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Schulnachrichten.8 2 I. Lehrverfassung des Realgymnasiums.
A. Lehrercollegium.
Das Lehrercollegium der Anstalt bestand im verflossenen Sehuljahre aus dem Di- rector, Oberschulrath Dr. T. H. J. Müller, Ordinarius der I., dem Professor J. A. benkng dem Professor Dr. C. B. Greiss, Ordinarius der II, dem Conrector Dr. W. T. O. Casselmann, dem Conrector Dr. H. F. E. G. Sandberger, dem Colla- borator Dr. Chr. Menges, Orcdinarius der IIII, und dem Candidaten Dr. E. Hil- denbrand.
Den Religionsunterricht für die protestantischen Schüler ertheilte Herr Kirchenrath Dietz, den für die katholischen Herr Caplan Lorsbach.
Den Unterricht in der französischen Sprache ertheilte in den beiden oberen Klassen auch in diesem Jahre der Professor am Gymnasium, Herr Dr. Lüdecking.
Den Unterricht im freien Zeichnen und im Gesange gaben die betreffenden Herren Lehrer des Gymnasiums, A. Delaspée und Reichard.
Der Director war wieder soweit hergestellt, um seine Lectionen ohne Unterbrechung von Ostern v. J. ab halten zu können, während der Collaborator Menges und der Candidat Hildenbrand, jener 4, dieser 3 Wochen hindurch durch Krankheit abge- halten waren.— Insoweit der Conrector Casselmann durch die Sitzungen der Stände- kammer an Ertheilang des Unterrichts behindert war, wurde derselbe durch den Candi- daten Hildebrand vertreten.
An litterarischen Arbeiten sind von den Lehrern der Anstalt im Laufe des verwi- chenen Schuljahrs erschienen:
1) Lüdecking. Französisches Lesebuch, 2r Theil, für obere Klassen, 2te Anfage.
Mainz 1859.
Noël et de la Place, Leçons de litérature et de morale, zum Schulgsbrauch.
Herausgegeben von Dr. Weckers, 5te Aufl., bearbeitet von H. Lüdecking; Mainz 1859.
2) Sandberger. a. Einige kleinere wissenschaftliche Aufsätze in verschiedenen deut- schen und auswärtigen naturbistorischen Zeitschriften. b. Ein populärer Vortrag
über antike und gothische Bauwerke. 2te Ausgabe. Wiesbaden bei Limbarth 1858.
B. Unterricht. f. Algenmeisses. Ueber die dermalige Einrichtung des Realgymnasiums enthält das Programm des v. J. eine ausführlichere Mittheilung, so dass auf diese hier verwiesen werden darf. Auch


