Aufsatz 
Plinius der Jüngere und Cassiodorius Senator : kritische Beiträge zum 10. Buch der Briefe und zu den Varien / von Ludwig Schaedel
Entstehung
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hat nur die Bedeutung, ſeiner Sammlung den Vorzug einer ungekünſtelten Anordnung zu wahren⸗ die Schönheit des engliſchen Gartenſtils.

Die von Thorbecke zuletzt genannten Briefe 9, 11 und 12 betreffen freilich eine Angelegenheit aus a. 526 aber in der Appellinſtanz; denn der Einwand vom jährlichen AÄmterwechſel beſteht nicht. Be⸗ trachten wir im übrigen die Daten der Varien. Im erſten Buche finden ſich: derAufruf an mein Volk im Krieg gegen die Franken(Br. 24) a. 507; ein Erlaß wegen einer Cirkusrevolte aus 509(Br. 27) ¹); eine Ernennung zum Stadtpräfekten(Br. 42) a. 510. Nur ſcheinbar weiſt der Sinn von Br. 18 durch Berufung auf die praescriptio tricennalis auf das Jahr 519 hin.

Buch II. giebt gleich in Br. 1. 2 die Ernennung des consul Felix(ausdrücklich indictio IV.= 511); nach Br. 5 ſtehen in Aoſta 60 Mann gotiſche Paßwache), welche kleine Zahl anzeigt, daß Gallien ſchon ſicher erobertes Vorland ſein mußte, d. h. nach 511 ³). Die Teuerung, während deren Boethius(de consol. I, 4, 38) eine ſolche Stellung innehat, daß er es mit dem praef. praet. aufnimmt, mag dieſelbe ſein, welche Br. 20 auch Ligurien bedrängt, und der Vorfall weiſt auf die Jahre ſeines Einfluſſes hin, die mit ſeinem Konſulat a. 510 beginnen.

Buch III. zeigt in Br. 11. 25. 32 die Indiktionszahl für 511, und Br. 39 iſt an den Konſul d. J. gerichtet¹4). Buch IV. enthält gleichfalls eine beſtimmte Angabe(Br. 3)= a. 511. Auch mehrere auf Galliens ſich nunmehr ordnende Verwaltung bezügliche Erlaſſe paſſen hierher zumeiſt. Wenn aber Br. 25 Argolicus immer noch praef. urbi iſt, ſo war dies damals eben kein jährlicher Magiſtrat. Ein Steuernachlaß Br. 36 pro a. 510 weiſt natürlich auf ein ſpäteres Jahr. So haben wir in den erſten 4 Büchern beſtimmte Daten nur in aufſteigender Reihenfolge geſehen und dürfen ſchließen: in B. I.IV. herrſcht grundſätzlich chronologiſche Anordnung, und zwar bewegt ſich alles um die Jahre 507 511, um die Beſitzergreifung Galliens: das Moment von Theoderichs Regierung, welches Goten und Römern gleichſehr am Herzen lag. Buch V. dagegen ſcheint nicht untergebrachte Reſte und allerlei Späteres aufzuarbeiten, und hier iſt Spaniens Okkupation?) der Drehpunkt der Betrachtung; auch die große Flottenherſtellung Drohung für die Seemächte der Vandalen und Byzantiner hieng damit zuſammen). Und doch hat ſchwerlich nur die Abſicht, die großen Zeiten dieſer Triumphe über die fränkiſchen Waffen zu preiſen, die durchaus vorwiegende Berückſichtigung dieſer Epoche veranlaßt. Senator gab vielmehr, was er hatte: in dieſen Zeiten eben müſſen wir ihn uns an Theoderichs Seite ſtändig beſchäftigt denken, vielleicht in Erwägung ſeiner genaueren Kenntnis der weſtlichen Verhältniſſe?), während vorher und nachher ſeine Thätigkeit als Wortführer Theoderichs vielleicht weniger zuſammenhängend war. Erſt gegen Ende dieſer Regierung war er wieder anhaltender im Komitat, wie B. V. darthut. Zwei Ein⸗ wände habe ich mir übrig gelaſſen: 1

1. daß die Königsbriefe, welche nach allgemeiner Beobachtung die Bücher meiſt eröffnen, ohne chronologiſche Rückſicht verteilt ſind. Wenn jedoch Thorbecke gerade III, 1 hervorhebt(Warnungsbrief an Alarich a. 507), während ſchon Buch II. ſonſt überall das Jahr 511 zeigt, ſo mag der Sinn dieſer Anordnung geweſen ſein, daß Alarich ſich ſelbſt ins Unglück geſtürzt hat, und Theoderich zur Beſetzung von Spanien nicht gegen die Weſtgoten, ſondern für die gotiſche Geſamtheit geſchritten iſt. Wie die Bücher

¹) Es wird hier der Konſul Importunus genannt, den Caſſidors Chronik Anno 509 hat(Mommſen Il. c. S. 658), Clinton(Fasti Romani, vol II, Oxford 1850), S. 205.

²) Clinton 1. c. hat zum Jahr 537 eine gotiſche Grabſchrift aus Aoſta: hic requiescit Ingildus, qui vixit annis IV, was auf ſeßhafte Familien ſchließen läßt. Und ähnlich ad annum 523(Aliberca).

³) Kaufmann, Deutſche Geſch. bis auf Karl d. Gr. Leipzig 1881. Bd. II, S. 68. Dahn vielfach.

4) Genauere Daten laſſen ſich aus 3, 44(Winter) und 4, 42(Oſtern) gewinnen.

) Wie ernſtlich dieſelbe war, hat Dahn(auf den Spuren des Prokop) Bd. II, S. 50 ff. dargethan. Ich hoffe in Anmerk. VII1) den Beweis zu liefern, daß das edictum Theoderici eben für Spanien galt.

) Non habet, quod nobis Graecus imputet, aut Afer insultet, var. 5, 17..

¹) Dieſelbe wäre die Frucht der zu vermutenden Geſandtſchaftsreiſen Senators(ſ. u.). Über Como nach Gallien?