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folgern(beſonders unter Amalaſuntha¹) und ihrem Mitregenten Theodahad) ihrer 16. Dabei bedenke man, daß die erſten beiden ungleich länger regierten(im höchſten Anſatz 489— 534 gegen 534—538.]). Noch viel auffälliger tritt dieſer bedeutungsvolle Unterſchied hervor, wenn unter den Nachfolgern 18 Schreiben auf wichtige Vorgänge der inneren Politik im engeren Sinne Bezug nehmen, während unter Theoderich überhaupt ſolche nicht begegnen, abgeſehen von jenen Cirkusſtreitigkeiten, in denen Theoderich natürlich die in Byzanz mit Ungunſt behandelte Faktion ſtützt. Die Folgerungen daraus für die Bedeutung Senators unter dieſen und jenen Regierungen und für die jeweilige Dauer ſeiner Bethätigungen liegen auf der Hand. Während wir überhaupt Erlaſſe von allgemeiner Bedeutung unter den Königsbriefen nur in geringer Anzahl finden, ſo überwiegen ſie dagegen unter denjenigen Erlaſſen, die Senator als praefectus praetorio von ſich aus gegeben und dann in Buch XI. u. XII. der Varien vereinigt hat: 23 Erlaſſe, in denen die Grundſätze der Rechtspflege und Verwaltung eingeſchärft werden. Doch iſt zu bemerken, daß unter Theoderich(B. 1—5) in 23 Einzelfällen Steuernachläſſe, hier und da auch Steuereinforderungen den Gegenſtand des Schreibens bilden. Auf Heer und Flotte, ihre Ausrüſtung, Muſterung und Vollendung beziehen ſich 20 Schreiben; denn wiewohl die Führung des Heeres in den Händen der duces lag, ſo kann der praef. praet. doch ſagen: ab hac(praefectura praetorio) exercituales flagitantur expensac. In einigen 40 Fällen beziehen ſich Varien auf Einzelvorfälle der Verwaltung; Prozeſſe u. dgl. und zwar oft der kleinlichſten Art werden in 38 Fällen(beinahe nur unter Theoderich) gebracht. Unter Theoderichs ruhiger Regierung²) können 31 Varien öffentliche Bauten betreffen, denen ſpäter nur 2 noch ſich geſellen. Denn was Amalaſuntha betr. byzantiniſcher Marmorarbeiter ſchreibt, X, 8 cf. X, 9, dafür vermutet Dahn mit Recht politiſchen Hintergrund. Kirchliche Fragen werden ſeltener(15 mal) erörtert, aus ſpäter(S. 27) zu erwägenden Gründen. Ein weſentliches Anliegen der Centralverwaltung war dagegen die Verſorgung der Provinzen mit Zufuhr, und beſonders unterproduzierender oder von Natur auf den Ausgleich angewieſener Provinzen ³²). Den 18 Varien, die derartiges behandeln, können noch einige andere(betr. Steuererlaſſe) zugezählt werden. Der Kunſt wird nur unter Theoderich(in 8 Varien) Pflege gewidmet, da die letzte Verfügung Theodahads über die zuſammenbrechenden Elefanten vielleicht a parte post., wegen der ſymboliſchen Deutbarkeit auf ſeinen ſinkenden Thron eingelegt iſt). Von Ernennungen und Beförderungen leſen wir, abgeſehen von den durch den praef. praet. voll⸗ zogenen, unter Theoderich 40, während unter Athalarich allein 19 derartige Erlaſſe die große Reform der Behörden begleiten. Von 468 Varien iſt ſonach die ungeheure Mehrzahl(331 salvo calculi errore) in Gruppen geordnet, da 72(B. 6. 7) bloße Formulare für Amtsernennungen ſind. Vereinzelte Betreffe blieben hier unberührt, da wir unſere Kollektaneen nicht unnötigerweiſe für den Leſer zu einer Geißel machen wollen.
Eine wohl überlegte Anordnung dieſer ungeheuren Stoffmaſſe wird man dem Senator von vorn⸗ herein zutrauen. Eine nach Tagesdaten chronologiſche hat er nicht beabſichtigt oder wohrſcheinlicher nicht vermocht. Schon der kürzeſte Überblick der Bücher ergiebt zwar, daß ſie nach der Folge der Regierungen geordnet iſt, wie auch Thorbecke S. 59 bemerkt, aber mit dem Beifügen:„im einzelnen aber, d. h. innerhalb der einzelnen Regierungen folgen die Bücher nicht genau chronologiſch auf einander; ſo beginnt z. B. Buch II. mit dem Jahr 511, B. III. mit 506, ſo finden ſich B. VIII. Erlaſſe aus dem Jahre 528(16—18) und B. IX. aus dem Jahre 527(11. 12).“ Des Plinius⸗Junior Bemerkung aber, die Thorbecke anzieht, collegi non servato temporis ordine, sed ut quaeque(epistola) in manus venerat,
¹) Dieſe Schreibung hält Müllenhoff l. c. feſt, trotz der von Friedländer gegebenen Thatſache, daß in nummis per monogramma, sed certae solutionis est Matasunda. — ²) Jucunda serenitas, das meint auch die Var. 1, 18.
³) Die Namen der Provinzen, welche vorkommen, ſind: Gallia, Noricum, Rhaetia, Liguria(Lombardei), Venetia, Istria, Suavia(an der Save), Dalmatia, Tuscia utraque(4, 14), inclus. Picenum, Samnium, Campania, Bruttium, Lucania, Sicilia.
⁴) In derſelben gipfelt überdies die liebenswürdige Spielerei mit zoologiſchem Aberglauben.


