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so wichtigen Sache einen so geschwinden Entschluss zu fassen nicht gestatte. Anfang October wollte Ihro Excellenz die Zeit abermals zu lang werden und sie erklärte, Frankreich werde den Stillstand nun gar nicht annehmen, sondern die Reunionen fortsetzen.
Beim Reichstag hatte man wichtigere Dinge zu thun. Hier war im August Graf Win- dischgrätz als kaiserlicher Bevollmächtigter angelangt. Das Kurcollegium bestand darauf, dass ein Reichsstand den Kaiser vertreten müsse, so mussten nicht nur die Verhandlungen über den Stillstand ausgesetzt werden, sondern auch die Glückwünsche zu Seiner Excellenz Ankunft und die allerunterthänigste Freude über den Entsatz Wiens konnte nicht bewerkstelligt werden. Die Streitigkeit wurde endlich dahin geschlichtet, dass in den Reichsgutachten der kaiserlichen Gesandtschaft die Titulatur„höchst ansehnlich“ in genere sollte gegeben, hingegen von anderen (d. i. von dem Titel Kaiserlicher Principalcommissarius T. E. 623) abstrahirt werden. So er- reichte der Glückwünschungsactus seinen Fortgang am 28. Juni(muss wohl Januar heissen) 1684 und wurde Seiner Excellenz das den 3. November 1683 ergangene Reichsgutachten, dass ein Stillstand einzugehen sei, eingehändigt. Als nun Seine Excellenz die abgestatteten Glückwün- sche mit dero sonderbarer Beredsamkeit beantwortet hatte, so beurlaubte er die Herren Depu- tirten und begleitete sie bis an die Treppe, wo er sie auch empfangen hatte.
Nachdem so die Streitigkeit durch Ihro Kaiserliche Majestät allergnädigste Genehm- haltung des obangeregten Temperaments ihre Abhülfe erhalten, auch der Herr Bischof von Eichstädt zur Fortsetzung des kaiserlichen Principalcommissariats am 17. März wieder angelangt war, konnte nach abgestatteten Willkommenscomplimenten auf das nochmalige Dringen Bran- denburgs zur Berathung wie und auf wie lange der Stillstand mit Frankreich einzugehen sei, geschritten werden. Dass Frankreich einen zwanzigjährigen Stillstand statt des dreissigjährigen am 27. Februar angeboten, half nichts, denn die kaiserlichen und königlichen Bevollmächtigten hatten beiderseits etwas gegen die Vollmachten einzuwenden. Zwar schlugen die Franzosen vor, diesen Streit auszusetzen, es wurde aber nicht angenommen, sondern für nöthig gehalten, die Vollmachten in gehöriger Form beizubringen. So geriethen diese Konferenzen abermals ins Stocken. Während der Zeit nahm Frankreich am 4. Juni Luxemburg den Spaniern, welche, ohne gerüstet zu sein, den Krieg bis aufs Messer erklärt hatten. Ein Kommissionsdecret eröffnete, dass der Kaiser zu einem Waffenstillstand von zehn Jahren bereit sei, aber Luxemburg müsste vorher in den vorigen Stand gesetzt werden, sonst würde der Kaiser sich gezwungen sehen, dasjenige vor die Hand zu nehmen, wodurch das Vaterland von solchen feindlichen Ueberfällen befreit und in beständige Ruhe und Sicherheit möchte gesetzt werden.(Worin dies bestand, wurde wolweislich nicht hinzugesetzt, wahrscheinlich war das Mittel Papier und Tinte.) Als dann aber die Nachricht eintraf, dass die Generalstaaten am 27. Juni ihren Waffenstillstand geschlossen, und der französische Gesandte endlich erklärte, wenn der Stillstand in fünf Tagen nicht zu Stande käme, solle er nichts weiter anhören, sondern an den General Schomberg be- richten(derselbe stand in Elsass bereit), welcher schon wisse, was er zu thun habe: da kam der Vertrag am 15. August, so widerlich es auch dabei hergegangen, endlich, dem lieben Gott sei Dank, zu Stande.
Auch in diesem Theil stimmt vieles wörtlich mit dem Theatrum Eur. überein.
ᷓ Die Bitte der gravirten Stände, die abgetretenen Orte zu specificiren, wurde nicht er- füllt(T. E. 630), sondern es wurden nur allgemein dem König von Frankreich diejenigen Orte, welche er bis zum 1. August 1681 in Besitz genommen hatte, nebst Strassburg mit dem
Recht der Superiorität überlassen. Gleichzeitig trat Spanien für die Zeit des Waffenstillstan- 2


