Aufsatz 
Über gewerbliche Genossenschaften
Entstehung
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werbe treiben darf, ſo iſt klar, daß für die Güte der Waare gar keine Sicher⸗ heit mehr geleiſtet werden kann. Die der Macht des Anlagekapitals und der glücklichen Speculation nicht mit gleichen Mitteln begegnen konnten, ſuchten durch äußeren Schein der Waare zu erſetzen, was ihr an Gehalt abging.

3) Die Arbeitskraft wurde der Ausbeutung durch das Kapital vollſtän⸗ dig preißgegeben; der Vermögende, auf das Kapital und ſeinen Credit ſich ſtü⸗ tzend, trieb fortan ſein Gewerbe fabrikmäßig. In ſehr vielen Geſchäftszweigen vermochte aber der handwerksmäßige Betrieb die Concurrenz mit dem fabrikmäßi⸗ gen nicht auszuhalten, denn die Arbeit von Menſchen muß theurer ſein, als die von Maſchinen; die kleineren Kapitalien mußten den größeren unterliegen und ſo erwuchs mit der wachſenden Nahrungsloſigkeit ein von Jahr zu Jahr an⸗ ſchwellendes Handwerker⸗Proletariat.

Das Handwerk, das früher in ſo hoher Blüthe geſtanden, iſt dadurch allerdings in eine Zerfahrenheit hinein gerathen, die ſeine ehemalige Würde kaum noch erkennen läßt, und dieſer troſtloſe Zuſtand der gewerbtreibenden Claſſe war es hauptſäch⸗ lich, der die Bewegung des Jahres 1848 theilweiſe hervorrief, dann aber die rein politiſche Richtung derſelben bald eine ſociale Wendung nehmen ließ und zu einem Räthſel hinführte, deſſen Löſung nur bei beſonnenſter Ueber⸗ legung, nur durch Verſöhnung und Verſtändigung der ſtreitenden Mächte, Ar⸗ beitskraft und Kapital, nie aber durch Parlamentsbeſchlüſſe oder Regirungs⸗ Maßregeln, am allerwenigſten durch gehäſſige Entzweiung der mehr oder weniger beſitzenden Klaſſen des Volkes gegen einander im Lauf der Zeiten ge⸗ lingen konnte. Die damals laut gewordene Stimme des gewerbtreibenden Stan⸗ des, vertreten durch den volkswirthſchaftlichen Ausſchuß der Frankfurter National⸗ verſammlung, dem mehr als ein halbes Tauſend Petitionen aus allen Theilen Deutſchlands vorlagen, verlangte eine vollſtändige Wiederherſtellung des Innungs weſens, ſelbſtſtändige Verwaltung der Gewerbsangelegenheiten durch die Innungs⸗ vorſtände, Gewerbegerichte nebſt allgemeiner Vertretung in Gewerbekammern 6). In

) Einen der wärmſten Fürſprecher haben die Intereſſen der Handwerker damals in Prof. Kinkel von Bonn gefunden, der in einer gedruckten Anſprache(Unter dem Titel: Hand⸗ werk, errette Dich! oder: Was ſoll der Deutſche Handwerker fordern und thun, um ſeinen Stand zu beſſern? Bonn 1848) ausführlich, klar und eindringlich darlegt, was dem Stande noth thue. Dies bezeichnet er nach drei Richtungen hin: 1. Zuerſt muß der Handwerkerſtand darauf hinwirken, daß die Geſetzgebung ihm einen wirkſamen Schutz er⸗ theile gegen die unbedingte Gewerbefreiheit und die Uebermacht des Capitals. 2. Hat dieſer Stand ſo gut wie alle andern auf directe materielle Hülfe aus den Geldmitteln des Staats Anſpruch. 3. Vermager ſelbſt, auch ohne den Staat, unglaublich Vieles zu ſeiner neuen Hebung beizutragen, wenn er auf Grundlage des Rechtes der Aſſoziation ſowohl zum Schirm ſeiner Rechte als zu ſeiner gegenſeitigen humanen Fortbildung Vereine ſtiftet und