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des Luxemburg mit 14 bis 15, Beaumont mit 3 oder 4, Bovines und Chimay mit 12 oder 15 Dörfern ab.
Die folgenden fünf Seiten bis gegen Ende des Kapitels stimmen wieder fast wörtlich mit dem T. E. 633— 635 überein. Das T. E. hat nur unbedeutende Veränderungen im Ausdruck vorgenommen, einmal ein sinnstörendes„nicht“ weggelassen, an Stelle der Kriegscommissari, Feldmedici, Generaladjudanten nur je einen, dagegen mehre Generalquartiermeister gesetzt. Wer von beiden Recht hat, kann ich nicht entscheiden. Dagegen ist es wohl ein Druckfehler im T. E., wenn es sagt, dass die Genehmigung des Stillstandes seitens des Reiches am 20. Au- gust, 30. September(alten und neuen Stils, erfolgt sei; unsere Flugschrift hat richtig: 30. Au- gust, 9. September.
Der Abschnitt beschäftigt sich mit der Grenzscheidung, den Fragen, wer in den Still- stand eingeschlossen werden solle, wann und wo der Friede abzuschliessen sei. Doch kam man nicht über Formfragen hinaus, und so wollte dieses hochwichtige Werk den verlangten Fort- gang nicht erreichen. In Betreff der Reichssicherheit wurde über die Ernennungen berathen vom General-Feldmarschall bis zu den Kanzleibedienten, wobei die wichtige Frage erwähnt wird, ob der General der Infanterie nicht zugleich Feldzeugmeister sein könne. Darüber hatte der Reichstag bereits 1681 berathen, die Sache wurde auch jetazt nicht erledigt.
Kapitel 10. Was Frankreich nach dem getroffenen zwanzigjährigen Stillstand wider das römische Reich tentirt habe.(Seite 112.)
Nach einigen allgemeinen, mit Citaten aus verschiedenen Schriftstellern belegten Be- trachtungen, dass einem blossen Stillstand der Waffen nicht zu trauen sei, wird die Wegnahme einiger Güter des deutschen Ordens im Elsass durch Prankreich erzählt. Die ersten Sätze die- ser Darstellnng sind wieder ziemlich wörtlich in das T. E. 907 übernommen. Für das Weitere wird hier auf ein Schreiben des Deutschmeisters verwiesen, welches folgen soll, dasselbe steht vorher Seite 796. Die Flugschrift gibt einen Auszug daraus: Auf königlichen Befehl nahm der Orden St. Lazari vierzehn Commendenhäuser und alle dazu gehörigen Gerechtigkeiten im Elsass, wie auch die Ballei Lothringen dem deutchen Orden, obgleich derselbe diese Güter über 500 Jahre(das würe allerdings länger, als der Orden besteht) inne hat. Daher kamen im Juli 1685 zwei Gesandte vom Deutschmeister, dem Kurprinzen von Neuburg, nach Paris. Der König wollte die Gesand- ten nicht annehmen unter dem Vorwand, dass niemals ein Hoch- oder Deutschmeister einen Gesandten an den französischen Hof geschickt habe. Der eine Gesandte reiste ab, um dem Deutschmeister dies zu hinterbringen, dem anderen wurde befohlen, den Hof zu verlassen und einen Procurator zu bestellen, der die Sache beim grossen Rath gegen den Orden St. Lazari führen solle. Dem Gesandten wurde nicht einmal gestattet, seinen zerbrochenen Wagen aus- bessern zu lassen, sondern er musste in aller Eile mit entlehnter Kutsche abreisen. Dies war geschehen, weil der König ein Edikt(1671. T. E. 796) erlassen hatte, worin des Ordens, als wäre derselbe erloschen und dessen Güter vakant, gedacht wurde. Schon vorher hatte der Deutschmeister sich in Regensburg beschwert, dass besonders die Commenden zu Mühfhausen, Rupach, Gebweiler von Frankreich eingezogen wären, und es war beschlossen im Namen des Kaisers und Reichs ein Schreiben abgehen zu lassen, aber die kaiserliche Kommission wollte dies Schreiben nicht zugeben.
Das Folgende(Seite 117) stimmt wieder fast wörtlich mit dem T. E. überein. Die Besprechung der Kurpfälzischen Ansprüche Prankreichs mit Seite 786 und gleich daran sich anschliessend die Ereignisse in dieser Sache aus dem Jalre 1686 mit Seite 975. Unmittelbar


