Aufsatz 
Vorbereitung und Begründung des städtischen Volksschulwesens in Frankfurt am Main
Entstehung
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22.

Zwar gab es hier bereits jüdische Elementarschulen, allein sie dienten lediglich religiösen Zwecken. Gegenüber den Forderungen der neuen Zeit versagten diese Schulen gänazlich. Und so beschlossen denn einige fortschrittlich denkende Glieder der jüdischen Gemeinde, hier eine Schule zu gründen, die ihren Kindern deutschen Elementarunterricht vermitteln sollte. Auch hier hat wiederum Hufnagel fördernd eingegriffen: als der Rabbiner die beab- sichtigte Schulgründung schon im voraus mit dem Banne belegte, befahl der Bürgermeister auf Hufnagels Veranlassung, dies rückgängig zu machen. Nachdem nun, nach mancherlei Hindernissen, wirklich im Jahre 1804 eine solche Schule das Philanthropin entstanden war, da fand sie bei Hufnagel und Günderrode warmes Interesse und tatkräftige Unter- stützung, die bei der unfreundlichen Haltung der städtischen Behörden recht wertvoll waren.

Natürlich gewährte auch Dalberg dieser Bildungsanstalt seine landesväterliche Fürsorge: er wies ihr einen jährlichen Zuschuß von 1100 Gulden an und unterstellte sie der fürstprimatischen Oberkuratel für die Frankfurter Lehranstalten. Daneben trug er Sorge für die Anlegung eines israelitischen Schulfonds, aus dem eine öffentliche allgemeine Schule für die jüdischen Kinder als Zwangsschule begründet werden sollte.

Inzwischen erfolgte durch Gesetz vom 28. Dezember 1811 die Anerkennung der Frankfurter Juden als gleichberechtigter Bürger. Demnach ergab sich aus dem Schulgesetz vom 1. Februar 1812 auch die Notwendigkeit, eine öffentliche Volksschule für Kinder israelitischer Religion zu errichten. Genau so wie bei der Einordung der katholischen Schulen in die Schulorganisation des Großherzogtums benutzte man auch hier das bereits Vorhandene und verzichtete bei den Schwierigkeiten, die die völlige Neuordnung des Staates so wie so verursachte, verständigerweise darauf, nun gleich alle Forderungen des Schulgesetzes auf einmal in der Praxis durchführen zu wollen. Das verboten schon die geringen Mittel, die zur Verfügung standen.

Der Generalkurator für den öffentlichen Unterricht revidierte eingehend das Philan- thropin, und auf seinen günstigen Bericht hin bestimmte der Großherzog: das Philanthropin soll den Grundstock für die zu errichtende öffentliche jüdische Volksschule bilden. Dem- gemäß wurde verfügt, daß die Zinsen der im Besitz der israelitischen Religionsgemeinde befindlichen Stiftungen für Unterrichtszwecke an den für diese Schule geschaffenen Unterhaltungsfonds abgeführt werden sollten. Ein jährlicher Zuschuß von 2000 Gulden aus dem Departementsschulfonds wurde festgesetzt, außerdem durfte von zahlungsfähigen Eltern Schulgeld erhoben werden. Dadurch war der Bestand der Schule sichergestellt. Im Kompostell, wo das Philanthropin bereits einige Zimmer mietweise innehatte, wurde durch Umbau ein geeignetes Schullokal hergerichtet: drei Klassen für die Knaben- abteilung, drei für die Mädchenabteilung.

Bei allen diesen Maßnahmen war die großherzogliche Regierung auf sich allein angewiesen, auch bei der jüdischen Bevölkerung Frankfurts fand sie kein Verständnis für ihre fortschrittliche Schulpolitik: der Gemeindevorstand protestierte andauernd gegen diese Neuerungen, und auch der bisherige Vorstand des Philanthropins kümmerte sich um die Umformung seiner Anstalt nicht im geringsten, war allerdings zur Mitwirkung auch nicht aufgefordert worden. Allein den persönlichen Vorstellungen des Oberlehrers(Direktors) des Philanthropins Dr. Heß war es zu danken, wenn die Anstalt ihren bisherigen Charakter als Realschule gleichzeitig beibehalten durfte. Der großherzoglich frankfurtischen Regierung