ähnlichem Sinne ſprachen ſich auch die Gewerbe⸗Commiſſionen in den einzelnen Ländern aus und veranlaßten dadurch die Erlaſſung neuer Gewerbegeſetze(Preu⸗ ßen vom 9. Februar 1849, Naſſau vom 3. April 1849), die durch allerlei Schutzmaßregeln dem herrſchenden Uebel zu ſteuern ſuchten.
Ohne hier in eine Beurtheilung jener Verordnungen näher einzutreten, durch welche halb das Prinzip der Zünftigkeit in den Gewerbebetrieb wieder eingeführt, halb der außerzünftigen Fabrikthätigkeit voller Lauf gelaſſen wurde, wollen wir lieber die Lage der Handwerker mit Bezug auf die berührten Uebelſtände des un⸗ beſchränkten Gewerbebetriebs etwas näher ins Auge faſſen. Die Quelle des ſo⸗ cialen Elends, woran dieſer Stand krankt, liegt, kurz gefaßt, in der Concur⸗ renz, d. h. darin, daß einzelne Gewerbtreibende, mit Geldmitteln und Unter⸗ nehmungsgeiſt ausgerüſtet, ihrem Geſchäft einen Schwung, eine Ausdehnung und zugleich ihrem Product eine ſolche Preißwürdigkeit zu geben vermögen, wogegen andere, weniger bemittelte, aber vielleicht nicht minder geſchickte Meiſter oder Ar⸗ beiter nicht aufzukommen wiſſen, daher in Rückgang gerathen und nach und nach zu Grunde gehen. Das ganze Unglück rührt alſo, wie H. Schulze in ſeinem Aſſociationsbuch ſo treffend nachgewieſen hat, nicht ſowohl von der Concurrenz, ſondern vielmehr von ihrem directen Gegentheil, nämlich daher, daß der unbe⸗ mittelte Arbeiter mit dem Kapitaliſten eben nicht zu concurriren vermag, daß es alſo darauf ankommt, ihm die wirkliche Concurrenz mit jenem erſt zu ermög⸗ lichen. Die Sache iſt klar. Jedes induſtrielle Unternehmen, auch das kleinſte hat, ohne ein gewiſſes Anlage⸗Kapital, nicht die mindeſte Ausſicht auf Erfolg. Der Mangel an dieſer Geldkraft verurtheilt die größere Zahl der Arbeiter zu ewi⸗
durch dieſe Vereine alte Mißbräuche freiwillig abthut.— Um dies Alles zu regeln, wird zu J. das Geſetz vorgeſchlagen, a. daß jeder Meiſter immer nur einen Lehrling halten darf, b. daß für den Unterricht im Handwerk eine Prüfung feſtgeſtellt werde, c. daß der Mei⸗ ſter des Geprüften bei der Prüfung unfehlbar gegenwärtig ſei. Wir müſſen dieſe Vorſchläge faſt ohne Ausnahme als unpraktiſch bezeichnen. Ans Unbegreifliche aber grenzt weiterhin der auf den Schutz der Handwerkserzeugniſſe gegeu die Fabrikinduſtrie abſtellende Antrag: einen Jeden, der Fabrikate verkauft, nur das führen zu laſſen, was er ſelber mit eige⸗ ner Hand fertig hinſtellen kann.— Beim II. Abſchnitt, der die vom Staat zu begehrende Hülfe behandelt, und die Quellen des herrſchenden Elends auf vier a. die Schlechtigkeit der Menſchen, b. die mangelnde geiſtige Bildung, c. die unrichtige Vertheilung der Staats⸗ laſten, endlich d. die Uebervölkerung— zurückführt, läßt ſich ebenwohl den erhobenen Vorſchlägen nur ſehr bedingt zuſtimmen, während im III. Abſchnitt:„Was kann der Hand⸗ werker ſelber für ſich und ſeinen Stand thun?“ die ſittlichen Anforderungen an das Le⸗ ben der handarbeitenden Klaſſe die innigſte Beherzigung verdienen und der letzte Abſchnitt über die Bildungsvereine der Handwerker unbedingt zu dem Trefflichſten ge⸗ hörd. ds über Menſchen⸗Bildung und Menſchen⸗Veredlung je gedacht und geſchrieben wor⸗ en iſt.


