaum zu bezweifeln. Hatte er sich auch bei allen schwerer belastenden Vor- gängen klug im Hintergrunde zu halten gewusst, so war seine Teilnahme doch in Rom ein öffent- liches Geheimnis, das Sallust gewiss ebenso gut kannte wie Cicero, aus dessen Rede man ja deutlich merkt, dass nicht die Ueberzeugung von der Unschuld seines Clienten seine Beredtsamkeit anfeuert. Was hat nun den Sallust trotz seiner Kenntnis der Sache veranlasst, denselben nicht zu nennen, und dürfen wir ihm ein, natürlich absichtliches Verschweigen zur Last legen? Wollte er damit etwa einem Parteifreunde, einem ausgesprochenen Cäsarianer, wie er selbst, einen Gefallen thun und die eigne Partei oder auch die gesamte Nobilität, von der bereits so viele Mitglieder mit Schmach bedeckt waren, schonen? Oder hatte er dafür vielmehr einen aunderen, triftigeren Grund, der für Livius, Sueton und Cassius Dio wegfiel? Ich glaube, wir brauchen angesichts der


