Aufsatz 
Geschichte der Realschule zu Offenbach von 1834 bis 1859 : 2. Fortsetzung: Die Realschule bis 1884
Entstehung
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Zu dieſem Behufe iſt alljährlich durch den Direktor ein Voranſchlag über die Einnahme und Ausgabe der Realſchule aufzuſtellen, welcher nach Vereinbarung mit der Lokal⸗Kommiſſion dem Ge⸗ meinderat zur Prüfung vorgelegt wird. Nachdem derſelbe durch Großherzl. Miniſterium genehmigt und definitiv feſtgeſtellt iſt, hat die Realſchuldirektion innerhalb der Grenzen desſelben ſelbſtändig zu dekretieren und der für die Realſchulklaſſe beſtimmte Rechner den Anweiſungen zu entſprechen.

Die Gehaltſätze für die ordentlichen Lehrer wurden nach feſten Grundſätzen geregelt, indem für die einzelnen Schulen nicht die wirklichen Gehalte, ſondern gewiſſe Durchſchnittsgehalte berechnet werden, ſo daß ſämtliche Lehrer an heſſiſchen Realſchulen unabhängig von dem Orte ihrer Verwendung ihrem Dienſtalter entſprechend beſoldet werden können. Die definitive Anſtellung der Lehrer, ſowie die Feſtſetzung ihrer Beſoldungen iſt Sache des Großh. Miniſteriums.

Nachdem unſere Realſchule aus kleinen Anfängen zu einer der größten Schulen des Landes herangewachſen, nachdem für die höheren Schulen unſeres Landes eine ſelbſtändige Stellung gewonnen war, um die ſie von den Schulen mancher anderen Länder Deutſchlands beneidet werden könnten, war es dem Manno, der ſo bedeutenden Anteil an dieſen Errungenſchaften hatte, nicht beſchieden, die Früchte ſeiner 11jährigen ſegensreichen Arbeit in Ruhe zu genießen. Durch Verfügung vom 3. Au⸗ guſt 1874 wurde mit Wirkung vom 1. September die Großh. Oberſtudiendirektion aufgehoben und eine beſondere Abteilung des Miniſteriums des Innern für Schulangelegenheiten gebildet, welcher u. a. die Direktionen der höheren Lehranſtalten direkt untergeordnet ſind, und durch Dekret von dem⸗ ſelben Tage wurde Direktor Greim zum vortragenden Rat bei dieſer Abteilung für Schulangelegen⸗ heiten zu neuer organiſatoriſcher Arbeit berufen, um nämlich das neue Volksſchulgeſetz, das er in der Kammer vertreten, auch im Lande einzuführen.

Am 5. September deſſelben Jahres nahm er ſchmerzlich bewegt Abſchied von unſerer Anſtalt, begleitet von den Segenswünſchen der Stadt, die ihm lange noch ein dankbares Andenken bewahren wird.

Als ſein Nachfolger wurde durch Dekret vom 18. Okt. 1874 der ſeitherige Reallehrer Chriſtoph Kuhl ernannt, dem ſchon ſeit Beginn der Thätigkeit des Direktor Greim in der Ständekammer interimiſtiſch die Direktion übertragen worden war. Zunächſt führte er die begonnene Entwicklung einer Realſchule I. Ordnung ihrem Aſchluſſe entgegen. Mit Anfang des Schuljahres 1875/76 wurde die oberſte der vier Vorbereitungsklaſſen in die unterſte Realklaſſe umgeſtaltet, und die Lateinab⸗ teilungen waren ſoweit gediehen, daß die Prima errichtet werden konnte. Nach Verlauf eines weiteren Jahres war alſo der Ausbau der Realſchule I. Ordnung mit 9 Jahreskurſen vollendet, mit der die Realſchule II. Ordnung vorläufig in der Weiſe in Verbindung blieb, daß ſie ſich nur durch Nicht⸗ teilnahme der betr. Schüler am Latein, wofür in den oberen Klaſſen kaufmänniſcher Unterricht eintrat, ſowie durch event. Abſchluß mit Ober⸗Sekunda unterſchied. Am Schluſſe des Schuljahres 1876/77 wurde die erſte Maturitätsprüfung an der Schule abgehalten und auf grund der durch dieſelbe nach⸗ gewieſenen Leiſtungen die von Großh. Miniſterium beantragte Anerkennung als Realſchule I. Ord⸗ nung durch das Reichskanzleramt laut Bekanntmachung vom 1 4. März 1878 ausgeſprochen.

Nach der Reorganiſation der Realſchule im Jahre 1866 beſtand dieſelbe aus 6 Realklaſſen, von denen die 6. in zwei Parallelklaſſen zerfiel, und aus 4 Vorſchulklaſſen. In den folgenden Jahren nahm die Schülerzahl derart zu, daß im Schuljahr 1870/71 die 5., im folgenden Jahre die 4. und im nächſtfolgenden die 3. Klaſſe in Parallelklaſſen geteilt werden mußten. Auch die Ueberfüllung der Vorſchule machte eine Teilung der oberſten Klaſſe notwendig, und dieſe erfolgte im Schuljahr 1873/74. Seit Beginn des laufenden Schuljahres zerfällt auch bereits die Unter⸗Sekunda bezw. 2. Klaſſe in 2 Parallelklaſſen, und ſollte ſich die Ober⸗Sekunda auf der gegenwärtigen Schülerzahl von 39(worunter 17 für I. Ord. und 22 für II. Ord.) erhalten, ſo wird eine Teilung auch dieſer letzten noch kombinierten Klaſſe bald zur Notwendigkeit werden. Da die Zahl der Schüler für die Realſchule I. Ordnung der für die Realſchule II. Ord. ziemlich gleich(eigentlich etwas größer) iſt, ſo ſind mit Ausnahme der Ober⸗Sekunda für alle Klaſſen die erſteren von den letzteren vollſtändig getrennt, indem immer der einen Parallelklaſſe die Schüler der Realſchule I. Ordnung, der anderen die der Realſchule II. Ord. zugeteilt ſind. Nach Teilung der Ober⸗Sekunda würde unſere Anſtalt alſo beſtehen aus 2 vollſtän⸗ digen, von einander ganz unabhängigen Realſchulen für Schüler im Alter von 918, bezw. 16 Jahren und einer gemeinſchaftlichen Zklaſſigen Vorſchule für Schüler von 69 Jahren. Zur beſſeren Ueber⸗ ſicht geben wir die folgende Zuſammenſtellung: