Aufsatz 
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die übliche Gaueinteilung und Einsetzung königlicher Beamten mit sich, der Grafen, denen im Frieden die Rechtspflege, im Kriege die Führung des Gauaufgebots oblag. Da so die hessischen Ge- biete Bestandteile des grossen Weltreiches bildeten, konnte auch dort keine selbständige Sondergewalt mehr bestehen. Sie haben die Freuden und Leiden des Ganzen teilen und namentlich in den Sachsenkriegen Schweres tragen müssen.

Erst als das fränkische Weltreich zerfiel, erstanden im Innern wieder bedeutende Sondergewalten in Gestalt mächtiger Ge- schlechter, die in den ihnen amtlich anvertrauten Gebieten grössere Selbständigkeit zu erringen wussten. Im ostfränkischen, dem deutschen Reiche, bildeten sich neue Stammesherzogtümer, fünf an der Zahl. Zum angesehensten von diesen, Franken ¹⁶, gehörte auch das Land der Hessen, das öfter auch als eine mehr selbständige Landschaft aufgeführt wird. Hessen setzte sich zum wesentlichen aus drei Gauen zusammen, eine Einteilung, die in der früheren Hälfte des Mittelalters für die Geographie Hessens den eigentlichen Mittelpunkt bildet ¹7.

Den Kern des hessischen Gebietes bildete der(fränkische) Hessengau, die Gegend an der Fulda, Eder und Schwalm. Im Westen reicht er bis ins Gebiet der oberen Lahn, an den Eder- kopf, im Osten wird im allgemeinen die Grenze durch die Wasser- scheide von Werra und Fulda gebildet. Was östlich dieser Linie liegt, gehört zu Thüringen. Westlich schloss sich der Oberlahn- gau an, der den Landstrich an der oberen Lahn umfasste. Die Grenze gegen den fränkischen Hessengau bildet eine Linie über Mandeln, Lixfeld, Bottenhorn, Marburg, Rauschenberg, Neustadt, dann südlich abbiegend an Alsfeld vorbei zur oberen Antreff hin. Die Grenze gegen den Niederlahngau zog zwischen Frouhausen und Lollar hindurch. Der letzte war der sog.sächsische

is Dieser ehemals auf die ganze fränkische Monarchie im weitesten Umfange angewandte Name wurde nun auf das Kernstück des deutschen Reiches bezogen; es umfasste die untere Hälfte der oberrheinischen Tiefebene, das Main- u. Neckarland, sowie das Lahn- u. Fuldagebiet. Genaueres über die Grenzen u. spätere Teilung von Ost- und Westfranken vgl. K. Kretschmer, hist. Geogr. von Mitteleuropa. S. 183. Waitz, Deutsche Verfassungs- geschichte V, 173 ff. Stein, Urgesch. d. Franken. A. d. h. V. f. Ufr. 37 39.

1 Vgl. über die Gaueinteilung im allgem. Kretschmer a. a. O. S. 191 ff. Dort ausführl. Literaturangaben. Für Hessen bes. H. B. Wenck, HL. II, 343 ff. mit Karte. Landau, Beschreibung des Hessengaus. Kassel 1857. H. Böttger, Diözesen u. Gaugrenzen Norddeutschl. 1875(urteilt namentlich über den Hessengau sehr willkürlich). Deren Angaben werden berichtigt durch G. Schenk zu Schweinsberg, Quartalbl. d. h. V. 1874 Nr. 4 S. 63 f. Lebhaft erörtert ist in der einschlägigen Literatur vor allem die Frage, wie die einzelnen Gaue zu begrenzen seien, u. welche Hülfsmittel zur Lösung herangezogen werden dürfen. Als nicht immer stichhaltig hat sich dabei die Voraussetzung erwiesen, dass die kirchl. Einteilung in engster Beziehung zur Gaueinteilung gestanden habe. K. Wenck(zur Gesch. des Hessengaus, ZHG Bd. 36, 227 276), weist nach, dass es einensächsischen Hessengau in des Sinnes wörtlichster Bedeutung nie gegeben hat, wohl aber, dass ansehn- liche Teile des Hessengaus von sächs. Bevölkerung bewohnt waren.