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großen Teil des römischen Reiches begründet. Gerade aus dieser Bedeutung der Centodecken erklärt sich aber auch die enge Beziehung und Verbindung, in welcher die centonarii allenthalben zu den fabri und dendrophori stehen. Im Verein mit diesen beiden andern Collegien hatten sie nämlich in Italien und in den Nachbarprovinzen 3¹) Gallien, Spanien, Dalmatien und Pannonien die Aufgabe, als Löschmannschaft zu fungieren, eine Aufgabe, auf welche sie schon durch ihr Handwerk hingewiesen waren. Die Verordnung Constantins vom J. 315, wonach in allen Städten, wo es dendrophori gäbe, diese den Collegien der centonarii und fabri zugesellt werden sollten (adnectantur), weil es förderlich sein werde, diese Corporationen möglichst durch zahlreiche Mann- schaft zu verstärken ⁵²), enthält jedenfalls— wie so häufig kaiserliche Rescripte— nur die Wiederholung einer älteren Verordnung: denn thatsächlich ist ihre Verbindung mit den fabri und centonarii, wie die Inschriften erweisen, älter, und jedenfalls setzt diese Verordnung andere voraus, nach welchen auch die centonarii und fabri gesetzlich in ein näheres Verhältnis zu einander gebracht wurden zu dem nämlichen communalen Zweck.
Gerade die Verbindung der centonarii mit diesen beiden andern Collegien hat mehrfach zu irrtümlicher Auffassung von der Natur ihres Handwerks geführt. So noch in der jetzt neu erscheinenden Bearbeitung des Glossariums von Du Cange. Irre geführt durch den praefectus fabrum coll. dendr. cent. et tignar. bei Gruter. 45,8— in einer sicherlich gefälschten Inschrift — den er auch wieder irriger Weise für einen militärischen Rang hält, glaubt er aus der oben angeführten Stelle bei Caes. bell. civ. II., 9(bei Du Cange steht fälschlich:»de bello Gallicoc) schließen zu müssen, dabs die centonarii mit den verschiedenen Arten von fabri und den dendrophori zusammen die militärischen Bauten im Lager und die Schiffsbauten zu besorgen hatten, und daß sie daher dieser militärischen Bauten wegen mit einander vereinigt waren. Aber in der eben citierten Stelle des Codex Theodosianus liegt durchaus keine Hindeutung auf militärische Nütz- lichkeit. Im Gegenteil, daß die Vereinigung in allen Städten geschehen soll, das weist auf ein recht eigentlich bürgerliches Gewerbe hin, und die Beförderung der Zahl der centonarii und der verwandten Collegien hat nicht sowohl Wert für das Heer, welches wohl mit verhältnis- mäßig wenigen Arbeitern dieser Art auskam, als vielmehr für die Commune mit Rücksicht auf die wichtigen Dienste, welche eine möglichst zahlreiche Löschmannschaft leisten konnte. Ferner aber ist bei Caes. nur von centones, nicht von centonarii die Rede; die centones wurden von den Soldaten selbst angefertigt— nach Vitruvs(I. l.) Beschreibung oft aus zusammengenähten Tierhäuten, die mit Heu u. dgl. ausgestopft wurden.
Im Lager selbst gab es weder centonarii noch fabri als selbständig organisiertes Corps (vgl. Schambach, Einige Bemerkungen über die Geschützverwendung bei den Römern u. s. w., Programm von Altenburg 1883, p. 18 und mehr in meinem»praef. fabr.«). Ihr häufiges Vor- kommen in einer Menge von Städten, wo gar keine Soldaten lagen, ihre Verbreitung in fast allen Municipien und Colonien Italiens, Galliens, Spaniens, Dalmatiens und Pannoniens, das Ansehen, welches sie in diesen genießen, alles weist darauf hin, daf sie ein rein bürgerliches Gewerbe betrieben.
31) Diese Angabe ist dem Vorkommen der Inschriften entnommen, welche sich auf diese Länder beschränken. ²) Cod. Theodos. XIV. 8, 1.»De centonariis et dendrophoris. Imp. Constantinus A. ad Euagrium pf. p. Ad omnes iudices literas dare tuam convenit gravitatem, ut, in quibuscunque oppidis dendrophori fuerint, centonariorum atque fabrorum collegiis annectantur, quoniam haec corpora frequentia hominum multiplicari. expediet. Dat. XIV. Kal. Oct. Naisso. Acc. VIII. Id. Nov. Constantino A. IV et Licinio IV coss«.(315 n. Chr.)


