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siegelten sie die Deklaration und legten sie ad acta. Die Stände schrieben am 28. September an den König, ohne Antwort zu erhalten.
Der Verfasser schliesst das Kapitel mit dem Bedauern, dass Ludwig XIII. beim Ab- schluss des Friedens schon gestorben war, sonst hätte er wenigstens das Oberelsass zurück- gegeben, so aber hat sich Frankreich das ganze edle Elsass quasi Edelsitz zugeeignet.
Das Resultat war, dass Servien sagen konnte, das Recht des Königs bleibe unverletzt, und er könne es geltend machen, wenn sich die Gelegenheit darbiete. Beim Prieden zu Nim- wegen hat man versäumt die streitigen Artikel zu erklären, weil in der That keine Hoffnung war, dass der Streit zu Gunsten der deutschen Auffassung entschieden werde. So konnte Colbert-Croissy sagen, man erinnere sich noch sehr gut dessen, was der kaiserliche Gesandte zu Münster Volmar in Betreff dieser Artikel gesagt habe, der Stärkere werde sie zu seinem Vortheil auslegen.
Kapitel 9. Was nach Aufhebung der Frankfurter Konferenz ferner zwischen dem römischen Reich und Frankreich der Reunion halber vorgefallen.(Seite 94.)
Der Anfang dieses Kapitels stimmt mit dem Theatrum europaeum XII. 394 bis zum Ende des Auszugs aus dem kaiserlichen Kommissionsdekret im verbindenden Text und im Auszug aus den drei Aktenstücken fast wörtlich überein. Einige sinnentstellende Fehler, welche die Flugschrift enthält, sind vermieden, dafür enthält das T. E. andere und hat ausserdem eine Anzahl Fremdwörter ausgemerzt. Da die Flugschrift 1687, der zwölfte Band des T. E. 1691 erschienen ist, so scheint letzteres diesen Theil der Flugschrift zu Grunde gelegt zu haben.
Der französische Gesandte Verjus beim Reichstage erklärte sich bis zum 1. Februar 1883 zu Verhandlungen bereit, seines Königs Wunsch sei, dass diese Zeit nützlich angewendet werde, damit er von den Kosten, die in Folge der Rüstungen einiger Reichsstände nothwendig seien, befreit werde. Die Verlängerung des Termins geschah nach Droysen auf Wunsch des grossen Kurfürsten. Sein Gesandter gab am Reichstag(undatirt, aber wie sich ergibt Anfang December 1682) sein Votum dahin ab, dass man nicht über einen Universalfrieden unterhandeln solle, derselbe würde schon um der Formalien willen nicht zu Stande kommen. Der Kurfürst muss bereits den später ausgeführten Gedanken gehabt haben, um zu einem schnellen, wenn auch vorläufigen Abschluss zu kommen, einen Waffenstillstand zu schliessen. Das Votum ist das des Magdeburger Gesandten, denn als Besitzer Magdeburgs hatte der Kurfürst eine Stimme im Fürstencollegium; in diesem war die Mehrheit auf Oestreichs Seite, das wie blind in den Krieg gegen Frankreich hineintrieb. Dagegen sprach sich das kurfürstliche Collegium 14. December 1682 dahin aus, dass die französischen Friedensbedingungen anzunehmen seien, wenn man im guten keine besseren erhalten könnte, dann werde man dem Kaiser bei der grossen Türken- gefahr kräftiger helfen können. Diese versuchte die kaiserliche Politik todt zu schweigen, indem ein kaiserliches Kommissionsdekret, welches wunderbar schnell schon am 19. December erfolgte, nur allgemein von der Gefahr ab Oriente und Occidente sprach, gegen die man sich mit Ernst in Verfassung setzen müsse. 3
Oestreich war im Begriff Deutschland in einen Krieg gleichzeitig mit beiden Mächten zu stürzen, die Türken erschienen am 13. Juli 1683 vor Wien. Da bot Ludwig dem Reich einen Waffenstillstand auf 30 Jahre an, jedoch wolle er an dies Anerbieten nur bis zum letzten August gebunden sein. Alle drei Reichscollegien beschlossen nun zwar, dass ein Stillstand einzugehen sei, aber über das„wie?“ konnte man sich nicht vereinigen und erwiderte dem französischen Gesandten, dass die beim Reiche gewöhnliche Art etwas abzuhandeln, in einer


