Aufsatz 
Über die Nachteile des zu langen Verweilens im häuslichen Unterrichte bei den Vorzügen der öffentlichen Schulen
Entstehung
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Auch duͤrfte hierbei noch die Bemerkung ſehr natuͤrlich ſeyn, daß der Lehrer ſelbſt mehr Luſt und Eifer fuͤr den Unterricht habe, wenn er ſich durch zahlreiche Zuhoͤrer dazu aufgemuntert ſieht, als in der Umgebung von einigen Wenigen. Denn es liegt ein geheimer Zwang darin, die Angelegenheiten allgemeiner Kennt⸗ niſſe an einen Einzelnen zu verſchwenden. Doch finden hierbei wichtige Ausnah⸗ men ſtatt.

Ein zweiter Vorwurf iſt, daß bei der Einrichtung, wo eine und die⸗ ſelbe Klaſſe aus zwei oder drei Abtheilungen beſteht und doch nur von Einem Lehrer zugleich beſchaͤftigt wird, durch ſolche Verſchiedenheit nicht nur die Auf⸗ merkſamkeit geſtoͤrt, ſondern die eine Abtheilung durch die andere in ihren Fort⸗ ſchritten aufgehalten wuͤrde. Auch dieſem Vorwurfe kann, wie aͤltere und neuere Erfahrungen beweiſen, der Lehrer durch Umſicht, Ordnungsliebe und richtigen Takt gluͤcklich begegnen. Doch darf ich zum Lobe unſerer vaterlaͤndiſchen Gelehr⸗ tenſchulen hier anfuͤhren, daß weder dieſer noch der folgende Vorwurf dieſelben mehr treffen kann, da nicht nur alle Unterabtheilungen in einer und derſelben Klaſſe abgeſchafft ſind und der Lehrer nur ſtreng gepruͤfte Schuͤler von gleichen Fortſchritten zugleich zu unterrichten hat, ſondern auch der Vorwurf entfernt iſt, daß die Fortſchritte der Schuͤler nur einſeitig, nach den Kenntniſſen in der jenigen Sprache, welche allerdings die Hauptſprache aus dem Alterthume fuͤr uns iſt, der roͤmiſchen oder lateiniſchen, beurtheilt und ſo die uͤbrigen Lehrgegenſtaͤnde nur als Nebenſache angeſehen wuͤrden. Es iſt vielmehr Grundgeſetz auf unſeren Schulen, daß der Schuͤler gleichfoͤrmig in allen ſeinen Unterrichtsgegenſtaͤnden fortſchreite, um von Klaſſe zu Klaſſe befoͤrdert zu werden. Welche Erleichterung fuͤr Lehrer und Lernende, und welcher Gewinn fuͤr das Ganze.

dubiosque et in pravum inclinabiles revocat ad rectum, quam bonorum virorum

conyversatio. Seneca. Epist. XClV.