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von Hessen bereits wenige Tage, nachdem die Wahl Adolfs von Nassau zu Frankfurt am 5. Mai 1292 betätigt war, sich kraft kaiserlicher Belehnung gefürsteter Herr in seinem Lande nennen konnte(11. Mai 1292). Wie erklärt sich diese Hast? Die allge- meinen Vorgänge bei der Wahl König Adolfs sind bekannt ¹i; sie war nur unter schweren, für die Zukunft des Reiches sowohl wie für das Ansehen des königlichen Namens verhängnisvollen Bedin- gungen möglich. Unter den führenden Fürsten des Reiches hatte sich ein förmlicher Bund gebildet mit dem Zwecke, das Reich und sein Oberhaupt aller Rechte, die sie noch besassen, zu berau- ben. Die Ernennung des machtlosen„Gräfleins“ diente den Wäh- lern lediglich zur Befriedigung ihres Eigennutzes; Adolf musste die Kosten der Wahl in sehr reichlicher Weise ersetzen durch die weitgehendsten Zusicherungen, vor allem an die rheinischen Erzbischöfe und Wenzel von Böhmen.
Es unterliegt nun keinem Zweifel, dass Heinrich im Einver- nehmen mit jener Fürstenpartei gestanden hat.
Darauf weist einmal die Tatsache, dass er nach langen Kämpfen mit Mainz um diese Zeit mit dem Erzbischof Gerhard II., der wohl als der Urheber jener Wahl anzusehen ist, in einer Landfriedenseinigung verbunden erscheint ¹2. Gerhard wollte durch die zweifellos auf sein Betreiben erfolgte Erhebung seinen Ver- bündeten belohnen und sich noch mehr verpflichten. Auch zu König Wenzel, dem es so sehr um die Ausschaltung Albrechts von Oesterreich zu tun war, steht Heinrich von Hessen offenbar in sehr nahen Beziehungen; denn er ist der vornehmste Bürge ge- worden für die unglaublichen Versprechen des Königs an Wenzel von Böhmen, welche die Belohnung für dessen Haltung in der Wahlfrage bedeuten ¹³3. Wie die Vorgänge zusammenhängen, scheint
am 4. Juli 1277, vgl. K. Weidemann, Landgraf Heinrich I. von Hessen und das Erzstift Mainz. Diss. Marburg 1895 S. 27 f.— Bann und Acht Heinrichs Grotefend LR n. 171, 172, 179, s. Stellung zu Rudolf ibid. n. 190— 194, 196, 197; Lösung v. d. Acht ibid. n. 209.
11 Vgl. O. Lorenz, Deutsche Gesch. i. 13. u. 14. Jhd.(1863— 67) Bd. II, 518.— Lorenz, über die Wahl Adolfs von Nassau. Wiener S. B. 61.— Wegele, Adolf von Nassau ADB 1. Bd.— Ennen, Die Wahl Adolfs von Nassau 1866.— L. Schmidt, Die Wahl Adolfs von Nassau 1870.— Schliephake, Ge- schichte von Nassau 1874— 75.— Dopsch, Ein antihabsburg. Fürstenbund 1292 M. I. Oe. G. XXI.— Heymach, Gerhard v. Eppenstein, Erzb. v. Mainz(1880) I, 36.— Gebhardt, Handbuch d. d. G. I,§ 109 S. 526.— Reg. d. Erzb. v. Mainz(1289— 1396) hg. v. Vogt u. Vigener I. 258(bis jetzt 8 Lieferungen).
¹2 Würdtwein, Diplom. Mogunt. I, 17.— Weidemann a. a. O. S. 45 ff.— Grotefend LR n. 325(bez. 347).— Regesten d. Erzb. v. Mainz I, Reg. n. 152, 156.— Wie Gerhard schon von seiner Erhebung ab(1289) alles vermied, dem Landgrafen als Feind gegenüberzutreten, sondern im Gegensatz zu seinen Vorgängern ein gutes Verhältnis anzubahnen suchte, aus dem sich immer freundschaftlichere Beziehungen ergaben, ist bei Weidemann ausein- andergesetzt.
¹s Guden, cod. dipl. I, S. 8599.— Böhmer, Regesten Adolfs n. 1. 2. 3. Wie eng die Beziehungen Heinrichs zum Böhmenkönig gewesen sind, zeigt die zu Aachen ausgestellte Urkunde Adolfs über die Eheberedung zwischen


