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eines Nahmens bald nach den bedeutungsvollen Jahrhunderten des Alterthums ſich empor gehoben hat.
Die oͤffentliche Unterweiſung hat zwar von jeher und ſelbſt unter den Paͤda⸗ gogen der neuern Zeit, beſonders an Rouſſeau und in gewiſſer Ruͤckſicht ſelbſt an Campe auch ihre Gegner gefunden; allein die allgemeine Meinung war doch ſtets von ihrer hohen Wichtigkeit fuͤr das Wohl des Einzelnen wie des Staates uͤberzeugt und bemuͤht, kraͤftige Einrichtungen dafuͤr zu ſchaffen. Weil man ſich aber theils von der Faͤhigkeit vieler Eltern, ihre Kinder bis zur Reife des buͤr⸗ gerlichen Alters ſelbſt zu erziehen, nicht uͤberzeugt hielt, theils andere Hinder⸗ niſſe ſich darſtellten, welche fuͤrchten ließen, daß der Zweck fuͤr oͤffentliches Wohl durch die haͤusliche Erziehung nicht erreicht wuͤrde; ſo fanden ſich in der aͤlteſten Zeit Geſetzgeber und Weltweiſe ſogar bewogen, die Eltern von der Erziehung ganz auszuſchließen. Sie gingen dabei von dem Grundſatze aus, die Kinder gehoͤrten mehr dem Staate als den Eltern an, und ihre Bildung duͤrfe daher nicht der Willkuͤhr der Eltern und dem Zufalle uͤberlaſſen ſeyn, ſondern dem Staate komme die Sorge dafuͤr zu. Daher erzogen denn Perſer und Sparter ihre Jugend nur oͤffentlich, damit ſie, ohne Ausnahme in einerlei Grundſaͤtze eingeweiht, kuͤnftig Buͤrger wuͤrden, wie ſie die Verfaſſung des Staates und das Zeitalter erforderten. Ariſtoteles billigt nicht nur dieſe Verordnung, ſondern beweiſt auch, daß die Jugend in Einem Geiſte muͤſſe erzogen werden und klagt aus ſeiner Zeit, daß manche Eltern ihre Kinder beſonders und nach eignem Gut⸗ duͤnken ausbilden ließen.*) Nicht weniger tritt Fichte in ſeinen Reden an die Deutſchen als Lobredner der oͤffentlichen, ſchon mit dem zarteſten Alter beginnen⸗
den Erziehung auf und will uns von ihr allein Huͤlfe gegen geſunkene Moralitaͤt und Buͤrgertugend erwarten laſſen.— So großen Nachtheil indeſſen ſolche Einrichtungen bringen koͤnnten, weil alle urſpruͤngliche Vortheile der haͤuslichen
*) Axristotelis Polit. Lib. VIII. Cap. 1.


