Die hohe Aufgabe, die somit dem gesammten Sprachunterricht zufällt, ist nach den Worten eines namhaften Schulmanns ²)„die Erweckung der Spracherkenntnis und aus dieser die Herstellung des Sprachgefühls und endlich des Sprachbewusstseins“ und im Besonderen die Aufgabe des lateinischen Unterrichtes ist,„dem gesammten grammatischen Unterrichte des Realgymnasiums Halt und Einheit zu verleihen und durch die Lectüre eine Anschauung des römischen Geistes und Lebens zu geben ³). Es sollen zunächst am Lateinischen die allgemeineren Sprachgesetze zur Anschauung und zum Bewusstsein gebracht werden, wozu dasselbe wegen der Mannigfaltigkeit seiner Formen und der streng logischen Gliederung seines Satzbaues besonders geeignet ist. Es darf indes nur das Notwendigste, festgewonnene Resultate mitgeteilt werden, dasjenige, was wirklich zur Verwendung kommt. Der lateinische Lehrer der Sexta sollte es im Auge halten, dass in der Quinta das Fran- zösische, in der Tertia das Englische folgt und dass er die gemeinschaftliche Unterlage für beide Sprachen herzustellen hat.“ In dieser hohen Aufgabe, die dem Latein auch in den Realschulen zugefallen ist, finden wir den Grund zu den unablässigen Bemühungen und Bestrebungen in Abhandlungen und Programmen, die alle darauf gerichtet sind, den lateinischen Unterricht methodisch zu vervollkommnen, und da eine Besserung schon in den untersten Klassen zu beginnen hat, gerade letzteren eine besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden.
Als ich daher die Aufgabe erhielt, die Abhandlung für das Programm unserer An- stalt zu übernehmen, was konnte mir näher liegen, als das, was an der Hand einer fast zwanzigjährigen Thätigkeit gerade in den unteren Klassen gereift war, einfach und schlicht darzulegen. Fern liegt mir der Glaube, überall, ja in Vielem das Richtige gefunden zu haben; aber unentwegt leitete mich seit meiner ganzen Lehrthätigkeit das Streben nach Besserung und Vereinfachung, welch letztere, wie ich im Voraus gleich bemerke, mit ersterer oft sich deckt. Auch erwarte man keine gelehrte Arbeit. Viele meiner Schüler werden, wenn sie diese Zeilen durchlesen, Altes und Bekanntes finden.
Schon durch die Prüfungsordnung von 1859 ist der Sexta als Pensum die regel- mässige Formenlehre, der Quinta die unregelmässige Formenlehre, der Quarta und Tertia die Syntax zugewiesen. Wie steht es aber, wenn wir einen Blick in die Bücher werfen, die zunächst in Sexta und Quinta als Grundlage und Leitfaden für den lateinischen Un- terricht dienen sollen. Statt der verlangten regelmässigen Formenlehre sind schon in den Lehrbüchern für Sexta eine Fülle von Unregelmässigkeiten, in denen für Quinta eine grosse Anzahl syntaktischer Regeln aufgenommen. Ich verweise nur auf die sehr ver⸗ breiteten Uebungsbücher von Spiess 4) und Ostermann. Hier gilt es also zunächst zu
²) Kortegarn, Programm der Wöhlerschule zu Frankfurt am Main, Ostern 1883.
³) Vgl. S. 11 der Prüfungsordnung der Realschulen vom 6. October 1859:„der Unterricht im Latei- nischen soll nicht nur dem gesammten grammatischen Unterricht der Realschule Einheit und Halt und die für eine wissenschaftliche Spracherlernung in Bezug auf Etymologie und Syntax unentbehrliche Grundlage geben, sondern auch ein an sich wichtiges logisches Bildungsmittel und in den oberen Klassen durch die Lectüre eine Anschauung des römischen Geistes und Lebens gewähren“.
¹) Vor mir liegt die 56. Auflage des Sextaner-Cursus. Interessant sind die Worte der Vorrede zur ersten Auflage, die uns erklären, warum seine Bücher bald Eingang und Verbreitung fanden, sodass schon vor zwanzig Jahren von dem Sextanerbüchlein die 17. Auflage erschien. Herr Spiess sagt:„Betrachten


