Aufsatz 
Plinius der Jüngere und Cassiodorius Senator : kritische Beiträge zum 10. Buch der Briefe und zu den Varien / von Ludwig Schaedel
Entstehung
Einzelbild herunterladen

26

Vornehmen und Verdächtigen unter dem Vorwand der Erziehung zumeiſt in Rom überwachen und zurück⸗ halten ließ, insbeſondere diejenigen von Optanten? Ja dafür einen beſonderen Beamten beſtellte und Formulare ¹) für zeitweiſen Urlaub zur Hand hatte? Noch weiter griff die Maßregel, daß er die Reſidenz⸗ pflicht der vornehmen Städteeinwohner nicht nur(wie bekannt) für Rom, ſondern auch für die Provinz zur Pflicht machte(Bruttium 8, 31). Zu dieſer Strenge war die übergroße Nachgiebigkeit, mit der be⸗ ſonders exponierte Provinzen(Sicilien, Gallien) behandelt wurden, eine bedenkliche Ergänzung. So wider⸗ ſprechende Behandlung iſt das Zeichen ſich kreuzender Strömungen und wohl auch wechſelnder Epochen und Perſonen in Theoderichs nächſter Umgebung. Aber ſie aus der An⸗ oder Abweſenheit Senators irgend⸗ wie zu erklären, geht nicht an. Die Varien geben ebenſoviel Material, ihn der milden wie der ſtrengen Richtung beizuſprechen; ſelbſtändig iſt er nicht. Und damit haben wir die Aufgabe berührt, nach der Beſprechung der Ämter auch von den Amtsträgern zu reden. Nepotismus und Inzucht, klug geübt, ſchufen dem Gotenkönig aus verhältnismäßig wenigen treuen Senatorenfamilien immer neue Würden⸗ träger. Denn nähere Betrachtung vermag die Zahl dieſer Familien ſogleich zu verringern. So wird Venantius 2, 15 comes domesticorum, ſpäter praesul Lucaniens und Bruttiens 3, 36. Sein Vater Liberius wird hochgerühmt, der zuerſt treu zu Odoaker geſtanden(et in adversitate nostra laudabilis), und auch darum die Landverteilung an die gotiſchen Poſſeſſoren außerordentlich glücklich verwaltete. Venantius kann denn auch der Konſul von 507 und 508 ſein²), da wir damals auch Konſuln im Kindes⸗ alter haben²). Der Sohn des Venantius, Paulinus iſt Konſul des J. 534, und wohl konnte Athalarich, wie der Bourbone Heinrich IV., die Sprößlinge einer ſo ergebenen Familie befördern ohne ſie zu kennen: 9, 22. Dagegen wird Paulinus, Konſul des J. 498, Bruder des Liberius geweſen ſein(Boeth. de consol. I, 4 ſchließt das nicht aus). Die Familie wollte von den alten Deciern abſtammen. Aber auch der Konſul von 509, Importunus, wird als Decier gerühmt. Eine ähnlich in den gotiſchen Dienſt verzweigte Familie iſt die des treuen Cyprianus, des Anklägers von Boethius), den Theoderich ſeiner ganz beſonderen Freundſchaft würdigte, und der dem heftigen Könige, wie Senator erzählt, auf einſamen Spazierritten) gar manches vertrautere Wort ſagen durfte(5, 41). Seine Söhne ſind Opilio, cons. 524, und Felir, der treue Helfer unſeres Staatsmannes(lib. XI. var. prooem.), vgl. Var. 8, 21. Letzterer iſt wieder mit der vornehmen, öfter in den Varien(aber auch bei Prok., Boeth. und Ennodius) begegnenden Perſon und Familie des Patricius Baſilius verwandt. Der Konſul Felix von 511 wird demnach der Bruder des Cyprianus ſein, und als Vater dürfte ein Felix vorauszuſetzen ſein. Auch hatte Cyprian einen Bruder Opilio(Prok. II, 23. 25). In gewiſſem Sinne Aräree ol ehree ſteht in den Varien Fauſtus, der große praef. praet. da, von dem auch nur 1, 41 ein Sohn erwähnt wird. Daher dürften die von Ennodius) als krank beklagten Söhne Avienus und Meſſala, die beide ſchon Konſulate bekleidet hatten, nicht alt geworden ſein.

Boethiusausgabe von Obbarius, p. XXV, eine merkwürdige Stelle eines cod. Gothan.(X. saec.). Theodericus cum per tirannidem civitatem invasisset et omnes coss. nobilesque romanorum aliosque occidisset sqq. Wie übel der betr. Schreiber jedoch unterrichtet war, zeigt die Stelle: Boethius novissime autem jam senex edidit hunc libellum, während er nach Uſener, Vogel u. a. wahrſcheinlich etwas nach 480 geboren iſt, reſp.nicht vor 483. Obbarius noch: a. 470 475, p. IX. Natürlich hat auch Notker Labeo ſeine Anſicht über Theoderich aus anti⸗ arianiſchen Verketzerern und ſchreibt daher im prologus teutonice zur Üüberſ. der consolatio: tôo begönda er (Theoderich) taon äl däz in lüsta. ünde dien raten än den lib. tie imo dés neuuaren geuôlgig u. ſ. w.

¹) Auch gotentreue Römer lebten auf afrikan. Landbeſitz(Ennod. ep. 4, 18 die Eltern des Opilio).

2) Clinton, Fasti Romani, vol. II, 205. Caſſiod. Chronik(Mommſ., Abhandlg.[ſ. o.] S. 658).

³) Die Boethiusſöhne Symmachus und Boethius a. 522, vgl. Uſener, Anecd. Hold. S. 40, de consol. philos. lib. II, cap. 3 cum duos pariter consules liberos tuos domo provehi vidisti.

) Daher von dieſem übel mitgenommen, consol. 1, 4; am übelſten am Schluſſe des Anon. Valeſ.§ 85(actus cupiditate).

) In vectationibus(cod. invectationibus), L. Tross in Cassiodori Variarum libros symbolae criticae, Hammone 1853, p. 22.

6) Ep. 1, 20. 1, 21(de luminum nostrorum salute sollicitor). 2, 10.