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Kirchenbehörden bezw. Religionsvorständen sich in Verbindung setzen sollten und dann der Oberkuratel berichten durften. Um aber Reibereien zwischen Oberkuratel und Spezial- kommissionen zu vermeiden, wurde zwischen beiden Behörden eine Art Personalunion geplant, indem Günderrode an die Spitze der protestantischen, Vogt an die Spitze der katholischen Spezialkommission treten sollte. Zum Vorsitzenden der Kommission für die jüdischen Unterrichtsanstalten wurde der Direktorialrat Itzstein ernannt: durch seine amtliche Stellung und den Umstand, daß er Katholik war, bot er schon Gewähr dafür, nicht einseitig religiös- israelitische Interessen zu vertreten. Soviel auch die Frankfurter Judenschaft der toleranten Regierung Dalberg zu verdanken hatte, einstweilen war es noch nicht soweit, daß ein Israelit mit staatlichen Funktionen beauftragt wurde.
Da Dalberg in primatischer Zeit darauf verzichtete, aus den unter seinem Zepter vereinigten Gebieten einen einheitlichen Staat zu bilden, und die vorhandenen Institutionen nach Möglichkeit beibehielt, so ging er auf den Vorschlag Günderrodes ein, von der Errich- tung einer Spezialkommission für das protestantische Schulwesen Abstand zu nehmen und wie bisher das Konsistorium Augsburgischer Konfession mit der Schulaufsicht zu betrauen. Das war umso unbedenklicher, als ja gerade Günderrode der Präsident dieser Behörde war.
Aber Dalberg begnügte sich nicht damit, dafür Sorge zu tragen, daß die in reichs- städtischer Zeit arg vernachlässigte Aufsicht über das Schulwesen nun auch wirklich in ganz Frankfurt durch eine einheitliche Staatsbehörde ausgeübt wurde, er gab auch selbst. die Richtlinien an, nach denen er das Schulwesen geleitet wissen wollte. In jenem oben angeführten Protokoll bestimmt er: Es soll nichts gelehrt werden, was der Liebe zum Nächsten, der reinen Sittlichkeit und dem allgemeinen Wohl des Staates entgegen ist. Niemandem darf es gestattet sein, unter irgend einem Vorwand seine Kinder dem Schul- besuch zu entziehen. Die Kinder armer Eltern sollen wenigstens in Religion und Sittlich- keit, Lesen, Schreiben und Rechnen unentgeltlichen Schulunterricht erhalten, denn für den Unterhalt der Lehrer aufzukommen, ist Sache des Staats. Ihm liegt es ob, auch dafür zu sorgen, daß keinem armen Kinde die Möglichkeit entzogen werde, seine Geistesanlagen auszubilden.
So faßte Karl von Dalberg die Aufgabe des Staates der Jugend gegenüber auf, und in diesem Sinne wollte er das Schulwesen in seinen Landen leiten. Es ist der humane Geist der Aufklärung, der uns aus dieser Verordnung entgegenweht. Hier werden die Grundlinien gegeben für die Neubegründung des Frankfurter Volksschul- wesens, die unter Dalbergs Regierung wenigstens in die Wege geleitet wurde, und die Ziele werden gesteckt für die Elementarbildung, die jedem Kind zugäng- lich sein soll. Die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen, die der aufgeklärte Absolutismus, ebenso wie die französische Revolution erstrebten, findet hier seine prinzipielle Anwendung auf das Schulwesen. Für Frankfurt, dessen Bevölkerung bis dahin aristokratisch gegliedert war, und das demgemäß verwaltet wurde, bedeutete diese Verordnung etwas völlig Neues: Es wird der Grundsatz aufgestellt: der Staat hat die Verpflichtung, auch dem ärmsten Kind einen unentgeltlichen Schulunterricht zu bieten, und darum liegt es ihm ob, den Lehrern einen festen Gehalt zu zahlen. ¹)
¹) Neu war dieser Gedanke in Frankfurt nur für die Staatsregierung; die Lehrer hatten natürlich längst erkannt, daß dies das einzige Mittel wäre, ihre traurige Lage zu verbessern: Schon im Jahre 1739 waren sie mit einem dahinzielenden Antrag an den Senat herangetreten, ohne auch nur das geringste Verständnis dafür zu finden.


