Aufsatz 
Ein Beitrag zur Förderung des Turnunterrichtes an der Großherzogl. Realschule, den Stadtschulen und Privatschulen zu Alzey
Entstehung
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findet. Iſt dieſe Einführung zunächſt vielleicht auch nur wegen der Wehrhaftmachung des Volkes ge⸗ ſchehen, ſo bleiben doch die pädagogiſchen und geſundheitlichen Reſultate des Turnens die maßgebenden für die Verbeſſerung der Lage des Volkes, indem demſelben geſunde, kräftige und anſtellige Menſchen entwickelt und erzogen werden. Um dies Ziel nun zu erreichen, muß vor Allem gefordert werden, daß wenigſtens zwei Stunden wöchentlich in der Volksſchule dem Turnunterrichte eingeräumt werden. Ferner müſſen die Elementarſchüler vom 8. 14. Jahre regelmäßig an demſelben Theil nehmen. Wichtig bleibt es nur, daß bei der Volksſchule die turneriſche Ausdildung ebenſo ihren angemeſſenen Abſchluß erhalte, wie derſelbe in jedem anderen Unterrichtsfache erreicht werden muß. Indem das Kind der Volksſchule durch das Turnen zu einer freien und allſeitigen Entfaltung ſeiner körperlichen Anlagen erzogen wird, ſoll es dadurch ſo viel Kraft und Gewandtheit erlangen, daß es bei dem Treiben irgend eines Geſchäftes je nach den Umſtänden handeln kann. Darum iſt bei der Wahl des Turnunterrichtsſtoffes eine ſorg⸗ fältige Rückſicht auf die Verhältniſſe, in denen der Zögling lebt, und auf die Bedürfniſſe und Pflichten, die für ihn aus dieſen Verhältniſſen entſpringen, erforderlich. Hier iſt alſo ein Turnunterricht am Platze, welcher den Zögling in einfacher und natürlicher Weiſe in die Turnſchule einführt und ihn nicht mit ſeiner Lage, ſeinen Lebensverhältniſſen und mit ſich ſelbſt in Widerſpruch ſpringt, etwa dadurch, daß Prralrgande Arten der Leibesübungen herbeigezogen und überſpannte Ideen mit der Sache in Verbindung geſetzt werden..

Deßhalb iſt für die Volksſchule das Spieß'ſche Syſtem die einzig richtige Grundlage. Es zeichnet ſich vor Allem durch den Grundſatz der Einfachheit und Natürlichkeit ſeiner Uebungen aus und trägt vernünftigen pädagogiſchen Anforderungen durchaus Rechnung. Fragen wir uns nun, was von dem durch Spieß gegebenen Unterrichtsſtoffe als Minimum für die Volksſchule zu gebrauchen iſt, und welche Grundſätze dabei maßgebend ſind, ſo müſſen wir zunächſt den Zweck der Volksſchule ins Auge faſſen. Wie ſie durch ihre ſonſtigen Unterrichtsfächer ihre Zöglinge geſchickt macht, in das practiſche Leben ein⸗ zutreten, ſo ſoll der die Leibeserziehung vertretende Turnunterricht dafür ſorgen, daß der Volksſchüler mit denjenigen körperlichen Eigenſchaften ausgeſtattet werde, die ihn befähigen, ſeine Geſchäfts⸗ und Berufs⸗ arbeiten leicht und auf die Dauer zu verrichten. Für die Meiſten der aus der Volksſchule unmittelbar in das Leben tretenden Zöglinge liegt die Nothwendigkeit vor, nach zwei Richtungen hin körperlich mit Gewandtheit, Kraft und Ausdauer gehörig ausgerüſtet zu ſein:

1. für die Arbeiten in den Handwerks⸗ und Gewerbeſtätten, in den Fabriken und bei den Feld⸗ und Gartenarbeiten, was die Knaben und Mädchen gleichmäßig angeht;

2. für den allgemeinen Wehrdienſt, den der männliche Theil der Bevölkerung faſt durchweg zu leiſten hat. Spieß legt uns vier Hauptgattungen von Turnübungen vor, die Frei⸗, Ordnungs⸗, Hang⸗ und Stemmübungen. Dieſe ſind auch für die Volksſchule maßgebend, nur darf dafür nur das gewählt werden, was dem Zwecke und den Mitteln derſelben entſpricht, wobei das Nothwendige dem Ueberflüſſigen, das Leichte dem Schweren, das Einfache dem Zuſammengeſetzten, das Gewiſſe dem Ungewiſſen vorzu⸗ ziehen iſt. Natürlich wird ſich der Lectionsplan vereinfachen oder erweitern, je nach Beſchaffenheit der Schule und je nach dem Bedürfniſſe der Stadt⸗ und Landbevölkerung, denn die Volksſchulen ſelbſt ſind ja untereinander wieder verſchieden zuſammengeſetzt. Jedenfalls aber muß die turneriſche Ausbildung je⸗ des Kindes, das die Volksſchule verläßt, vollzogen ſein durch Frei⸗ und Ordnungsübungen, durch Sprung⸗ und Laufübungen, durch Hang⸗ und Stemmübuugen, denn nur durch dieſe Uebungen iſt eine wirklich ausgiebige, vollſtändige und harmoniſche Körperbildung zu erreichen. Natürlich iſt auch hier zu beachten, was oben über das Mädchenturnen geſagt iſt, daß die Uebungen der Mädchen, beſonders an den Ge⸗ räthen, andere ſein müſſen, als die der Knaben. Was die Frei⸗ und Ordnungsübungen betriff, ſo ſind dieſe ſowohl von körperbildender und pädagogiſch⸗didactiſcher Bedeutung, als ſie auch vorzüglich eine naturgemäße Vorbereitung für den ſpäteren Wehrdienſt enthalten. Alles, was hierdurch für Ent⸗ wickelung des Orts⸗ und Zeitſinnes geſchieht, das Gehen und Laufen im Tacte, das Marſchiren in Reihen und Rotten, die Aufſtellung in Stirn und Flanke, das Oeffnen und Schließen der Reihen und Rotten, die Wendungen und Schwenkungen, alle dieſe von Spieß in erziehender und geiſtig belebender Weiſe für den Turnunterricht aufgenommenen Turnübungen geben nicht nur eine treffliche Vorbereitung für das Leben, ſondern erleichtern zugleich dem künftigen Soldaten ſein Auftreten in Reihe und Glied, wo denn Kürze, Schnelligkeit, Präciſion im Commando wie in der Ausführung bis auf das Aeußerſte getrieben