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Strick, Scheere, Schlegel und Beil, als Zeichen des Blutbanns, darauf gelegt wurden und daſelbſt liegen blieben bis zur Aufhebung des Gerichts, die durch Umwerfung der Bank angezeigt wurde. Es ſcheint jedoch, daß beim Sitze des Richters ein Schild aufgehängt wurde, vielleicht an einem in die Erde geſteckten Speer oder einem Baume. In einer Alzeyer Gemeinde⸗Ordnung(von ca. 1500) wird das Banner an dem Pfalzsteyn als Verſammlungsort beſtimmt. Wenn in den Sagen von Kaiſer Friedrich erzählt wird, er werde zurückkommen und ſeinen Schild aufhängen, ſo heißt das ſoviel wie „dem Volke Recht ſprechen“.
Schon früh muß man da, wo nicht die Natur ſchon einen erhöhten Sitz auf Felſen und Steinen bot, einen Stuhl hergerichtet haben. Bodmann S. 626 heißt es:— ſo als unſers Herrn des Biſchoffs Amptmann mit dem Lant zu Ringawe dinget off dem gestole zu Lutzelnawe“. Dieſer Stuhl war jedoch nicht nur Sitz des Richters, er war altgeheiligtes Symbol, zumal bei den fränkiſchen Fürſten als Inbegriff der Herrſcher⸗ gewalt. Wie nämlich der private Erbe ſich nach dem Eintritt in die Verlaſſenſchaft zum Zeichen ſeines neuerworbenen Rechtes auf einen Stuhl niederließ, wie wir heutzutage noch ein Recht— ſogar z. B. auf einen Weg— erſitzen können, ſo beſtieg der König bei Antritt ſeiner Würde einen Hochſitz. Schon aus der Merowingerzeit führt Sickel eine ganze Reihe urkund⸗ licher Belege für dieſen Gebrauch auf. Als Chlodovech ſeine Reſidenz nach Paris verlegte, ſtellte er hier ſeinen Herrſcherſtuhl auf: cathe- dramregni ibi constituit.(Gregor II. 38.) Von Pippin heißt es: in sedem regni sublimatur, und in einer Urkunde dieſes Königs ſteht: qui nos in solio regni instituit.— Dieſe Feierlichkeit der Beſetzung von Grund und Boden verkündete den neuen Herrſcher in ſinnfälliger Weiſe und konnte ſomit thatſächlich Sicherheit gegen An⸗ fechtungen rechtlicher oder faktiſcher Art gewähren. Mehrere Könige halten dieſe Feier für wichtig genug, um den Sitz auf dem Stuhl ihrer Ahnen wohl nicht nur bildlich in ihren Diplomen zu erwähnen. Ottos I. Krönungsfeier ſchloß mit der Erhebung auf den Stuhl in Aachen: collocarunt novum ducem in solio ibidem constructo(Widukind II. 1.) Bei der Erbhuldigung in Kärnten ſitzt der Herzog auf dem marmelſteinernen Herzogsſtuhl in


