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Die Circular-Verf. vom 25. April setzt für die höheren Schulen der Provinz eine neue PFerienordnung fest und zwar sollen an den höheren Schulen des Regierungs- bezirks Wiesbaden die Osterferien, als deren Anfang, je nachdem Ostern früher oder Patgr fällt, Sonntag Palmarum oder der vorhergehende Donnerstag bestimmt wird, 2 ⁄½
oche dauern, die Pfingstferien 1 Woche, von Samstag vor Pfingsten bis zum Trinitatis- feste, die Sommerferien 5 Wochen, vom 15. August bis zum 19. Sept. ausschl., resp., wenn der 19. Sept. auf einen Samstag fällt, bis zum 21. Sept ausschl. die Weihnachts- ferien 14 Tage, vom 23. Dez. mittags bis zum 7. Januar ausschl., resp., wenn der 7. Jan. auf einen Samstag fällt, bis zum 9. Jan. ausschl., Zugleich wird angeordnet, dass eine möglichst baldige Beseitigung derjenigen freien Zeiten, welche ausser den herge- brachten kirchlichen Feiertagen und den nationalen Festtagen an einzelnen Schulen als ortsüblich bisher beibehalten seien, herbeigeführt werde.
Durch Reskript vom 25. April wird mitgeteilt, dass der Kandidat Beinhauer zu Dillenburg mit vorübgehender Vertretung des erkrankten Mathematikers Oberl. Schenck beauftragt sei.
Durch Rescript vom 2. Mai wird dem Gymnasiallehrer Dr. Becker zur Wieder- herstellung seiner Gesundheit Urlaub bis zum 18. ej. erteilt, und die angeordnete Ver- tretung desselben genehmigt.
Durch Rescript vom 3. Mai wird in Betreff des evangelischen Religions- unterrichts genehmigt, dass derselbe in den 2 unteren Abteilungen Dr. Orth, in den 2 oberen dagegen Pfarrer Halder in Staffel für das Sommerhalbjahr übertragen werde.
Durch Rescript vom 5. Mai wird dem erkrankten Oberlehrer Schenck Urlaub bis zum 22. Juni gewährt.
Durch Verfügung vom 14. Mai wird der seitherige Hülfslehrer Dr. Orth zum ordentlichen Lehrer an hiesiger Anstalt vom 1. April ab ernannt.
Durch Verfügung vom 16. Mai wird dem Revieraufwärter am Kadettenhause zu Oranienstein, Karl Medebach, die erledigte Schuldienerstelle an hiesiger Anstalt vom 1. Juni ab widerruflich übertragen.
Das Reskript vom 23. Mai genehmigt die vorgeschlagene Vertretung des zur militärischen Übung einberufenen Gymnasiallehrers Dr. Orth.
Unter dem 2. Juni erfolgt von dem Kgl. Prov.-Schulkollegium die Benachrichti- gung, dass der Herr Minister der geistlichen etc. Angelegenheiten dem hiesigen Gymnasium zur Beschaffung von Anschauungsmitteln für den naturbeschreibenden Unterricht einen ausserordentlichen Zuschuss von 500 Mark bewilligt habe.
Mit Reseript vom 7. Juli erfolgt die Verfügung wegen Pensionierung des Ober- lebrers Professor Meister vom 1. Oktober ab zur Aushändigung an denselben.
Unter dem 18. August teilt das Königl. Prov.-Schulkollegium mit, dass der Herr Minister der geistlichen etc. Angelegenheiten durch Erlass vom 25. pr. den Gymnasial- lehrer Bosing zu Hersfeld vom 1. October ab zum etatsmässigen Oberlehrer am hie- sigen Gymnasium ernannt und den Oberlehrern Colombel, Hillebrand und Schenck die nächst höheren Oberlehrerstellen verliehen habe.
Nach der Verfügung vom 6. Sept. sollen die beiden unteren Klassen nicht, wie bisher, wöchentlich in 2 Gesangstunden vereint unterrichtet, sondern wenigstens 3 Sing- stunden für dieselben in der Weise angesetzt werden, dass jede Klasse eine Stunde für sich allein hat, in der 3. Stunde aber beide vereinigt werden. Ebenso soll für den CQhorgesang vöchentlich eine Stunde mehr als seither verwendet werden, so dass Sopran und Alt, Tenor und Bass in je einer Stunde geübt werden und die 3. Stunde für den gesammten Chor bestimmt ist..
Das Reseript vom 8. Sept. genehmigt, dass dem Gymnasiallehrer Dr. Orth neben dem evangelischen Religionsunterrichte in den 2 unteren Abteilungen


