Realſchule I. Ord. Realſchule II. Ord.
Ober⸗ u. Unter⸗Prima für die Mehrzahl der Fächer noch Ober⸗Sekunda 1. Klaſſe mit Ober⸗Sekunda vereinigt. Unter⸗Sekunda 2. Klaſſe
Ober⸗Tertia 3. Klaſſe
Unter⸗Tertia 4. Klaſſe
Quarta 5. Klaſſe
Quinta 6. Klaſſe
Sexta 7. Klaſſe
Zum Schluſſe bleibt noch mitzuteilen, daß Direktor Kuhl durch Dekret vom 18. April 1883 mit Wirkung vom 16. Juni desſelben Jahres an als Direktor der Realſchule nach Darmſtadt berufen wurde, und daß er, dieſem Rufe folge leiſtend, ſich am 13. Juni nach 2sjähriger ſegensreicher Wirk⸗ ſamkeit von der Schule und der Stadt verabſchiedete. Das Lehrerkollegium unſerer Anſtalt, ſeine zahlreichen ehemaligen Schüler, wie auch ſeine langjährigen Mitbürger werden ihn ſtets in beſtem Andenken behalten.
Als Nachfolger trat der Unterzeichnete am 20. Juni 1883 hier ein.
Bei einem Rückblick auf die letztverfloſſenen 25 Jahre muß dankbar anerkannt werden, daß ſie für unſere Schule in jeder Beziehung außerordentlich glückliche geweſen ſind. Ob das kommende Vierteljahrhundert der Weiterentwicklung— wenigſtens der Realſchule I. Ordnung— ſeine Gunſt in gleichem Maße zuwenden wird, wie das abgelaufene, iſt leider vorläufig noch zweifelhaft.
An die Realſchule I. Ordnung werden inbezug auf Klaſſeneinteilung, auf das Maß der Leiſtungen bei den Maturitätsprüfungen, auf Vorbildung der Lehrer dieſelben Anforderungen geſtellt, wie an das Gymnaſium; daß die Realſchulabiturienten in den Erfolgen ihrer Studien den Gym⸗ naſialabiturienten durchaus nicht nachſtehen, iſt ſtatiſtiſch unwiderleglich nachgewieſen: aber in Bezug auf Berechtigungen ſteht die Realſchule I. Ordnung noch hinter dem Gymnaſium zurück. Während dem Gymnaſialabiturienten der Zutritt zu allen akademiſchen Studien geſtattet iſt— auch zu denen, für die er eine weniger gute Vorbildung als der Realſchulabiturient beſitzt— ſo ſind dem letzteren einige der wichtigſten, wie beſonders das der Medizin, unzugänglich gemacht. Es iſt daher nur allzu erklärlich, daß manche Eltern, die ihre Kinder in der Wahl eines Lebensberufes nicht im voraus beſchränken wollen, das Gymnaſium— und wenn auch nur aus dieſem Grunde— der Realſchule vorziehen, und es iſt ebenſo begreiflich, daß dadurch die Realſchule in einer kräftigen Weiterentwicklung entſchieden aufgehalten werden muß.
G Leider iſt bei der gegenwärtigen Ueberproduktion von Studierenden— wenn in einer Fabrik⸗ ſtadt dieſer Ausdruck erlaubt iſt— zu befürchten, daß das Königlich Preußiſche Kultusminiſterium, welches in der Realſchulfrage auch für unſere Schulbehörde maßgebend ſein dürfte, eine Gleichſtellung der Realſchulen I. Ordnung mit den Gymnaſien verzögern wird, obgleich nach unſerer Anſicht durch die Verzögerung gerade die Ueberproduktion noch geſteigert wird; denn ein großer Teil unſerer Jugend, der jetzt, um ſich die Wahl eines Lebensberufes frei zu halten, gezwungen iſt, das Gymnaſium zu beſuchen und nach beſtandenem Maturitätsexamen— ohne viel Zeit zu verlieren— doch kaum einen anderen Beruf als den des Beamten oder Gelehrten ergreifen kann, würde nach Abſolvierung der Realſchule I. Ordnung mit Leichtigkeit in das praktiſche Leben übergehen können, da ihm durch ſeine Vorbildung dieſer Uebergang ſehr erleichtert wäre.
Die Realſchule wird deshalb in ihrem Kampfe, auch wenn er mit ungleichen Waffen geführt wird, nicht erlahmen und— nicht erliegen; denn nach dem ſeitherigen Entwicklungsgang des höheren Schulweſens zu ſchließen, iſt ihr gerade die wichtige und ſchöne Aufgabe zugefallen, die gebieteriſchen Forderungen des praktiſchen Lebens mit denen der Wiſſenſchaft in Einklang zu ſetzen, und daß ſie zur Löſung dieſer Aufgabe auch von berufener Seite die nötige Unterſtützung finden wird, das beweiſen die köſtlichen Worte, die der langjährige Referent für das höhere Schulweſen in Preußen, Geh. Rat Wieſe, in einem Aufſatze„über das höhere Schulweſen vor dem Abgeordnetenhauſe“ niedergeſchrieben hat, und von denen die folgenden hier Platz finden mögen:„Nach Gottes Ordnung


