Aufsatz 
Erklärende Bemerkungen und Verbesserungsvorschläge zu einigen Stellen unserer Schulklassiker
Entstehung
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Rede Cicero's und des Erfolges derselben nach einem solchen nicht mehr lange zu suchen. Als der Geschichtschreiber seine Monographie über die Catilinarische Verschwörung abfasste, war die Freisprechung des Sulla noch nicht zwei Jahrzehnte geschehen, Sulla selbst lebte entweder noch oder war kaum gestorben, es lebte der Sohn und Stiefsohn desselben, es lebte von den Richtern, die ihn freigesprochen, gewiss noch ein grosser Teil; hätte er unter solchen Umständen und trotzdem, dass über diese Teilnahme Sulla's res iudicata vorlag, ihn dennoch, der öffentlichen Meinung und seiner eigenen moralischen Ueberzeugung folgend, unter den Teilnehmern der Verschwörung genannt, so würde das geradezu als eine Gehässigkeit gegen denselben erschienen sein. Das war für Sallust doch gewiss eine genügende Rechtfertigung für sein Verfahren. Für Livius dagegen, der an die Abfassung dieses Teiles seines Geschichtswerkes kaum vor Christi Geburt gelangt sein dürfte, lagen mindestens sechs Jahrzehnte dazwischen, und es fielen somit für ihn die Gründe, die für Sallust massgebend sein mussten, hinweg; er konnte ungescheut in seinem Geschichtswerke das Urteil der öffentlichen Meinung niederlegen, ohne sich um das richterliche des Jahres 62 v. Ch. zu kümmern. Noch mehr war dieses natürlich für Sueton und Cassius Dio der Fall, die ja den Livius als Quelle vor sich hatten.

Am Schlusse der Catorede(Catil. 52, 35) haben die Ausgaben: Catilina cum exercitu faucibus urget, alii intra moenia atque in sinu urbis sunt hostes etc., und dieses ist die Lesart der Handschriften ausser dem Vaticanus, der urbis nicht hat. Nur Dietsch hat das Wort in der Textausgabe in Klammer, in der kommentierten Ausgabe lässt er es weg und erklärt in sinu= an unserem Herzen. Dass urbis bei in sinu ein lästiger Zusatz ist und nach dem steigernden atque(und sogar) mit diesem nur eine matte Wiederholung von intra moenia wäre, ist einleuchtend, urbis also jedenfalls mit Dietsch zu tilgen. Es hat Cato hier denselben Gedanken ausgedrückt und dieselbe Steigerung angewendet, wie Cicero in Catil. 1, 2, 5 ducem hostium intra moenia atque adeo in senatu videmus, und ich möchte darum vorschlagen zu lesen: alii intra moenia atque in sinu nostro sunt hostes: weitere Feinde befinden sich innerhalb der Stadt und sogar hier in unserer Mitte. Dadurch gewinnt die Stelle die rechte Kraft, und wir können uns lebhaft den Blick vorstellen, der bei den Worten aus den Augen des strengen Altconservativen seinen Vorredner getroffen haben mag. Urbis ist nämlich in den Handschriften wahrscheinlich nicht ein willkürlicher Zusatz, sondern eine Verwechslung mit der Abkürzung für nostro, die beide bei undeutlicher Schrift des letzten Buchstabens fast ganz gleich sind(Frö, urb').

In dem folgenden Kapitel§ 5 hat Dietsch nach richtiger Vermutung effeta aetate parentum. Es ist der Ausfall des Wortes aetate in den Handschriften entstanden durch die gleichen auf- einanderfolgenden Silben effeta etã parentum.