5
sein Eigenthum und empfing es von ihm wieder als Erbpächter. Nur der Heerbannpflichtige und der Dienstmann führte fortan den Ehrennamen Ritter (miles), und so bildete sich aus den ritterlichen Vasallen und Dienstmannen, die den eigentlichen Kern des Heeres bildeten, der Adel ¹⁰); aus den altfreien Leuten und den Dienstmannen der Fürsten und Prälaten entstand grösstentheils der niedere, landsässige Adel, aus den ursprünglich altadeligen Familien und den Reichsministerialen der später unmittelbare Reichsadel.
Nur die Vermehrung der Zahl der Städte und deren Aufkommen ver- hinderte es, dass nicht vollends alle Freie niedrigeren Standes in Abhängig- keit geriethen, denn wenn auch gleich ursprünglich nicht alle Einwohner derselben selbstständig waren, so wirkte doch die Gemeindeverfassung dahin, dass sie es nach und nach alle wurden. Die bischöflichen Städte wurden frühe von der Obergewalt der Grafen befreit; andere erlangten diese Befreiung, indem sie sich freiwillig an das Reich ergaben, statt einen besondern Schutz- herrn zu wählen. So entstanden die Reichsstädte, wo in des Kaisers Namen der Reichsvogt, adeocatus imperii, waltete ¹1¹), und die demselben gebührenden Abgaben bezog, welche in späteren Zeiten, als die Reichsgüter immer mehr zersplittert wurden, einen wichtigen Theil der kaiserlichen Ein- künfte ausmachten. Das Zeitalter der Hohenstaufen war es besonders, wo viele neue Städte entstanden, und die alten zu grösserer Bedeutung kamen; sie wurden nun selbstständige, nach unbeschränktem Gemeinwillen regierte Corporationen. Gewöhnlich waren die Städte mit Mauer, Wall und Graben befestigt, und häufig umgab ihr Gebiet(Weichbild) ¹²) auch eine mit Warten versehene Landwehr.
Von den bald nach Entstehung des fränkischen Reiches schriftlich aufge- zeichneten Gesetzen ¹³⁸) verloren während des zehnten und eilften Jahrhun-
10)„Der Ritterdienst bildete sich im christlichen Abendlande dadurch, dass die Besitzer eigener Grundstücke oder grösserer Lehen, welche ihren Heerdienst zu Rosse leisteten, sich von den Uebrigen sonderten. Diese ritterlichen Vasallen und Dienstmannen, welche seit den Einfällen der Magyaren in Deutschland und Italien, so wie der Araber in Spanien und Frankreich den eigentlichen Kern des Heeres bildeten, fangen im 11ten Jahrhundert an, sich als ein dem freien Bürgerstand gegenüberstehender Stand oder Adel herauszustellen.“¹ Haltaus, allgem. Gesch. II. S. 202.
11) Eichhorn, a. a. 0.§. 234.
12)„Weich(wic) ist sanctus, die Grenzen der Immunität wurden mit dem Bilde des Stiftsheiligen besetzt; Weichbild ist also ursprünglich nur ein durch die geistliche Immu- nität von der Grafengewalt eximirter Distrikt.“ Eichhorn,§. 224, a.
13) Wie die ersten'Frankenkönige bald nach der Unterwerfung der Allemannen und Baiern die Gesetze derselben in Schriften verfassen liessen, so that dies auch Karl der Grosse bei den Sachsen und Friesen. Vergl. Pfister, a. a. 0. I. S. 438.


