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Baierns hatte sich, unter ganz besonderen Privilegien ⁰), ein neuer grosser Staat, das Erzherzogthum Oestreich, gebildet. In Schwaben ragten, neben den Hohenstaufen und Welfen, die Zähringer und zahlreiche, zum Theil mächtige Grafen empor, unter denen sich besonders die von Wirtem- berg auszeichneten, und die von Kyburg und Lenzburg, deren Lande je- doch bald an die Habsburger fielen.
Aus Lothringen entstanden seit dem Anfange des zwölften Jahrhunderts mehrere Erbherzogthümer und Grafschaften, z. B. Brabant, Limburg, Jülich, Geldern, Holland, Seeland, Luxemburg u. s. w.
Das Herzogthum Burgund wurde von Friedrich I. auf das Land dies- seits des Jura beschränkt; hier herrschten die Herzoge aus dem Hause Zäh- ringen; die Grafschaft Burgund erhob er zur Freigrafschaft Cfranche Comlé); die Grafen von Provence, Savoyen und Vienne*), und die Bischöfe wurden vom Herzoge unabhängig s).
So ward in diesem Zeitraume, bei der sich immer fester begründenden Erblichkeit der Lehen, der Grund zu einer Menge kleiner Staaten im deutschen Reiche gelegt; die alte Gaueintheilung verschwand, und die Grafen wurden aus Reichsbeamten Landesherrn. Der Adel trat allmälig in ein ganz neues Verhältniss zu dem Volke, das in seinem Amtssprengel sass, indem der grös- sere Theil desselben in die Schutzpflicht gerieth. Seit dem zehnten Jahr- hundert wurde der ordentliche Dienst im Heerbann immer mehr Reiterdienst, die Bewaffnung immer schwerer; er erforderte also ein geübteres Heer, wel- ches man nur unter einem Theile der Freien und der Dienstmannschaft finden konnte. Ordentlicher Weise musste daher jetzt der Adel den ganzen Reichs- dienst für seinen Amtssprengel übernehmen, und leistete ihn mit seinen Dienst- leuten und denjenigen Freien, welche noch persönliche Heeresfolge zu leisten vermochten; dafür war er aber berechtigt, von dem übrigen Volke eine Ent- schädigung zu fordern, und die Grösse derselben blieb gewöhnlich seiner Will- kür anheimgestellt. So wurde der gemeine Freie der Hintersasse seines Schutzherrn, dem er zum Reichsdienste steuerte*), oder er übertrug diesem
6) Eichhorn, a. a. 0.§. 238, a.
7) Die Grafschaft Vienne fiel 1155 an den Grafen von Albon und Grenoble, der den väterlichen Beinamen Delphin führte(Delphinat, Dauphiné)..
8) Vergl. v. Spruner, histor. Atlas, N. 14.
9)„Ohne den veränderten Reichsdienst hätte die Landeshoheit nie entstehen können, wenn auch Herzogthümer und Grafschaften erblich geworden wären; der Landesunterthan in Deutschland ist nichts als der veredelte Hintersasse, und um ihn zu diesem zu machen, bedurfte es der Schirmherrschaft, zu deren Erlangung nicht die Jurisdiction, wohl aber die Heerfolge die Gelegenheit geben konnte.“ Eichhorn, a. a. 0.§. 223.


