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nicht ehelich geboren und von hohem Adel war. In Abwesenheit des Königs, nach dessen Tod oder Absetzung, waren der Pfalzgraf am Rhein im Süden, der Herzog von Sachsen im Norden Reichsverweser. Allmälig wurden Frank- furt und Aachen gesetzlich, jenes Wahlort, dieses Krönungsort. Förmlichkei- ten gab es bei der Krönung gar viele, mit vielseitiger Beziehung auf die kö- niglichen Rechte und Pflichten, und mit ehrwürdiger Hinweisung auf das Christenthum. Zu den Reichskleinodien, welche bei der Krönung gebraucht wurden, gehörten der Reichsapfel mit dem Kreuze, die Herrschaft über die christliche Welt vorstellend, der Scepter, die Krone, das Reichsschwert, der Königsmantel und die Fahne.
Mit dem Kaiser wurde gewöhnlich auch die Kaiserin gekrönt. Bei der Krönung schwur der König dem Reiche„Huld“ und gelobte eidlich:„dass er das Recht stärken und das Unrecht kränken und dem Reiche zu seinem Rechte, zum Besten, als er könne und möge, vorstehen, auch dasselbe allezeit mehren und nicht ärmer machen wolle ²⁰⁹).“ Wenn klage gegen ihn erhoben ward, so war der Pfalzgraf am Rhein Richter, des Reiches Fürsten, Grafen und Adelige aber Schöffen. Gesetzlich durfte ihn der Papst nur dann in den Bann thun,„wenn er an dem Glauben zweifelte, sein ehelich Weib von sich trieb, oder Gotteshäuser und Gottesdienst zerstörte.“
Seine Rechte als römischer Kaiser bestanden in der Schirm- vogtei über die Kirche überhaupt, und in der obersten weltli- chen Gewalt über die Christenheit(dominium mundi) ³). Daher hatte er unter den christlichen Fürsten den ersten Rang ³¹), die Würde der Könige, Fürsten und Adeligen ging von ihm aus, seine Gesetze sollten in allen christlichen Ländern gelten, in allen seine oberste richterliche Gewalt aner- kannt werden. Er war der Urquell alles weltlichen Rechts, die Gerichtsbar- — König die erste Schüssel vortragen; der andere an der Stimme ist der Herzog von Sachsen, des Reichs Marschall, der soll dem König das Schwert tragen, der dritte ist der Markgraf von Brandenburg, des Reichs Kämmerer, der soll dem König das Wasser geben; der vierte ist der König von Böhmen, des Reichs Schenk, der soll dem König den ersten Becher bieten. Doch ist zu wissen, dass der König von Böhmen
keine Kur hat, wenn er nicht ein deutscher Mann ist, denn die vier sollen von Vater und Mutter oder von einem beider Aeltern Deutsche sein. Vergl. Eichhorn,§. 287, b.
29) Daher der Titel des Königs und Kaisers semper Augustus, allezeit Mehrer des Reichs. Eichhorn,§. 288.
30) Eichhorn,§. 289. 5 31) Heinrich II., König von England, der den Kaiser Friedrich I. durch eine stattliche Gesandtschaft mit Geschenken ehrte, schrieb an den Kaiser:„Zwischen unsern Völkern sei Einigkeit und sicherer Verkehr, doch so, dass Euch, als dem Grösseren, der Befehl ver- pleibe, wogegen Uns der Wille zum Gehorsam nicht fehlen wird.“ v. Raumer, Hohen- stauf. II. 62. 1


