-— 16—
Unter die Vorwuͤrfe, welche etwa Lehrer an oͤffentlichen Schulen treffen koͤnnen, durfte zunaͤchſt der gerechnet werden, daß es auch manchem oͤffentlich angeſtellt werdenden Lehrer noch an Uebung und Erfah⸗ rung, oder wohl gar an der perſoͤnlichen Lehr⸗ und Erziehungsgabe fehle, wie denn Niemeyer in ſeinen Grundſaͤtzen der Erziehung ſagt: eder groͤßte Philolog kann ein ſehr ſchlechter Schulmann ſeyn. Fuͤr dieſen gehoͤren univerſelle Kennt⸗ niſſe und vor Allem Methode.» Geſetzt aber, es ſey jener Fall vorhanden, ſo bietet ſich doch dem oͤffentlichen Lehrer bei gluͤcklichem Beobachtungsgeiſte aufs ſchnellſte die Gelegenheit dar, durch die Berathung mit ſeinen Amtsgenoſſen, durch die ſtuͤndlich bemerkbare Lehrweiſe der Anſtalt, Uebung in ſeinem Berufe zu gewinnen, und durch Fleiß bei den noͤthigen Vorkenntniſſen wie durch Pflicht⸗ treue wird dieſe bald, was ſie ſeyn ſoll. Fehlt es jedoch, auch unheilbar, einmal an dem, was nur die Naturgabe verleihen kann, an der perſoͤnlichen Eigenſchaft für den Lehrſtand uͤberhaupt; ſo leidet allerdings ein Zweig der Anſtalt und eine nicht unbedeutende Zahl der Jugend, welche dieſelbe beſucht. Allein ruͤgt nicht die Oeffentlichkeit ſelbſt ſehr bald dieſen Fehler? Ruft nicht die allgemeine Stimme dieſes Gebrechen aus? Kann es alſo ſo leicht verhohlen werden, wie dies bei dem Privat⸗Unterrichte moͤglich iſt? Weder dieſe, noch eine andere Erſcheinung, daß naͤmlich ein oͤffentlicher Lehrer durch ein den Sitten anſtoͤßiges Leben der an⸗ vertrauten Schuͤlerzahl ein verderbliches Beiſpiel geben koͤnnte*), bleibt hier lange unbemerkt. Die Abrufung wird hierdurch von ſelbſt hervorgerufen.
Ein anderer Fehler, welcher allerdings auch den beßten Lehrer be⸗ ſchleichen kann, iſt Einſeitigkeit, Pedantismus und Mangel an Kenntniß der Außenwelt, weil er in dem engeren Kreiſe der Jugend ſo viel nur ſich ſelbſt hoͤrt, ohne einen Gegner zu finden, oder, wenn dies auch der Fall waͤre, oft mit
*) Praeceptorem eligere licet sanctissimum, Quinctil. Instit. Orat. L. I. Cap. II. 3.


