Aufsatz 
Die Staatstheorie von Hobbes und Spinoza nach ihren Schriften "Leviathan" und "tractatus politicus" verglichen / von Karl Gaul
Entstehung
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ſie gewiſſermaßen in das Sklavenjoch eines Deſpoten zwingen. Anders Spinoza; ſein einziges Ziel iſt es, grade die regelmäßige Geſetzmäßigkeit der Natur mit dem politiſch geordneten Staatsleben zu verbinden. Dies iſt die tiefe Kluft, die beide Philoſophen trennt und die auch die Vorliebe des einen für den Deſpotismus, wo der Wille des Souveräns alleiniges Geſetz iſt, und die des andern für die Republik, oder für eine ſolche Monarchie erklärt, wo das beſtehende Staatsgeſetz einzig und allein den Willen des regierenden Oberhauptes beſtimmt. Spinoza iſt auch Abſolutiſt, aber doch iſt ſein Abſolutismus grundverſchieden von dem des Hobbes: er ſtrebt darnach, den abſoluten Charakter der Staatsmacht mit dem Prinzip der ge⸗ meinſamen Staatsmacht zu vereinen und deshalb betrachtet er auch die Demokratie als die beſte Staatsform, weil hier der abſolute Volkswille am meiſten zur Geltung komme. Nach der Demokratie kommt bei ihm die Ariſtokratie; der Staat ſoll näch Spinoza die Macht des allgemeinen Willens über den Einzelwillen ſein.

In allen dieſen Punkten iſt Hobbes der Antipode von Spinoza. Schon im 1. Kapitel zieht Hobbes gegen die Republik zu Felde; er handelt hierin auch vollkommen logiſch, wenn er ſagt:Wie kann ein Staat ſicher ſein, an deſſen Spitze viele Perſonen ſtehen, der der Willkür einer ganzen Menge preisgegeben iſt? Menſchen ſind doch im Grunde nur auf ihren eigenen Nutzen am meiſten bedacht und deshalb muß auch unbedingt bei einer ſolchen Staats⸗ verfaſſung der Eigennutz die Menſchen zur Uneinigkeit antreiben. Hobbes folgt hierin weit mehr ſeinem leitenden Prinzip, als Spinoza, denn wenn man von vorn herein annimmt, daß die Menſchen gegenſeitig Feinde ſind, ſo iſt es im Grunde genommen doch ſchwer, ſich eine Republik vorzuſtellen, in welcher 5000 oder noch mehr Patrizier mit völlig gleichen Rechten an der Spitze ſtehen, ohne daß ihnen ein Präſident mit unumſchränkter Vollmacht vorſtände, wie z. B. in den vereinigten Staaten. Ganz folgerichtig ſchließt Hobbes(p. 128) weiter:Wenn eine große Anzahl von Menſchen, ohne einem gemeinſamen Oberherrn unterworfen zu ſein, doch ſchon in Frieden zu leben vermag und Gerechtigkeit und Billigkeit zu wahren verſteht (wie dies doch Spinoza bei der Regierung ſeiner 5000 vorausſetzt): warum gründet man dann überhaupt eiuen Staat? Wenn jene große Verſammlung in Frieden zu leben vermag, dann kann man dies auch auf das ganze Menſchengeſchlecht übertragen und der Grund zur Staaten⸗ bildung fällt dann weg.

§ 7. Was vorerſt die Grundbegriffe betrifft, die bei Errichtung eines Staates in Betracht kommen, wie Oberherr, Bürger, Unterthan, ſo ſtimmen hierin unſre beiden Philoſophen im großen ganzen überein; anders jedoch verhält es ſich mit der Definiton des Begriſſes Staat ſelbſt. Spinoza(III, 1) macht einen Unterſchied zwiſchencivitas, worunter erimperii integrum corpus verſteht, d. h. den Staat in ſeiner Integrität oder den konkreten Staat, undrespublica, worunter er die gemeinſamen Geſchäfte der Regierung in jenemcivitas, die von der Leitung der oberſten Staatsgewalt abhängen, verſtanden haben will. Dies wäre alſo der abſtrakte Teil deſſen, was wir Staat nennen, oder das ſogenannte Gemeinweſen. Bei Hobbes, der dieſe Begriffe im 17. Kap. p. 131 definirt, ſtellt ſich die Sache etwas anders: Dadurch, daß jeder einzelne auf ſeine Rechte verzichtet, indem er ſie einem einzelnen Menſchen, oder einer ganzen Geſellſchaft überträgt, wird die Menge zu einer Perſon und bildet ſo die civitas et respublica. Wir ſehen alſo an dieſemet, daß Hobbes ebenfalls einen Unter⸗ ſchied zwiſchen beiden Worten machte. Auffallend iſt es nun, daß in dem engliſchen Text des Leviathan dieſe Unterſcheidung nicht beobachtet wurde. Hobbes ſagt dort(p. 158):this.... is called a commonwealth, in latin civitas, während dochcommonwealth eigentlich wörtlich dem Begriffe respublica und unſerm Gemeinweſen entſpricht.¹)

Was vorerſt das Recht der höchſten Gewalten im Staate anbelangt, einerlei ob der Staat eine Monarchie, eine Demokratie oder eine Ariſtokratie iſt, ſo iſt dies bei Spinoza voll⸗ ſtändig identiſch mit dem Naturrechte, welches die Macht der großen Menge, die gleichſam von

¹) Dieſer Jehler hat ſich auch in die deutſche Überſetzung von Halle 1794 eingeſchlichen, wo wir p. 166 leſen: Staat oder Gemeinweſen.