Aufsatz 
Vorbereitung und Begründung des städtischen Volksschulwesens in Frankfurt am Main
Entstehung
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Allerdings war es noch ein weiter Weg, bis diese Prinzipien in die Praxis um- gesetzt werden konnten. Vorläufig verbot die traurige Finanzlage des Staates, der durch die Kriegszeiten und Napoleons Ausbeutungspolitik schwer gelitten hatte, allenthalben aus öffentlichen Mitteln Volksschulen zu errichten. Aber eins wollte Dalberg wenigstens sofort erreichen: allgemeinen Schulbesuch. Dem edlen Mann, von dessen Herzensgüte und Menschenfreundlichkeit sein ganzes Leben beredtes Zeugnis ablegt, war der Gedanke un- erträglich, daß die geistigen Anlagen eines Kindes unentwickelt blieben, nur weil die Armut seiner Eltern so groß war, daß sie nicht einmal jJährlich die fünf Gulden aufbringen konnten, die alles in allem damals der Besuch einer Volksschule in Frankfurt kostete. Darum äußerte er die Absicht, eine sogenannte Armenschule zu begründen. Dieser ersten Anregung des Fürsten, eine Volksschule aus öffentlichen Mitteln zu errichten, setzte das Konsistorium, das trotz der Oberkuratel doch tatsächlich für das evangelische Schulwesen während der primatischen Zeit die entscheidende Behörde blieb, sofort Widerstand ent- gegen: Die Kosten würden schwer aufzubringen sein, auch würden diedeutschen Schul- lehrer dadurch in ihrem Einkommen geschmälert werden. Mehr als diese engherzigen Einwände gegen den volksfreundlichen Plan des Fürsten verschlug es, daß das Konsistorium auf erneutes Drängen Dalbergs den Nachweis bringen konnte, wie auch jetzt schon in Frankfurt tatsächlich kein Kind aus Armut den Unterricht zu entbehren brauchte. Wenn auch die Stadtverwaltung sich ihrer sozialen Verpflichtung nicht bewußt geworden war, hier war die schon damals rühmlich anerkannte Wohltätigkeit der Frankfurter Bürger in die Lücke eingetreten. Nach den Ermittlungen des Konsistoriums hatte im Jahre 1807 das lutherische Almosenkastenamt 3068 Gulden für Schulgeld und 470 Gulden für Bücher zur Unterstützung bedürftiger Kinder aufgewandt. Außerdem wurde noch durch einige Stiftungen und zahlreiche Privatpersonen Schulgeld für Unbemittelte bezahlt. In gleicher Weise sorgte die reformierte Gemeinde für die zu ihr gehörigen Kinder, während in den Elementarschulen der Katholiken überhaupt kein Schulgeld erhoben wurde.

Gewiß war die Möxglichkeit zur Schulbildung jedem Kind in Frankfurt gegeben. Vom sechsten Lebensjahr bis zur Konfirmation gewährte das Almosenkastenamt bedürf- tigen Kindern Schulgeld und Bücher. Und man verfuhr sehr weitherzig bei der Erteilung dieser Vergünstigung, ja man kann wohl sagen, zu weitherzig. Ein Sachsenhäuser Pfarrer klagt in seinem Bericht an das Konsistorium: Jeder, der sich meldet, erhält vom Kastenamt Freischule,selbst Eltern, die Haus und Hof, Feldgüter und einträgliches Gewerbe haben, lassen sich vom Almosenkastenamt Freischule bewilligen, sehen das aber nicht als eine Wohltat an, sondern als Schuldigkeit und glauben daher, auch nicht verpflichtet zu sein, dieses Benefizium auszunutzen. Auch von anderer Seite ¹) wurde geklagt,daß die Unverschämt- heit in Frankfurt größer sei als die Armut. Das waren eben die natürlichen Folgen jener Wohltätigkeit, die mit warmem Herzen und großen Mitteln ohne Zentralisation und ohne jede behördliche Aufsicht arbeitete: Die Faulen und Unverschämten zogen den Vorteil daraus. Und gerade auf dem Gebiet des Schulwesens trug diese Prinzipienlosigkeit die trau- rigsten Folgen. Der Weg zur Schule stand jedem offen er wurde nur nicht benutzt.

Die Eltern, die für ihre Kinder Schulgeld zahlten, hielten sie auch nach Möglich- keit zum Schulbesuch an, schon damit das Geld nicht nutzlos aufgewandt würde. Da-

¹) In der unten noch näher erwähnten Antwort des Departementsrats des Departements Frankfurt auf das Exposé des Präfekten..