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lagen. Der Maire konnte ihm gegenüber sich keinen größeren Wirkungskreis schaffen: er hat lediglich mit den Einquartierungsgeschäften zu tun gehabt. Also mußte das De- partement Frankfurt die gesetzlich der Stadt zufallende Verpflichtung zur Errichtung von Volksschulen übernehmen.
Wir haben gesehen, wie man dabei benutzte, was die katholische Kirche, was opferfreudige Glieder der israelitschen Gemeinde schon vorher geleistet hatten, und wie man die vorhandenen Schulen einfügen konnte in die Schulorganisation, die das Gesetz vom 1. Februar 1812 vorschrieb.
IlI. Die Errichtung der Weissfrauenschule, der ersten städtischen Volksschule in Frankfurt.
Anders lagen die Verhältnisse für die evangelische Volksschule. Was die katholische Kirche auf ihrem Gebiet getan hatte, wenn sie unentgeldlichen Volksschulunterricht Knaben und Mädchen bot, das hatte die Stadt Frankfurt, der die Fürsorge für den Unterricht der zur lutherischen Staatskirche sich bekennenden Kinder oblag, versäumt. Die Anstalt, die aus privaten Mitteln durch Günderrode und Hufnagel begründet war,— die Muster- schule— war sofort aus dem Rahmen einer Volksschule herausgewachsen, und von den jämmerlichen Quartierschulen war auch nicht eine geeignet, den Grundstock zu bilden für eine den Ansprüchen der Zeit genügende Volksschule.
Hier mußte man also von Grund auf neu bauen. Die 10 noch vorhandenen Quartierschulen sollten eingehen, und an ihre Stelle sollten mehrklassige staatliche(bezw. städtische) Volksschulen treten in genügender Anzahl, sodaß die Höchstzahl von 80 Schülern in der Klasse nicht überschritten würde.
Aber die beschränkten Mittel des Staates nötigten dazu, nur nach und nach diesen Plan zur Durchführung zu bringen. Einstweilen mußte man sich begnügen, nur eine Doppelanstalt mit einer Abteilung für Knaben und einer für Mädchen zu errichten. Dann wollte man in den folgenden Jahren allmählich weitere staatliche(bezw. städtische) Volks- schulen gründen und dementsprechend immer einige Quartierschulen eingehen lassen. Man dachte mit vier Volksschulen dem gegenwärtigen Bedürfnis zu genügen.
In der Ober-Schul- und Studieninspektion hatte das Dezernat über das evangelische Volksschulwesen Pfarrer Anton Kirchner. Als im Jahre 1809 die Geistlichen durch das Konsistorium angewiesen wurden, sich der ihnen obliegenden Aufsicht über die Quartier- schulen mehr als bisher zu widmen, weil- der neue Landesherr darüber regelmäßig Berichte einforderte, hat Kirchner die ihm überwiesenen Schulen sehr gründlich revidiert und einen eingehenden Bericht geliefert, der zeigt, daß er Verständnis und Interesse für die Volks- schule besaß. Dabei kam es ihm gut zustatten, daß er auch wußte, wie einem Kind in
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