Aufsatz 
Die Vereine der fabri, centonarii und dendrophori im römischen Reich : I. Die Natur ihres Handwerkes und ihre sakralen Beziehungen : mit einem Anhang, enthaltend die Inschriften / von Hermann C. Maué
Entstehung
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nimmt daher mit Recht an, daß die Handwerkergilde und die religiöse Sodalität, welche diesen Namen führen, ein und dieselbe Corporation sind ¹⁰). Die Handwerkergilde der dendrophori, welche die Lieferung des Holzes, der Holzdauben und Holzkohlen für den öffentlichen Dienst, für Häuser- und Schiffsbau und für die öffentlichen Bäder ¹¹) besorgte, hätte anfänglich als Schutzgottheit vorzugsweise den Silvanus verehrt. Als aber der Dienst der Magna Mater sich über Rom und die Provinzen verbreitete, als die Kaiser selbst teilnahmen an diesem dem römischen Wesen fremden Gottesdienst und das Blut der Taurobolien ihrer Regierung Dauer verschaffen sollte, da seien die dendrophori, die vermöge ihrer bürgerlichen Verpflichtung die svmbolischen Zweige des Attis und die Pinien, die man bei diesen Festen trug, zu liefern hatten**, naturgemäß die sodales der Cybele, dendrophori Magnae Matris Deum geworden, ganz ühnlich wie die Handwerker-Bruderschaften des Mittelalters zugleich religiösen und industriellen Charakter hatten*³). Dabei weist Boissieun nach Rabanis zur V ergleichung auf eine ähnliche Erscheinung in der römischen Vereinsgeschichte hin: wie sich die durch das ganze Reich verbreiteten Vereine der Augustalen von einem ursprünglich religiösen Colleg in eine bürgerliche Corporation, zu einem bürgerlichen Stand in den Municipien umgebildet haben, so habe sich umgekehrt hier bei den dendrophori eine rein bürgerliche Gemeinschaft in eine religiöse Vereinigung ver- wandeln können.

Bei dieser ganzen Auseinandersetzung, die ja im großen Ganzen wohl das Richtige trifft, wenn man auch von einer eigentlichen»Umwandlung« aus einem bürgerlichen Colleg zu einem sacralen hier nicht sprechen kann, bleibt der eine merkwürdige und auffallende Um- stand unaufgeklärt, daß dieses Collegium überall den griechischen Namen führt. Nirgends bis- her ist eine Inschrift aufgefunden worden, aus der darauf zu schließen wäre, daß diese Hand- werkerzunft und Bruderschaft eine entsprechende lateinische Bezeichnung getragen habe ¹⁴).

10) Dieser Ansicht schließt sich auch Marquardt Priv. II, p. 699 an, und mit Recht macht er für die Identität des sacralen und Handwerkercollegs der dendrophori den Umstand geltend, daß auch das Handwerker- collegium der dendrophori aufhörte, als Honorius und Theodosius i. J. 415 die Fonds und Liegenschaften der dendrophori als eines heidnischen Collegiums eingezogen hatten. Damit stimmt es allerdings nicht, wenn Marquardt selbst an andrer Stelle(St.-V. III, p. 372 A. 5 v. p. 371) ausdrücklich wieder zweierlei Arten von dendrophori, die sacralen und Handwerkercollegien des Namens unterscheidet.

*¹) Den zuerst genannten Obliegenheiten, dürfen wir nach Hirschfeld, I. I. p. 12 f.(248 f.) A. 2, der sich, nach Vorgang von Rodbertus auf eine Stelle von Symmachus(Relation. 14§ 3 ed. Seeck)[doch so auch schon b. Gothofred. z. Cod. Theod. XIV, 8, 1 p. 218], noch diese Lieferung des Holzes für die Bäder hinzufügen. Hirschfeld freilich beschränkt ihre Thätigkeit hierauf allein.

¹²) Vgl. darüber St. V. III, p. 371.

¹*) Vgl. den interessanten Abschnitt aus Kriegk, Deutsches Bürgertum im Mittelalter p. 178 ff. über die mittelalterlichen Bruderschaften der Handwerker, welcher die merkwürdigsten, bis ins Einzelne gehenden Analogien zu den römischen Collegien bietet. Diese Bruderschaften, auch Calandsgilden oder Zechen genannt erscheinen fast geradezu als eine durch die Kirche veredelte Form der römischen Handwerkercollegien.

¹¹) Die einzige Inschrift, in der ein collegium ligniferorum cultorum Mercurii vorkommt, Or. 2395, ist erst durch Interpolation entstanden, und, wie Henzen zur Inschr. Bd. III, p. 207 angibt, sind die»ligniferi« ex numero collegiorum expungendi. Denn nach Mommsen ist in der zu Grund liegenden Inschr. wahrscheinlich zu lesen: coldumnam) lign(eam) cult(oribus) Mercurii. Anders verhält es sich mit den hastiferi civitatis Mattiacorlum) einer Casteler Inschrift, die jetzt in Mainz ist. Das locale Interesse, welches sich für uns an diese Inschr. knüpft, möge entschuldigen, wenn wir ein wenig weitläufiger auf sie eingehen. Diese Inschrift hat J. Becker in den Annalen d. Vereins f. Nass. Alterthumskunde Bd. VII, 1863, p. 44 f. herausgegeben und ausführ- lich erklärt. Sie lautet: In h(onorem) d(omus) d(ivinae) deae Virtuti Belloſne montem Vaticanum] vetustate