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wirkliche Leistung anerkannt werden müssen. Überdies pleibt ihm zu seiner wissenschaft- lichen Ausbildung auch auf der fremden Universität Zeit und Gelegenheit. Wer aber als Student aus irgend welchen Gründen nicht ins Ausland gehen kann, der möge alles daran setzen, um während seiner Wartezeit, etwa während des Probejahres, einen Aufenthalt im Auslande zu ermöglichen. Wenn er erst einmal in Amt und Würden ist, dann halten ihn die verschiedensten Gründe nur zu leicht an der Scholle fest. Ausserdem aber ist noch zu be- denken, dass man in jungen Jahren sich viel leichter in fremde Verhältnisse schickt, dass man noch beweglicher ist und sich rascher an andere anschliesst. So findet ein Student im Umgang mit seines Gleichen unausgesetzt Gelegenheit zu plaudern und sich in das Leben des fremden Volkes zu vertiefen, während ein Mann in vorgerückten Jahren in der Fremde nur zu oft vereinsamt ist.
Also Gründe genug, die Reise ins Ausland nichit zu lange hinauszuschieben. Wie lange ader muss man zum mindesten dort verweilen? Dies hängt selbstverständlich von den persön- lichen Vorkenntnissen ab. Immerhin kann auch ein kurzer Aufenthalt von Nutzen sein; aber zur Erlangung von Redegewandtheit und sicherem Sprachgefühl, zu einigermassen gründlichem Einleben in die Realien sollte man mindestens ein Jahr ununterbrochen in dem betreffenden Lande bleiben.
Mit einem eimmaligen Aufenthalte ist es jedoch nicht gethan. Danach gilt es, alle paar Jahre seine Kenntnisse aufzufrischen, zu korrigieren und zu erweitern. Zur Begründung dieser Forderungen verweise ich auf die Verhandlungen der Kölner Philologenversammlung im Herbste 1895, wo meine folgende These allgemeine Annahme fand: Es ist wünschenswert, dass der Neuphilologe vor seiner Anstellung ein Jahr und später in angemessenen Zwischenräumen jedes Mal mehrere Wochen im Auslande verbringt.
Bei diesen späteren Reisen wird der gereiftere Mann ausser der technischen Auffrischung und Erweiterung der Sprachkenntnisse in erster Linie das Studium von Land und Leuten, von Sitten und Einrichtungen, von Volksgeist und Geistesleben zu betreiben haben, um so mehr als der Jüngling hierfür in vielen Fällen weder die nötige Zeit noch das tiefere Interesse besitzt.
Man wird mir gewiss entgegnen, dass es für den Neuphilologen aus vielen Gründen ganz unmöglich ist, diese Pflichten für zwei Sprachen, für das Französische und Englische, zu erfüllen. Ich teile diese Bedenken vollständig und verweise deshalb auf meine erste Kölner These, wonach der Neuphilologe in Zukunft nur eine fremde Sprache als Hauptfach studieren soll(vgl. Die neueren Sprachen, III. S. 569 ff.)
4. Ort des Aufenthaltes.
Unter allen Städten französischer Zunge eignet sich zu einem Studienaufenthalt im all- gemeinen die französische Hauptstadt am besten. Dort wird bekanntlich ein mustergiltiges Französisch gesprochen; zugleich können dort auch Dialektstudien betrieben werden. Ausser- dem aber bietet die französische Metropole, die seit Jahrhunderten den Mittelpunkt des materiellen und geistigen Lebens der Nation bildet, dem Beobachter die reichste und bequemste Gelegenheit, sich mit dem Kulturleben des französischen Volkes auf allen Gebieten vertraut zu machen. Der Philologe gewinnt ohne grosse Umstände Zutritt zu den verschiedenartigen Unterrichtsanstalten. Zu den Füssen der ersten Gelehrten kann er sitzen und unentgeltlich seine Kenntnisse in der französischen Geschichte und Staatsverfassung, in Litteratur und Kunst erweitern. Die weltberühmten Kunst- und wissenschaftlichen Sammlungen bieten ihm


