Aufsatz 
Vorbereitung und Begründung des städtischen Volksschulwesens in Frankfurt am Main
Entstehung
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brachten, erklärt auch die Treue, die bis ins kleinste gehende liebevolle Sorgfalt, mit der er bis an sein Lebensende für das Schulwesen seiner Vaterstadt arbeitete. Sie erklärt auch, wie es kam, daß Günderrode, als seine Versuche, Frankfurts Unabhängigkeit zu retten, fehlgeschlagen waren, unter Dalbergs Herrschaft seine amtliche Stellung beibehielt und loyal ausfüllte: so glaubte er seiner Vaterstadt, seinem Vaterland am besten zu dienen, wenn er an seinem Teil mitschuf an geistigen Gütern, die Deutschlands materielle Verluste ersetzen sollten.

Natürlich lagen solche Gedanken dem Primas des Rheinbundes völlig fern. Wenn er dem Schulwesen seiner Staaten ganz besonders seine Fürsorge zuwandte, so trieb ihn hierzu persönliche Neigung. Gingen auch seine Kenntnisse mehr in die Breite als in die Tiefe er war doch ein feingebildeter Mann, der mit den Geisteshelden jener glänzenden Zeit in regem Verkehr stand und manchem von ihnen auch tatkräftige För- derung gewährte. Überall in seinen amtlichen Stellungen hatte er dem Bildungswesen seine besondere Aufmerksamkeit gewidmet, und gerne berief er sich gelegentlich in seinen Bescheiden auf seine eigenen vieljährigen Beobachtungen auf pädagogischem Gebiet. So war es denn nur ganz natürlich, daß dieser geistliche Fürst dem Schulwesen Frankfurts mehr Interesse entgegenbrachte als die Männer, die bis dahin die Geschicke der betrieb- samen Handelsstadt geleitet hatten.

Mit Recht sagt Darmstädter¹): Frankfurt machte in der primatischen Zeit das Zeitalter der Aufklärung durch. In die Stadt, deren staatliche Einrichtungen noch unver- ändert die Gebundenheit der mittelalterlichen Verhältnisse zeigten, zog nun jene Auffassung vom Wesen des Staates ein, wie sie der aufgeklärte Absolutismus des achtzehnten Jahr- hunderts ausgebildet hatte: Der Staat hat die Aufgabe, die Wohlfahrt aller seiner Glieder zu fördern, und bringt demzufolge auf jedem Gebiet seine Autorität zur Geltung. Von dieser Auffassung aus erklärt der Fürst in einemhöchst-selbst instruierten Protokoll ²):Dem- nach die Erziehung der Jugend in jeder Hinsicht für das Wohl des Staats einer der wichtigsten Gegenstände ist, so liegt es dem souveränen Fürsten ob, beständig darauf zu sehen, daß hierinnen nichts mangle, weder Mißbräuche noch Nachlässigkeit einschleiche.

Um nun diese beständige Aufsicht seitens des Staates auszuüben, richtete Dalberg eine Oberkuratel sämtlicher Frankfurter Lehranstalten ein. Deren Mitglieder waren der Geheime Rat Freiherr von Günderrode und der Geheime Legationsrat Vogt. Ihre Dienst- anweisung gab ihnen das Recht, einzeln oder gemeinsam über die Schulen Berichte ein- zufordern und dem Unterricht beizuwohnen. Auf Grund ihrer Beobachtungen sollten sie dann an den Fürsten Vorschläge gelangen lassen, vor allem aber sollten sie mit Ernst und Nachdruck die Durchführung der Schulordnungen verlangen und überwachen. Diese Behörde trug durchaus interkonfessionellen Charakter: Günderrode war lutherisch, Vogt katholisch; aber es wurde ausdrücklich bestimmt, daß sie nicht etwa die Schulen nach konfessionellen Rücksichten untereinander verteilen sollten. Die Staatsautorität verlangte eine einheitliche Aufsichtsbehörde.

Aber natürlich lag es dem Fürst-Erzbischof durchaus fern, die Bedeutung zu ver- kennen, die der Religion bei der Jugenderziehung zukommt. Er hielt es daher für not- wendig, noch konfessionelle Spezialkommissionen einzurichten, die mit den zuständigen

¹) In dem angegebenen Werke. ²) Am 23. Oktober 1808. Akten des Frankfurter Konsistoriums A. K. Volksschulwesen, Tom. VI. Nr. 168.