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derselben bietet. Auch zur Geographie vermag die Naturkunde in recht enge Beziehung zu treten, schon dadurch dass die Botanik, soweit es die Zeit erlaubt, die Pflanzenzonen, Pflanzenregionen und Vegetationsgebiete in den Unterricht hereinzieht und der physikali- sche Unterricht die Kenntnis der wichtigsten Lehren der mathematischen Geographie vermittelt. Da aher auch die Geographie jetzt zu einer grossartigen Wissenschaft und der geographische Unterricht zu einem wichtigen Bildungsmittel geworden ist, und letzterer, während er früher kaum etwas anderes als ein übel geordnetes statistisches Material ohne zweckmässige Auswahl und namentlich ohne inneren Zusammenhang lieferte, nun neben dem politischen Teil auch der physischen Beschreibung der Erdräume, ihrer Erfüllung durch die Menschen und das sonstige Leben der Natur, insbesondere den Kulturpflanzen und ihren Wanderungen über den Erdboden, der geognostischen Beschaffenheit der Ge- birgszüge, sowie den Wechselbeziehungen zwischen der Erdoberfläche und ibren Erzeug- nissen einerseits und den Menschen andererseits die gebührende Rücksicht schenkt und die wichtige Unterstützung benutzt, die ihr, wie schon erwähnt, durch den Unterricht in der mathematisch-physikalischen Geographie gewührt wird, so ist jetzt offenbar ein sehr enger Zusammenhang zwischen Geographie und Naturkunde hergestellt.*)
Wenn auch in sachlicher Hinsicht die Beziehungen zwischen der Naturkunde und den sprachlich-historischen Fächern zuräcktreten, so fehlen sie doch auch hier nioht ganz. Sind doch die Schicksale und die politischen Verhältnisse der Völker nicht selten die Folge der Naturbeschaffenheit ihrer Länder oder grosser Natureignisse gewesen, und spricht nieht die Kulturgeschichte von vielen für die ganze Menschbeit, wie einzelne Völker äusserst folgereichen Erfindungen, deren volles Verständnis in der Natur- kunde erschlossen wird. Dass auch die allseitige und gründliche Erfassung und Würdigung vieler der schönsten und erbabensten Stellen in den klassischen Dichtern und Schriftstelleru durch eine von Naturanschauung gebildete Einbilduugskraft, ein von innigem Natursinn durchdrungenes Gemüt und selbst einen gewissen Grad von Naturkenntnis wesentlich unterstützt werden kann, wird gewiss nicht bestritten werden. Nur beiläufig sei daran erinnert, dass die für die Klassifikation des Pflanzen- und Tierreichs so wichtige Nomen- klatur, wie sie durch Linné zuerst eingeführt wurde, ihre Bezeichnungen den beiden klassischen Sprachen entnimmt und dass auch dadurch eine, wenn auch nur ganz äusser- liche, so doch für das noch kindliche Gemüt recht wirksame Berührung des naturkund- lichen Unterriehts mit den beiden Sprachen geschaffen ist. Auch der deutsche Unter- richt vermag in eine engere Beziehung zu dem naturkundlichen zu treten und thut es in Wirklichkeit, indem er, besonders auf den unteren Stufen, häufig und sehr mit Recht den Stoff für mündliche und schriftliche Sprachübungen aus demselben entnimmt. Wie umgekehrt auch der naturkundliche Unterricht durch fortwährende, sorgfältige Beachtung und Pflege des sprachlichen Ausdrucks im Vereine mit allen anderen Unterrichtsfächern dem deutschen Unterricht eine wichtige Unterstützung bieten kann und soll, wie einzelne jenen sogar als integrierenden Faktor des letzteren angesehen haben wollen, ist schon oben bei Bestimmung der Aufgaben der Naturkunde näher besprochen worden. In wel- cher Weise der naturkundliche Unterricht auch dem religiösen Interesse dienen soll, ist ebenfalle schon zur Besprechung gekommen. Dass es aber mit der bloss sachlichen Berührung der verschiedenen Unterrichtsfächer nicht genug sei, sondern dass dieselbe mit bewusstem und klarem Bestreben auf jede Weise fruchtbar au machen sei, erscheint als eine der wichtigsten didaktischen Forderungen, sobald man die Nothwendigkeit aner- kennt, die Einheit im Unterricht und damit Einheit im Geiste des Zöglings heraustellen. Bei diesem Verfahren wird der Geist also nicht etwa durch die Vielheit der Unterrichts- fächer zerstreut, sondern durch den einheitlichen Charakter des Wissens gesammelt.
*) rgl. Schrader l. c. S. 493 u. ff.


