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nämlich, dass der mit tanquam eingeleitete Vergleich sich nicht bloss auf arce, sondern auch auf das folgende a fugitivis bezieht und dass das gerade das Hauptmoment desselben enthält, und dieses a fugitivis könnte darum den Schlüssel zur Eröffnung des Verständnisses des ganzen Vergleichs und der Entstehung des verdorbenen aliqua bieten. Es wird nach dieser meiner Anschauung also die Besetzung des Castortempels durch die Clodianer, die als fugitivi bezeichnet werden, in Ver- gleich mit einem ähnlichen Vorgange gesetzt, und wir brauchen nicht lange zu suchen, um in der römischen Geschichte wirklich eine Parallele dazu zu finden, von der, da sie sich so leicht und ungesucht darbot, kaum zu erwarten ist, dass Cicero sich dieselbe habe entgehen lassen, und das um so mehr, als sie im höchsten Grade geeignet war, die Gehässigkeit gegen seinen Todfeind zu steigern. Es wird nämlich diese Gewaltthat des Clodius in Beziehung gebracht mit einer der schlimmsten und schmachvollsten Erinnerungen aus der römischen Geschichte, und die Scenen der Clodianer beim Castortempel werden verglichen mit der nächtlichen Ueberrumpelung der Burg und des Capitols durch Appius Herdonius mit seiner Schar von entlaufenen Sklaven und Ver- bannten a. u. c. 294, a. Ch. 460(Liv. 3, 15, 5 ff.). Die Worte a fugitivis weisen auf eine solche Anspielung geradezu hin: bei Livius a. O. sind es exsules servique, aus denen die Schar des Herdonius besteht, von Clodius und seinem Anhange sagt Cicero in unserer Rede§ 34 servorum dilectus habebatur, in den von jenem wieder hergestellten Clubs der Collegia compitalicia. Nahe lag auch der Vergleich des Castortempels mit der Burg, nicht nur, weil derselbe von den Clodianern zu einer solchen umgeschaffen war—§ 34 arma in templum Castoris palam com- portabantur, gradus eiusdem templi tollebantur— sondern auch wegen seiner Lage. Der Burg gegenüber auf der entgegengesetzten Seite des Forums und dicht bei demselben nach der Anhöhe des Palatinus gelegen, beherrschte der imposante Bau dieses ebenso, wie jene, so dass er täglich dem römischen Volke in's Auge fiel(Cic. Verr. act. II 1, 49, 129 ausum esse in aede Castoris, celeberrimo clarissimoque monumento, quod templum in oculis cotidianoque adspectu populi Romani positum est— audaciae suae monumentum aeternum relinquere). Die historische Beziehung war den Zuhörern jedenfalls klar auch ohne nähere Hindeutung: war doch die Burg, abgesehen von der Ueberrumpelung durch die Sabiner, nur noch einmal in feindlichen Händen gewesen und zwar gerade in den Händen solcher Feinde, wie sie mit fugitivi scharf gekennzeichnet werden. Es ist darum aliqua in aliquando zu ändern, aus dessen Abkürzung (aliquã) es wegen des mangelnden Verständnisses der Beziehung schon in früher Zeit entstanden zu sein scheint.
Cic. pro Murena 4, 9: Nam si tibi necesse putas etiam adversariis amicorum tuorum de iure consulentibus respondere, et si turpe existimas te advocato illum ipsum, quem contra veneris, causa cadere, noli tam esse iniustus, ut, cum tui fontes vel inimicis tuis pateanb, nostros etiam amicis putes clausos esse oportere. Hierzu bemerkt Halm, nachdem er vorausgeschickt, causa cadere heisse, einen Prozess wegen Formfehler verlieren(im Gegensatz zur Rechtssubstanz und dem Gesetze, in iudicio vinci):„Wie das turpe existimas zu verstehen sei, ist nicht leicht, aber die Sache wahrscheinlich so zu denken, dass sich der Gegner solcher Formeln bedient hat, die Sulpicius selbst angegeben hatte. Ein Rechtsgutachten hatte er in dem angenommenen Fall dem Manne auf die consultatio nicht verweigert, war aber sodann in der Sache gegen ihn als Anwalt, eines Freundes aufgetreten.“ Eine solche Erklärung, bei der in einem und demselben Rechtsstreite Sulpicius geradezu gegen Sulpicius auftritt, wenn er auch beim Gegner nur als juristischer Rat- geber erscheint, hat doch etwas sehr Bedenkliches, um so mehr, als das dem Gegner gegebene responsum, infolge dessen wegen des darin enthaltenen Formfehlers der Rechtsstreit für denselben
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