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fohlen, dass sie die Lehn von ihm empfangen sollten. Die Stadt Landau hatte Kaiser Maxi- milian 1580(sic!) getrennt erklärt von der Pfalz durch den Fluss Queich und zum Plsass gehörig. Die Originale dieser Schriftstücke sind in den französischen Archiven vorhanden. Also gehören diese Aemter, welche Theile des Unterelsasses und der Landvogtei Hagenau sind, unter die französiche Souveränität. Die Gesetze des Kaisers verbieten ausdrücklich, dass Kirchen- güter alienirt werden und der westfälische Friede befiehlt, dass koine Präscription oder Ver- jährung gestattet sei. Da nun das Haus Oestreich seine Rechte Frankreich überlassen hat, so können Rechte, die gegen Oestreich nicht gültig sein würden, auch nicht gegen Frankreich geltend gemacht werden. Daher erkennt unser Kammergericht im Elsass mit Recht, dass die Aemter, Vogteien, Städte und Dörfer im Unterelsass, in der Vogtei von Hagenau und der Propstei, Kapitels und Mundats von Weissenburg zur französischen Souveränität gehören; dass den Einwohnern der erwähnten Orte zu verbieten sei, einen anderen Oberherren als uns zu erkennen; sie sollen uns den Eid der Treue schwören und unser Wappen über die Thore setzen. Gegeben zu Breisach in unserem Tribunal im Elsass den 20. März 1680.
Ebenso ist im oberen Elsass vorgegangen. Am 19. September 1681 hat sich Louvois mit einem Heere hart vor Strassburg gesetzt und den Deputirten des Magistrats gesagt, dass das ganze Elsass seinem König abgetreten sei, und es sei ihnen nicht unwissend, dass die Stadt Strassburg darin liege.(Dass das ganze Elsass abgetreten sei, ist nicht wahr, es bleibt also als Schatten eines Rechtes auf Strassburg nur die geographische Thatsache übrig, dass die Stadt im Elsass liegt, und das oben erwähnte Eingreifen Oestreichs bei der Bischofswahl 1592.) Die Bürgerschaft, welche die ganze Zeit auf den Wällen in Bereitschaft stand, war zwar der Meinung sich zu wehren, in Folge der Vorstéllung der Schöffen willigte sie endlich in die Uebergabe. Das Münster wurde den Katholiken eingeräumt.
Das Theatr. eur. XII. 279 erzählt: Der Generalvicarius that auf der Kanzel über die Worte: Heute ist diesem Hause und der Stadt Strassburg Heil widerfahren, eine Rede. Und der Bischof redete den König am Eingang des Münsters folgendermassen an: Nachdem ich mich jetzt durch dessen königliche Hände in den Besitz dieser Kirche wieder eingesetzt sehe, woraus ich und meine Vorfahren durch die Gewaltthätigkeit der Ketzer so lange Zeit vertrieben ge- wesen, so kann ich wohl mit dem alten lieben Simeon sagen, dass ich nunmehr das Ende meiner Tage in Frieden und mit Freuden erwarte.(Die ihm in den Mund gelegten Worte: „Herr, nun lässt du deinen Diener in Frieden fahren, denn meine Augen haben deinen Heiland gesehen,“ enthält diese Rede nicht.) Diese Kirche hat ohne alle Widerrede ihre Stiftung und Erbauung Ew. Majestät Königlichen Vorfahren Clodewaeo und Dagoberto zu danken.
Kapitel 7. Was von Seiten des römischen Reiches auf die französischen Reunionen im Elsass vorgenommen sei.
Da unter den von Frankreich reunirten Ständen einige waren, die ausdrücklich durch den Artikel teneatur in ihrer Reichsunmittelbarkeit geschützt waren, so brachten sie es bei Ihrer Kaiserlichen Majestät und dem römischen Reich dahin, dass Ihre Kaiserliche Majestät einen Gesandten an den König von Frankreich schickte. Derselbe hatte grosse Mühe Audienz zu erhalten. Endlich erklärte der König, dass er zu Frankfurt mit Reichsdeputirten in Konfe- renz treten wollte. Die inzwischen erfolgte Einnahme Strassburgs gab den Konferenzen einen grossen Stoss, indem die kaiserlichen und Reichsdeputirten Strassburg dem Reich wollten restituirt wissen, ehe sie verhandelten. Dagegen brachten die französischen Gesandten noch viele andere Ansprüche vor. Die Verhandlungen gingen schwer von Statten. Die Franzosen


