Aufsatz 
Die Staatstheorie von Hobbes und Spinoza nach ihren Schriften "Leviathan" und "tractatus politicus" verglichen / von Karl Gaul
Entstehung
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in ſeinem Leviathan immer und wieder auf die Monarchie, die ihm ſtets als das Ideal jeder Staatsform vorſchwebt, zurückkommt, ſodann deshalb, weil Spinoza, der ja, wie aus dem Tract. pol. deutlich hervorgeht, mit Hobbes' Theorie genau vertraut war, beſonders im 6. und 7. Kapitel der erwähnten Schrift, ſich gegen die Anſichten ſeines Vorgängers wendet. Dies iſt der Grund, weshalb ich beſonders die monarchiſche Verfaſſung berückſichtigt habe, ohne jedoch die andern Staatsformen nicht ebenfalls hin und wieder zu berühren.

Wir können unſern ganzen Stoff in zwei Hauptteile zerlegen, in einen allgemeineren und einen ſpezielleren. Der erſte wird von der Frage handeln: Wie denken ſich die beiden Philoſophen die Entſtehung und das Weſen eines Staates überhaupt?, wobei wir vorher ihren Anſichten in Betreff der Naturgeſetze und des Naturzuſtands einige Betrachtung zu widmen haben, der zweite Teil hat zum Inhalt die Frage: Wie denken ſich Hobbes und Spinoza eine Monarchie eingerichtet, die das Wohl der Unterthanen zum Ziele hat?

§ 3. Vorher ſeien noch kurz die Punkte erwähnt, in denen Hobbes und Spinoza in ihrer Theorie übereinſtimmen.

Es ſind die folgenden:

1) Sowohl Hobbes als Spinoza erklären das Weſen des Staates aus der Natur, d. h. jeder behauptet, daß die Unmöglichkeit, in dem status naturalis zu leben, die Menſchen bewogen habe, einen Staat zu gründen.*) Aus beider Syſtem geht deutlich hervor, daß ſie den Staat nur als einen Notbehelf, aber als einen für die Sicherheit des einzelnen unum⸗

änglich notwendigen Notbehelf betrachteten. Die Menſchen ſind von Natur aus Feinde(Hobbes

fagt ſogar Lev. XIII p. 99 ff.: Ein Menſch iſt zum Mörder des andern beſtimmt), und des⸗ halb ſoll der Staat den uneingeſchränkten Gebrauch des natürlichen Rechtes einſchränken, um den einzelnen Menſchen zu ſichern.

2) Beide gründen den Staat auf einen Vertrag, durch den die Menſchen aus dem Naturzuſtand heraustreten; Furcht vor dem Nebenmenſchen und Hoffnung auf ein ruhiges, friedliches Leben iſt das leitende Prinzip zur Staatenbildung.*).

3) Sie ſtimmen überein in ihren Anſichten über eine durch Kriegsglück erworbene Herrſchaft.3) Das Endziel einer ſo erlangten Herrſchaft iſt meiſtens eine tyranniſche Regierung des Herrn über Sklaven. Die Unterthanen werden allein durch die Furcht im Zaume gehalten; ſie haben ſich gebeugt, um dem unvermeidlichen Tode zu entgehen. Die Hoffnung, das Leben n enießen⸗ wie es bei einer durch freiwilligen Vertrag errichteten Regierung der Fall iſt, tritt

ier zurück.

4) Beide berückſichtigen in ihrer Staatslehre faſt nirgends die Nationalität; die Ver⸗ bindung der Menſchen zu einem Staate wird rein äußerlich gedacht.*) Ebenſo haben wir, wenn Spinoza von Familien redet,(omnium urbium incolae et agricolae, hoc est omnes cives in familias dividendi sunt.) an keine durch Bande der Verwandtſchaft verbundene Familie zu denken, ſondern an einen künſtlichen Bürgerverband:(Es iſt deshalb auch falſch, wenn Auerbach ſtetsfamilia mit Familie oder Familiengenoſſenſchaft überſetzt).

5) Bei Hobbes und Spinoza iſt die höchſte Staatsgewalt eine einige und unteilbare; die beſtehende Regierungsform iſt die rechtmäßige.³) Hieraus ergiebt ſich deutlich der revolutions⸗ feindliche und konſervative Charakter dieſer beiden Männer.Es kann im Staate nicht jedem erlaubt ſein, nach ſeiner Weiſe zu leben; giebt die höchſte Gewalt einem dieſes Recht, ſo hat ſie ſich ihres Rechtes entäußert, giebt ſie es zwei oder mehreren, ſo iſt die Regierung getheilt,

¹) Tract. pol. II, 15; Lev. XVII p. 127. ²) Tract. pol. III, 3; Lev. XVII p. 127. ³) Tract. pol. V, 6: Lev. XX p. 153 f. 5 4) Ck. Erdmann, Grundriß der Geſchichte der Philoſ., Band I§ 256, Band II§ 272 u. 273. ) Tract. pol. VI, 37; VII, 25; Lev. XIX p. 142.