Aufsatz 
Hauptpunkte der deutschen Staats- und Rechtsverfassung am Schlusse des hohenstaufischen Zeitraumes
Entstehung
Einzelbild herunterladen

3

Diese Opposition war aber jetzt um so bedeutender, da die Gewalt der Herzoge in den Provinzen sich vergrösserte, indem sie oberste Kriegsbefehls- haber waren, Landtage berufen durften und über den Landfrieden zu wachen hatten, dadurch aber auf den in ihren Provinzen ansässigen Adel und alle Staatsbeamten den entschiedensten Einfluss erlangten. Die Einsetzung der Pfalzgrafen als Justiz- und Kameralbeamten war kein hinreichendes Mittel, um dieses Wachsthum der herzoglichen Macht zu beschränken. Das Recht der Herzoge, zum Kriegsdienste aufzubieten, nahm in Rücksicht auf die kleineren Vasallen allmälig die Gestalt einer Lehensherrlichkeit an, während die grösse- ren, Pfalzgrafen, Landgrafen u. s. W., von denselben unabhängiger wurden, beide aber nun, vereint mit den Geistlichen, auf Zerstückelung der einst so mächtigen Herzogthümer hinarbeiteten, wobei sie dieses oder jenes Recht er- langen zu können hofften.

In Franken war das Herzogthum schon mit dem fränkischen Königs- stamme erloschen und unter die geistlichen und weltlichen Herren getheilt worden). Unter den letzteren war das mächtigste Haus das Hohenstaufische, das seine Macht in Franken dadurch befestigte, dass Konrad durch Vergün- stigung seines Bruders Kaiser Friedrich I. die verschiedenen fränkischen Pfalzgrafschaften 1156 vereinte; ausser den Hohenstaufen waren die Land- grafen von Hessen, die einen grossen Theil der alten zu Franken gehörigen Provinz Hassia unter ihre Botmässigkeit gebracht hatten und, zugleich in Thüringen begütert, die Landgrafschaft daselbst verwalteten, mächtige Herren. In Rheinfranken zeichneten sich die Erzbischöfe von Mainz und die Grafen von Nassau aus.

Als das alte Herzogthum Sachsen mit dem Sturze Heinrichs des Löwen einging, kam die Herzogswürde in einem Theile von Engern und Westphalen an den Erzbischof von Köln; Niedersachsen verblieb den Nachkommen Hein- richs des Löwen, woraus später die Herzogthümer Braunschweig und- neburg hervorgingen. Was nördlich von der Elbe als Reichsgut betrachtet wurde, erhielt das Haus Anhalt; im 0sten von Sachsen hatte sich die Mark Brandenburg zu einem unabhängigen Fürstenthum erhoben.

In Baiern behaupteten zwar die Wittelsbacher die Herzogsgewalt; allein die Bischöfe erlangten Unmittelbarkeit, und im Süden des Landes bilde- ten die Grafen von Andechs das Herzogthum Meran, das zugleich auch meh- rere Landstriche begriff, welche sonst zum Herzogthum Kärnthen gehört hatten ⁵³), von dem sich auch Steiermark als Herzogthum losriss. Im Osten

4) Eichhorn, deutsche Staats- und Rechtsgesch.§. 240.

5) Pfister, a. a. 0. S. 649. 1*