der Erfindung immer neuer Maſchinen, der Verbeſſerung aller möglichen Ver⸗ kehrsſtraßen und Transport⸗Mittel, mit all unſern techniſchen Anſtalten, Handels⸗ und Gewerbeſchulen und wie alle dieſe Kräfte heißen, die am ſauſenden Web⸗
tereſſen ihrer Städte eine beſondere Aufmerkſamkeit gewidmet und mitunter ſehr zeitge⸗ mäße und verſtändige Maßregeln zur Hebung und Belebung von Handel und Induſtrie angeordnet. Was den Wollankauf in der Grafſchaft Dillenburg angeht, ſo hat neuerdings Riehl Naturgeſchichte des deutſchen Volks II. S. 264 die betreffende Ordnung Graf Wil⸗ helm's J. vom 19. Mai 1536 recht eingehend gewürdigt.— Ueber denſelben Handels⸗ artikel und deſſen Vertrieb im diesſeitigen Amt Wehen liegt uns ein Schreiben des Für⸗ ſten Carl zu Naſſau⸗Uſingen an den Amtmann zu Wehen vor, das hier mitgetheilt wer⸗ den ſoll. Der Fürſt, bei dem die Theorie von einem angeblichen„Agrikultur⸗Staat“ Naſſau, dieſe Erfindung neuerer Staatsweisheit, wohl kein ſonderliches Glück gemacht ha⸗ ben würde, ſchreibt an den Amtmann:
Wohlgelahrter, lieber Getrener! Euch darf, ohne dieſes, nicht unbekannt ſeyn, wie Wir zum Beſten Unſerer Unterthanen, und um dieſen mehrere Arbeit und davon abhangende Nahrung zu verſchaffen, des gnädigſt wohlmeynenden Willens ſind, eine Wollen⸗Manufac⸗ tur, worinn die in Unſern Privativ⸗Landen erzielt werdende— und bey den ſubſiſtiren⸗ den Fabriquen entbehrliche Wolle, geſtalten letztere durch jenes neue Inſtitut in keine Weege beſchränckt oder in Schaden geſetzt werden ſollen, verarbeitet werden könne, zu er⸗ richten. Wann aber zu Erreichung ſothaner zweifachen Abſicht, nemlich durch Anlegung einer neuen Fabrique den ältern keinen Abbruch zu thun, hauptſächlich und vor allen Dingen nötig iſt, zu wißen:
a. wie viele Wolle jährlich im Lande zum Verkauf erzogen werde,
b. davon durch die ſchon etablirte Fabriquen auf eigner Rechnung verarbeitet werde (denn was der Landmann davon zu ſeiner eigenen Hausnothdurft verbraucht und verarbeiten laßen, kann hier in keinen Anſchlag kommen), folglich
c. wie viel jährlich außer Lands oder auch an dahieſiges Zuchthaus verkaufft worden, oder aber auf welche Quantität man ſich zum Behuf der neuen Fabrique Hofnung und ſichere Rechnung machen könne?
Als ergehet hiermit an Euch Unſer gnädigſter Befehl von den ſämtlichen Orts⸗Schulthei⸗ ßen richtige und hinlängliche Kundſchafft einzuziehen, wieviel dieſes Jahr in jeder Gemeinde ſowohl von den Unterthanen als herrſchafftlichen und adelichen Beſtändern an Wolle, nach Abzug ihrer eigenen häuslichen Nothdurfft erzogen, und wie viel davon an innländiſche und wie viel an ausländiſche Wollen⸗ Arbeiter verkaufft worden oder werden können. Da übrigens bey dieſer Nachforſchung ſich ergeben wird, daß einige Unterthanen ihre Wolle an Chriſten oder Juden, die ſich mit dem Wollhandel abgeben, verkaufft haben; So habt Ihr auch dieſe desfalls, um bey dem befragten Gegenſtand auf einen gewiſſen Grund zu kom⸗ men dahin zu vernehmen, ob ſie die aufgekauffte Wolle ſonächſt wiederum in⸗ oder außer Land debitiret haben? Wir ſind hierüber Euren forderſamſten zuverläßigen Bericht gewärtig und Euch in dieſem Verlaß in Gnaden wohlgewogen. Wiesbaden, den 25. September 1773. Ex speciali Commissione Sermi. Schwarzmann.


