Aufsatz 
Über die Nachteile des zu langen Verweilens im häuslichen Unterrichte bei den Vorzügen der öffentlichen Schulen
Entstehung
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ſoll er hier, der einzelne, abhaͤngige Mann einen ſichern Stuͤtzpunkt finden? Wie ſoll er an ſeinem Zwecke arbeiten, wo oft ſeine beſten Abſichten verkannt und vereitelt werden?

Es wird hiermit angedeutet ſeyn, welche Hinderniſſe einem ein⸗ greifenden Privat⸗Unterrichte ſich entgegenzuſtellen pflegen, und wie gewagt es daher beſonders fuͤr kuͤnftig Studirende ſey, unter ſolchen Ver⸗ haͤltniſſen demſelben uͤberhaupt oder wenigſtens zu lange untergeben zu werden.

Aus dem bisher Angefuͤhrten wird dieſer Nachtheil ſchon durch die Urſachen erkannt werden; die Erfahrung aber beſtaͤtigt denſelben. An einzelen Ausnah⸗ men, wo treffliche Zoͤglinge aus einem gluͤcklichen haͤuslichen Unterrichte hervor⸗ gingen, fehlt es zwar keineswegs, aber auch da kann doch ſelbſt die Frage nicht zuruͤckgewieſen werden, ob dieſelben Zoͤglinge im oͤffentlichen Unterrichte nicht nur gleiche, ſondern noch ausgebreitetere Bildung erlangt haben wuͤrden.

Schon die Geſchichte ſtreitet fuͤr die Vortheile der oͤffent⸗ lichen Gruͤndung des Unterrichtes. Der Gegenſtand wurde ſchon fruͤhe fuͤr wichtig gehalten. In den beruͤhmteſten Staaten des Alterthums, bei den Perſern, Griechen und Roͤmern zog die Erziehung die oͤffentliche Aufmerk⸗ ſamkeit auf ſich, ſo ſehr, daß Geſetzgeber und Weltweiſe die Frage uͤber ihre Zwecke ſorgfaͤltig beachteten, und vor Allem auf eine zweckmaͤßige Jugendbildung drangen. So ſagt Plutarch in der Lebensbeſchreibung des Spartiſchen Geſetzge⸗ bers Lykurg, daß er fuͤr ſeine ganze Geſetzgebung den Grund in der oͤffent⸗ lichen Erziehung der Jugend gelegt habe. Sie war das wichtigſte Werk ſeiner Geſetze, und nach dem Zeugniſſe des angefuͤhrten Geſchichtſchreibers war er nicht ſowohl beſorgt, ſeine Geſetze ſchriftlich niederzulegen, als dieſelben durch eine planmaͤßige Erziehung in den Herzen der Staatsbuͤrger durch den Unterricht ein⸗ zugraben.*) Die Wirkung davon hat uns die Geſchichte aufbewahrt.

*) Plutarchi vitae parall. Lycurgus Cap. XIII.