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Zwar finden sich unter den römischen Vereinen Sodalitäten mit ganz ähnlichen Namen, wie die cistophori, cannofori, pastophori, allein dieselben sind rein religiöse Bruderschaften, die zu den fremden Culten der Magna Mater. Bellona und Isis gehören; im bürgerlichen Leben bilden sie keine Handwerkerzunft. Ebenso wenig existieren aber sonst römische Handwerker- gilden mit griechischen Namen. Keiner der Bearbeiter hat— soweit ich sehen kann— auf
conlabsum] restituerunt hastiferi ciſvitatis Mattiacor. X. kal.] Sep. Imp.„1TIeTTI!11IIINN(der Name des Kaisers C. Julius Maximinus ist getilgt) et Africano cos.(236 n. Chr.) hi quorum noſmina i(nfra) s.(cripyta., sunt G. Meddignatius Severus cur. bis u. außerdem noch 17 Namen. Becker weist mit unabweislichen Gründen die Erklärung Lehne'’s(Rhein. Archiv I, 142 u. sonst) u. seiner Nachfolger, zu denen auch Mommsen(Sitzungsber. d. K. Sächs. Ges. d. W. z. Leipzig 1852, IV. S. 197) gehört, zurück, daß die hastiferi civitatis Mattiacorum eine militärisch organisierte Stadt- od. Bürgerwehr gewesen seien. Die Wiederherstellung, welche in der Inschr. gerühmt wird, konnte der Natur der Sache nach nur ein frommes religiöses Werk sein: daher habe man schon aus diesem Grund allein an dem militärischen Charakter der hastiferi zu zweifeln. Außerdem werden aber die drei ersten Personen mit ihren drei Namen, die übrigen nur mit zweien benannt. Dies und ihr Vor- anstehen deute darauf hin, daß in ihnen die Vorsteher der ganzen Genossenschaft zu erblicken seien. Dazu aber werde der mit viel größeren Buchstaben als die übrigen Personen verewigte C. Meddignatius Severus, der an der Spitze aller steht, cur(ator)bis, also zweimaliger Pfleger genannt; curator bezeichne aber nur ein bürger- liches, niemals ein militärisches Amt(vgl. p. 51 f.) Wir mussen also in ihnen eine religiöse Gemeinschaft er- blicken. Es komme zwar in einer Vienner Inschrift bei Reinesius p. 183 CLXIII.[behandelt bei Cagnat in der gleich zu citierenden Abhdlg. p. 79] ein magister astiferor. d. n., d. h. also ein Vorsteher kaiserlicher Leib- wächter vor, aber dieses sei, soviel bekannt, die einzige, und wie es scheine, aus späterer Zeit stammende Ur- kunde für hastiferi überhaupt. Becker hätte gar nicht nötig gehabt, dieses ziemlich schwache Argument gegen den angeblich militärischen Charakter der Vienner hastiferi ins Feld zu führen: das Amt eines magister(astiferor.) kann in der Kaiserzeit ebenso wenig ein militärisches sein, wie das eines curator; es ist einfach eine collegiale Würde*), und daher sind auch diese astiferi als ein religiöses Collegium anzusehen.— Die Zufügung»civitatis Mattiacorum« in der Mainzer Inschr. anstatt der Gottheit enthält durchaus nichts Auffälliges. Der Ortszusatz findet sich, wie vielfach bei den fabri und centonarii, so auch bei den dendrophori häufig, vgl. Kap. III. A. 6. Trotz der vollkommen stichhaltigen Gründe Beckers hält Marquardt auch in der 2. Aufl.(1884) der St.-V. Bd. II, p. 538, und auch Mommsen, Röm. Gesch. Bd. V, 1885 p. 135 A. 2(»wahrscheinlich«) diese hastiferi civit. Mattiac. noch für eine Provinzial- resp. Municipalmiliz, während er im Hermes Bd. VII, 1873 p. 325 A. 4, Becker's Deutung= Dendrophoren adoptierte. Cagnat, de municipalibus et provincialibus militiis in imperio Romano, Paris 1880 p. 80 läßt die Frage unentschieden, neigt sich indes auch mehr zu der Ansicht, diese wie die Vienner hastiferi für eine Municipalmiliz aufzufassen, ohne indes irgend welche neue Gründe dafür vorzubringen.
Mit der aber nun folgenden Deutung Beckers kann ich mich nicht einverstanden erklären. Er fährt fort:»Schon längst hat daher auch W. Henzen in einer über das Bucharester Militärdiplom Hadrians in den Ann. d. arch. Inst. 1857 veröffentlichten Abhandlung p. 26 A. 1, vornehmlich durch VATICANI der Casteler und Lyoner Inschrift(Boissieu, Inscr. d. Lyon p. 24 n. 26) und ihre offenkundige Beziehung zu dem Dienste der Magna Mater veranlaßt(vgl. vorher p. 47 f.), das hastiferi unserer Tafel als lateinische Ubersetzung des griechischen dendrophori, Baumträger, vermutet, welche eine so bedeutsame Rolle in dem unter den Kaisern durch ein ganz neues Fest entwickelten wilden Cult des Attis und der Cybele spielten« u. s. w.— Sehen wir einmal ganz von der wenig gelungenen Ubersetzung des Wortes dendrophori durch hastiferi ab, so berechtigt doch nichts diese hastiferi mit der Magna Mater in Verbindung zu bringen. In der Inschr. wird aus- drücklich gesagt, daß der durch Alter verfallene mons Vaticanus, dessen Name jedenfalls, wie Boissieu 1. I. er- klärt, mit den vaticinationes der Priester in Zusammenhang steht**), der Göttin Bellona wiederhergestellt wird.
*) Vgl. Cohn Z. röm. Vereinsrecht p. 14 Anm. 31:„Mir scheint auch für das Vereinswesen Mommsen's Bemerkung, Staatsr. S. 44 zuzutreffen, daß der Ausdruck magister in der Kaiserzeit wesentlich sacrale Vorstandschaft bezeichnet.“
**) Vgl. in der anderen Taurobolien-Inschr. der dendr. v. Lugdun.(n. 229)„ex vaticinatione archigalli“. Boissier, Rel. rom. I, p. 396 A. 3 führt dies Vorkommen des mons Vatican. in Mainz und Lugdunum an als Beispiel da für, daß auch die national- römische Religion in manchen Dingen den Ritus und das Ceremoniell orientalischer Culte beeinflußte.„Certaines fêtes de Bellone et de Cybele avaient lieu à Rome sur le Vaticant“.(Dafür spricht allerdings das Auffinden der Taurobolien-Inschr. beim Bau der Peterskirche, ges. im C. J. L. VI, 497— 504.)„Quand on les transporta en province, on eut soin, pour que la lettre du rituel füt observée, de construire une petite élévation factice à laquelle on donna le nom de la colline romaine.“


