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abſichtlich mit Königsanſchreiben eröffnet werden, ſo ſchließen ſie gerne mit Glanzleiſtungen ungeheuerlicher Gelehrſamkeit, ſo Buch I. mit einer Verherrlichung der Mechanik, II. mit gelehrtem Preiſe der Muſik (beide Briefe mit ſäcchlich zugehörigen Beiſchreiben); III. über die afrikaniſche Kunſt der Waſſerſucher ¹); IV. über Kunſt und Theater. Buch V. aber, als Geſamtabſchluß von Theoderichs Regierung, endet mit einem Brief an den Vandalen Thraſamund, der den Goten auf der Höhe ſeiner Macht zeigt, wenn ſich jener ſogar unter den Vorwurf demütigen muß, ſeiner amaliſchen Gattin Rat nicht gefragt zu haben.
Aber werden nicht dieſe Aufſtellungen durch die Thatſache umgeſtoßen, daß mitten hinein eine Varie I, 41 und 42 fällt, welche die ſog. Schlacht von Zülpich a. 496 betrifft? Allein war man bisher gewohnt, den Ort der folgenſchweren Alemannenſchlacht infolge jährlich wechſelnder Vermutungen ruhelos über die ganze Karte Weſtdeutſchlands dahinirren zu ſehen, ſo iſt jetzt auch das Jahr derſelben in Anſpruch genommen worden. Fr. Vogel, den ſeine Ennodiusausgabe ohnehin als einen Kenner der Periode bekundet, hat für den großen Sieg Chlodwigs das Jahr 507 in die Rechte von 496 treten laſſen²). Das traditionelle Jahr beruhe auf Gregors v. Tours Angabe anno XV regni sui(Chlodwigs) und auf einem gefälſchten Brief des röm. Biſchofs Anaſtaſius; allein Uſener³) habe dargethan, daß kein Brief der Varien vor 501 geſchrieben ſei; und wirklich wollte ſchon Uſener daher dieſe Alemannenſchlacht für eine andere als die erſte große Unterwerfungsſchlacht halten. Hiergegen macht Vogel jedoch geltend, daß in zwei Hauptſtücken Gregor, die Varien und der Panegyricus des Ennodius ¹) völlig übereinſtimmen: im Tod des Alemannen⸗ königs und in dem Verluſt der Selbſtändigkeit für ſein Volk, daher beide Ereigniſſe die gleichen ſein müßten?). Vogel hebt dann noch insbeſondere hervor, wie die Dispoſition des Panegyr. die Alemannen⸗ ſchlacht als Theoderichs zeitlich letzte Großthat erſcheinen laſſe und zeigt einen großen Zuſammenhang zwiſchen dem Schutzbund, den Theoderich mit Alemannen und Weſtgoten gegenüber einer Kombination von Byzanz und den Franken herzuſtellen ſuchte. Dabei wagt er ſelbſt die kühne, aber mögliche Vermutung, a. 507 ſei Chlodwig byzantiniſcher Konſul geweſen, habe dem Kaiſer ſeinen Alemannenſieg beigelegt, und die Worte des Ennodius ut rex meus sit jure Alemannicus ſeien die gotiſche Antwort auf die byzantiniſche Uſurpation dieſes Titels. So willkommen Vogels Aufſtellungen vom Standpunkt unſerer Betrachtungen ſein mögen, muß man, von anderen litterariſchen Zeugniſſen für 496 noch abſehend), doch berückſichtigen, daß Chlodwig, ohne die Alemannen im Rücken ſchon längerher unterworfen zu haben, ſchwerlich die Kraft gehabt hätte, Schlag auf Schlag die Burgunder anzugreifen, die Weſtgoten zu beſiegen, den Oſtgoten zu ſtehen.
Zweifellos würde durch die Beſeitigung des Jahres 496 aus unſeren Zeittafeln für die Auffaſſung der Varien ein Großes gewonnen. Und man darf dagegen ſagen, durch unſere Darlegung über die prin⸗ zipiell chronologiſche Anordnung von Var. I— IV erhalte Vogels Anſicht eine neue Kräftigung. Es iſt jedoch wohlgethan, ſich vorerſt auf Uſeners ganz ſicherer Poſition zu halten. Immerhin ſteht Var. II, 41. 42 auch jetzt noch nicht an ſeiner chronologiſchen Stelle; allein es war für ihn als„Königsbrief“ eine frühere nicht verfügbar, da B. I. und II. je durch einen„Kaiſerbrief“ eingeleitet ſind, und B. I. mit einem
¹)= Plin. lib. X. ep. 37(46).
²) In Sybels hiſtor. Zeitſchr., Neue Folge, Bd. 20, für 1886.
³) Anecdot. Holderi, p. 70.
1l5 Alamanniae generalitas,— cui evenit habere regem, postquam meruit perdidisse. ep. XV.(Vogel, ).. 3 ⁵) Sein Beweis aus dem Alter des Boethius würde uns hier zu weit führen; er war ſchon von Uſener a. a. O. in jener Muſterarbeit erbracht, an deren Schluſſe er Holder⸗Eggers merkwürdiges quid pro quo zurechtſetzt, da dieſer den Anno 514 in Mailand hingerichteten comes Petza nicht mit dem Pitzia des Jord. und der Var., ſon⸗ dern— mit Boethius identificiert hat!
6) Prokop(De bello Goth. I, 12) ſcheint indirekt gegen Vogel zu ſprechen, weil Prokop die Unterwerfung der Alemannen nicht wohl verſchwiegen hätte, wo er von der Aktion gegen Alarich II. ſpricht. Nur als Sonderbarkeit erwähne ich, daß nach Garet ſchon Hermannus contractus das Jahr 508 für die Schlacht annahm.


