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II. Besitz Heinrichs des Kindes.
Heinrichs Besitz bestand unmittelbar nach dem mit Meissen i. J. 1264 geschlossenen Vergleiche aus der„Gisonischen Erbschaft“ und einer Reihe von Städten und Orten an der Werra.
Was bildete die Gisonische Erbschaft? Woher stammte sie?
a. Geschichte der Gisonischen Erbschaft.
Um dies zu erklären, muss weiter zurückgegriffen werden. Bekanntlich gehören die Chatten, die Vorläufer der heutigen Hessen, zu den wenigen deutschen Volksstämmen, die— trotz ihres Vor- dringens nach Süden und Westen— ihre ursprünglichen Sitze (an der Eder, Fulda und Werra) behauptet haben. In den Zeiten grösster Machtenfaltung nahm der Stamm den weiten Raum von der Sieg und Diemel im Norden bis zum Hagenauer Forst, Murg und Enz im Süden ein; im Osten dehnten sie sich bis zur Werra, dem Thüringer und Frankenwald und oberen Main, von wo die Grenze des Volksstammes über Rednitz und Rezat wieder westlich bis zur Enz zog; im Westen war das Moseltal bis Metz von ihnen besiedelt. Aus den Mittelrhein- und Maingegenden hatten sie in schweren Kämpfen die Alemannen verdrängen müssen ¹⁵.
Diesen ausgedehnten Besitz aber konnte der Volksstamm nicht behaupten. Im 5. Jahrh. finden wir die Chatten in so engem Anschluss an die Franken, dass sogar ihr Name zurücktritt. Diese Verbindung musste um so leichter fallen, da die beiden Stämme in alten Zeiten gemeinsamer Väter sich rühmen konnten. So kam es, dass namentlich die Teile des Volkes, die das Stammland ver- liessen, den fränkischen Namen annahmen(Rheinfranken und Mainfranken); nur die in der ursprünglichen Heimat Zurück- gebliebenen behielten den alten Namen(Chatten— Hessen). Es ist wohl ziemlich wahrscheinlich, dass die von Norden und Süden andrängenden Sachsen und Thüringer sie nötigten, Rückhalt am Frankenreiche zu suchen. Da die Chatten damit aber auch die natürlichen Grenzwächter für das Reich im Osten bildeten, war so einem gegenseitigen Bedürfnisse Genüge getan, und es ist zu begreifen, dass das Abhängigkeitsverhältnis nicht sehr drückend war. Aber es konnte nicht ausbleiben, dass durch tatkräftige fränkische Herrscher daraus ein förmliches Untertanenverhältnis mit der Zeit hergestellt wurde. Dies brachte dann natürlich
1⁵ Zu Namen und Ausdehnung des Stammes vgl. Duncker, Geschichte der Chatten. ZHG 23, 225 ff.— Kellner, Chatten und Hessen, Herrigs Arch. 1871, S. 85 ff.— Rieger, über d. Ansied. d. Chatten. AHG 15, 1.— Schröder, Forsch. z. d. G. 19, 143 ff.— Arnold, Ansiedelungen und Wanderungen deut- scher Stämme, zumeist nach hess. Ortsnamen.— Lamprecht, fränk. Ansiede- lungen u. Wanderungen am Rheine. Westd. Z. I, 133.— Baumann, Schwaben u. Alemannen. Forsch. 2z. d. G. 16, 215 ff.— Fischer, Geogr. d. schwäb. Mund- art. Tübingen 1895.— Quartalbl. d. h. V. 1883, 1889, 1890. 1891, 1892, 1899. Berechtigte Zweifel gegen Arnolds Ansicht und die sieh darauf aufbauende Annahme der Ausdehnung der Chatten äussern: Scherer, Jen. Litt. Z. 1876,
Weller, Württ. Vierteljahrschr. f. Landesgesch. N. F. VII(1898), Witte, Forsch. z. D. Landes- u. Volksk. X(1897).


