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Ostern 1838 zur Universität entlassenen Primaners folgende Prädikate*) an: Lateinische Sprache: genügend und ungenügend No. 4⁄5; griechische Sprache: ungenügend und sehr ungenügend No. 5/6; französische Sprache: genügend und ungenügend No. 4/5; allgemeine Religion und Moral: ungenügend No. 5; Mathematik, Physik, Geschichte und Geographie: genügend No. 4; Metrik, phil. Propädeutik, klassische Altertumskunde, Encyklopädie der Wissenschaften und Hodegetik: ungenügend No. 5. Noch im Herbst 1843 erhielt ein Schüler das Zeugnis der akademischen Reife, trotzdem daſs er im Deutschen, Lateinischen, Griechischen, Französischen und in der Mathematik die Note 4/5, d. h. genügend und ungenügend(jetzt: mangelhaft) hatte. Auf das Betragen wurde wenig Gewicht gelegt. denn unter den Abiturienten des Jahres 1841 befanden sich 11 Schüler, deren Betragen mit„nicht genügend“ censiert war, darunter 2 mit„ganz schlecht No. 7“; unter denen des folgenden Jahres 6 mit„ungenügend“. In der Regel wurden alle Primaner nach ein- jährigem Besuche der Prima entlassen. Dagegen scheint man mit den auswärtigen Aspiranten strenger verfahren zu sein. Wenigstens enthält eine Verfügung der Landesregierung vom 21. Februar 1831, vom Direktor Friedemann veranlalst, unter anderen folgende Bestim- mungen: Die Prüfung ist teils schriftlich, teils mündlich. Die Zahl der schriftlichen Auf- gaben beträgt 22(darunter war je eine für Logik, Psychologie, deutsche Litteraturgeschichte, Encyklopädie, Hodegetik, Metrik und Poetik). Bei den Sprachgegenständen sind durch- aus vorher nicht gelesene Autoren und Stücke zu wählen, doch dürfen diese Aufgaben nirgends überwiegende Schwierigkeiten enthalten. Der schriftlichen Prüfung folgt eine mündliche, in Ubersetzungen aus verschiedenen Autoren bestehend, wobei ein Teil die Fertigkeit im Sprechen des Lateinischen und Französischen erprobt. Die Zeugnisse enthielten aufser den Noten für sämtliche Lehrgegenstände die allgemeinen Unterscheidungs-Nummern der Reife: I d. h. vorzüglich; II d. h. gut und III d. h. genügend.
Durch Verfügung vom 23. März 1843(von Seebode konzipiert) wurde die Ver- pflichtung, sich der Maturitätsprüfung vor Abgang auf die Universität zu unterziehen, auch den Schülern des Gymnasiums auferlegt. Die Zahl der schriftlichen Arbeiten wurde auf 11(die hebräische einschlielslich) vermindert, zu deren Anfertigung fünf auf einander folgende Tage, jeder zu acht Stunden gerechnet, verwandt werden sollten. Die zu erledigen- den Aufgaben waren:
1. ein deutscher Aufsatz(5—6 Stunden),
2. ein französischer Aufsatz(3 Stunden),
3. ein lateinischer Aufsatz(5—6 Stunden),
4. ein griechisches Exercitium(2 Stunden),
eine lateinische metrische Arbeit(3 Stunden),
Übersetzung und lateinischer Kommentar einer Stelle aus einem griech. Schriftsteller(meist Sophokles)(5—6 Stunden),
7. ein lateinisches Extemporale(2 Stunden),
8. zwei mathematische Arbeiten(4 Stunden),
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*) Die Skala der Prädikate war damals: 1. sehr lobenswerth; 2. lobenswerth; 3. sehr genügend; 4. genügend; 5. ungenügend; 6. sehr ungenügend; 7. ganz schlecht.


