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des Zuges traten dann in den Feſtſaal ein, wo ſich auch in Vertretung der Staatsregierung die Herren Miniſterialdirektor Freiherr v. Starck und Miniſterialrat Knorr eingefunden hatten, welche auf er⸗ gangene Einladung das Feſt mit ihrer Teilnahme beehrten. Die Feier im Feſtſaale wurde durch eine Rede des Bürgermeiſters Hirſchmann eröffnet, der namens der Gemeinde das Haus für die Schule übergab. Auf ihn folgte die von Direktor Greim gehaltene Feſtrede und im Namen der früheren Schüler eine warme Anſprache des Herrn Emil Pirazzi. Geſänge der Schüler und eines trefflichen Quartetts aus dem hier beſtehenden Geſangvereine Polyhymnia, dem wir für ſeine Mitwirkung unſeren beſten Dank hier auszuſprechen uns verpflichtet fühlen, fügten ſich zwiſchen die einzelnen Reden ein und trugen das ihrige zur Belebung und Verſchönerung der Feier bei. Dem Programm gemäß folgte die Beſichtigung des neuen Schulhauſes in ſeinen einzelnen Teilen und darauf ein Feſtmahl, bei dem es an ernſten und heiteren Trinkſprüchen auf Se. Majeſtät den deutſchen Kaiſer, Se. Königliche Hoheit den Großherzog, die Stadt Offenbach, das jetzige Miniſterium und ſeine anweſenden Vertreter. die Lehrer und Schüler der Anſtalt u. ſ. w. nicht fehlte.
Das für den Nachmittag in Ausſicht genommene Schülerfeſt mußte leider der ungünſtigen Witterung wegen auf den nächſten geeigneten Nachmittag verſchoben werden.
Unterdeſſen war bereits eine neue für die zukünftige Geſtaltung der Schule höchſt wichtige Einrichtung im Entſtehen begriffen. Schon im Anfang des Jahres 1871 hatte Direktor Greim Ver⸗ handlungen eingeleitet, um die Realſchule den Einrichtungen der preußiſchen Realſchulen I. Ordnung zu nähern und dadurch den Schülern die Berechtigungen zuzuwenden, welche an den Beſuch der ge⸗ nannten Anſtalten geknüpft ſind. Er verfolgte dabei den Plan, die ſeitherigen Klaſſen auch fernerhin, als den Bedürfniſſen der bei weitem größeren Mehrzahl unſerer Bevölkerung entſprechend, fortbeſtehen zu laſſen und nur für gewiſſe Stunden die an dem Unterricht im Lateiniſchen, der für die Realſchule I. Ordnung gefordert wurde, teilnehmenden Schüler von den übrigen zu trennen und in beſonderen Klaſſen zu vereinigen. Durch Errichtung der für die Realſchule I. Ordnung nötigen Prima ſollte zugleich den Anforderungen derjenigen genügt werden, welche zur Vorbereitung auf ihren ſpäteren Lebensberuf einer über das Maß der beſtehenden Einrichtungen hinausgehenden Bildung bedürfen ſollten.
Dieſer Plan fand die Zuſtimmung des Gemeinderats und die Genehmigung der Großherz. Oberſtudiendirektion, ſodaß mit der Einführung des Lateinunterrichts in den mittleren und unteren Klaſſen*) bei Beginn des Schuljahres 1872/73 angefangen werden konnte. Die Ausbildung der Realſchule I. Ordnung nach oben war für die Jahre 1873—76 vorbehalten.
Im Frühjahr des Jahres 1873 wurde Direktor Greim zum Abgeordneten der Kreisſtadt Offenbach für die II. Kammer der Stände des Großherzogtums gewählt, und von nun an gehörte er noch einige Jahre lang nur hie und da für kürzere Zeit dem Lehrerkollegium an; aber ſeine Thätigkeit im Abgeordnetenhauſe kam nicht nur dem neuen Volksſchulgeſetze, für das ihm das Referat übertragen worden war, und das zum großen Teil ſein Werk iſt, zu gute, ſondern ſie war auch von weſentlichem Einfluß bei den Beratungen, welche die Stellung der Realſchulen, wie überhaupt der höheren Schulen unſeres Landes im Staate regelten.
Bei den Realſchulen, die ſeither rein ſtädtiſche Anſtalten geweſen waren, hatte der Staat zur Beſtreitung der Koſten nur einen geringen, feſt beſtimmten Zuſchuß gegeben. Derſelbe ſtellte ſich für die Realſchule zu Offenbach bis zum Jahre 1869 auf 1500 Gulden, wurde dann um 1500 Gulden erhöht und betrug in den Jahren 1873 und 1874 4220 Gulden. Von nun an beteiligte ſich der Staat an den Koſten der Realſchulen des Landes in erheblichem Maße,„indem jetzt— abgeſehen von der ganzen Penſionslaſt— derjenige Betrag der Gehalte und Remunerationen, der nicht durch die Erträgniſſe des Schulgeldes gedeckt wird, zur Hälfte aus Staatsmitteln beſtritten wird.“ Dafür ver⸗ langte der Staat im Intereſſe der Schulen eine ſelbſtändigere Stellung derſelben und beſtimmte, daß ſich der Einfluß des Gemeinderats bezw. der Lokal⸗Kommiſſion nur zu erſtrecken habe:
a. auf die ſachlichen Ausgaben, b. auf die etwa in Antrag gebrachte Vermehrung des Lehrerperſonals, c. auf etwa in Ausſicht genommene Erhöhungen der Remunerationen außerordentlicher Lehrer.
*) Seither beſtand ein fakultativer Unterricht im Lateiniſchen. In den mittleren Klaſſen konnten natürlich anfangs nur ſolche Schüler zur Realſchule I. Ordnung übertreten, die an dem fakultativen Lateinunterricht ſeither ſchon teilgenommen hatten..


