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wollten alles par force nach ihrem Kopf eingerichtet wissen, und die Herren Reichsdeputirten mussten alles ad referendum nehmen und theils ihren Prinzipalen, theils der Reichsversammlung mittheilen. Als nun die Franzosen merkten, dass ihre Ansprüche gewaltig durchgeleuchtet und untersucht wurden, meinten sie, dass zu Regensburg die Verhandlungen besser fortgehen würden und wollten sie dorthin verlegen. Am 28. September 1682 erbot sich Ludwig mit dem Besitz von Strassburg, der Kehler Scbanze und einigen anderen Plätzen zufrieden zu sein, wenn dieser Vorschlag bis Ende November angenommen wäre. Da legten hochbesagte kaiserliche Herren Gesandten bei den französischen eine Visite ab und baten den Termin, weil unter christlichen und souveränen Potentaten solches nicht Gebrauch sei, aufzuheben, aber die Gesandten reisten doch am 2. December nach Paris ab. 3
Wir sehen, dass unser Verfasser von dem diplomatischen Getriebe keine Ahnung hat, wie ihm ja überhaupt die Rechtsfrage die Hauptsache ist. Dass das Verhalten des kaiserlichen Hofes unerklärlich ist, fällt seinem reichspatriotischen Sinne nicht ein. Der Kaiser stand vor der einfachen Alternative, entweder sich Frankreichs Reunionen mit Gewalt zu widersetzen oder, wenn er sich dazu nicht stark genug fühlte, wie es in der That war, zumal wenn man die drohende Türkengefahr erwägt, durch schnellen Abschluss auf der Konferenz wenigstens vor- läufig Frankreichs Vordringen zu begrenzen. Eben so wenig ahnt er etwas davon, dass der Abbruch der Verhandlungen in Frankfurt seitens der Franzosen im Einverständniss mit Branden- burg geschah, um die Verhandlungen an den Reichstag zurückzuverlegen, damit die Mehrheit des Kurcollegiums, die gegen Oestreich für friedliche Verständigung mit Frankreich war, nicht wie bei der Deputation bei Seite geschoben werden könne.
Kapitel 8. von dem Reichsgutachten, welches auf der Konferenz über die französischen Reunionen ist aufgerichtet.(Seite 69.)
Zu verwundern ist es, wenn man der französischen Gesandten zu Frankfurt gethane Friedenspropositiones und ihre dabei geführte conduite betrachtet, wie sie alles so imperiose nur dem römischen Reich gleichsam haben vorschreiben wollen, und dennoch den Prätext dabei vorschützen, als wenn sie solches zu des Reiches Bestem thäten. Auf solche Weise muss endlich wohl Frieden erfolgen, wenn eine Partei immer fordert, und die andere, so lange sie etwas hat, alles hergeben muss. Wie nun die Reichsdeputirten gesehen, dass mit den franzö- sischen Gesandten nicht zu schliessen sei, ist eine Deduction der Mehrheit aufgesetzt. Diese Deduction der mehreren Herren Reichsdeputirten über des römischen Reiches Fundamenta 5. November 1682 ist auch T. E. XII. 408. abgedruckt, ich kann mich deshalb auf einige Bemerkungen beschränken.
Es wird darin geklagt, dass in ipso limine congressus Strassburg eingenommen sei. Allerdings, aber die französischen Deputirten waren in Höchst und warteten auf die Ankunft der kaiserlichen in Frankfurt. So klar es auch war, dass die französischen Gesandten zögerten, bis Strassburg französisch war, so hielten die kaiserlichen Gesandten es doch für passend zu warten, damit sie in Frankfurt empfangen würden, nicht empfingen. 9— 15 beschäftigen sich mit den aus der Abtretung von Metz, Toul und Verdun hergeleiteten Ansprüchen Frankreichs. Unsere Flugschrift beschränkt sich auf die Reunionen im Elsass, deshalb hier einige Worte. Durch den Artikel primo quod supremum dominium wurde an Frankreich die Souveränität über die drei Bisthümer eorumque episcopatuum districtus abgetreten. Was sind Distrikte? Von deutscher Seite wurde behauptet, da der im Bisthum Metz gelegene Ort Moyenvic ausdrücklich mit abgetreten sei, so folge daraus, dass die jetzt von Frankreich beanspruchten viel grösseren


