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Freiheit der Gewerbe
und demgemäß müſſen wir folgerecht der Freiheit ihres Betriebs, und zwar einer unbedingten, ſchrankenloſen und ganzen Freiheit das Wort reden, mit allen ihren guten wie nicht minder mit allen ihren ſchlimmen Folgen. Denn das ſei ferne, daß wir über den Lichtſeiten der Gewerbefreiheit die ihrer Einführung entgegen⸗ ſtehenden Bedenken überſehen möchten, zumal in Ländern, die noch unter dem Ein⸗ fluß des Zollſchutzes für ihre Fabrikate ſtehen. Wohl aber ſind wir entſchieden und beſtimmt der Meinung, daß alle Uebelſtände, die die neue Ordnung der Dinge mit ſich führt und worüber ſo viele und zum Theil ſo triftige Klagen im Hand⸗ werker⸗Stande laut geworden ſind, durch keine anderen Maßregeln zu beſeitigen⸗ ſtehen als durch ſolche, die auf dem Boden der Geſchäfte ſelber erwachſen und aus einer Ermannung des Handwerkerſtandes ſelber hervorgehen würden. Als ſolche Uebelſtände der Gewerbefreiheit müſſen hauptſächlich nachſtehende an⸗ erkannt werden:
1) Viele Handwerker, die noch nicht die gehörige Befähigung zum Geſchäfts⸗ betrieb beſaßen, haben ſich zumal in ſolchen Gewerben feſtgeſetzt, die ein geringes Anlage⸗Kapital erforderten. Andere Leute, denen wohl die Fähigkeit, nicht aber die erforderlichen Mittel zum Gewerbebetrieb zu Gebote ſtanden, waren eben ſo wenig im Stande, eine tüchtige Arbeit zu liefern; in beiden Fällen hatte das Ge⸗ werbe keine Ehre und das Publikum keinen Nutzen.
2) Die freie Concurren;, dieſer kräftige Sporn zur Verbeſſerung jedes Gewerbebetriebs, hat auch manche erhebliche Nachtheile für denſelben herbeigeführt. Wenn ein jeder mit allen möglichen Erzeugniſſen der menſchlichen Hand ein Ge⸗
(A. Huber, Reiſebriefe B. II. S. 197) ſo aus:„Die Produktion in der Weiſe reguliren und organiſiren zu wollen, wie man es bei uns durch Regeneration der Zünfte u. dgl. Maßregeln, welche zuletzt immer die Vorausſetzung eines künſtlichen Schutzes des Hand⸗ werks gegen die Fabrik, alſo in der That eine künſtliche Beſchränkung der Fabrikin⸗ duſtrie hinter ſich haben— daran denkt allerdings in Ergland kein vernünftiger Menſch. Kein ſeiner Sinne mächtiger Engländer denkt daran, daß man zu etwas rathen könne, was, wenn es Ernſt und die Ausführung möglich wäre, die Sehnen, Nerven und Adern der britiſchen Weltmacht abſchneiden, unterbinden würde.“— Daß übrigens dieſe Anſicht von der Unhaltbarkeit der alten Zunftformen von Jahr zu Jahr die all⸗ gemeinere unter den Gebildeten werde, zeigen recht anſchaulich mehrere dieſen Gegen⸗ ſtand berührende Abhandlungen, deren Ergebniſſe wir mehrfach benutzen konnten, in der Deutſchen Vierteljahrsſchrift(1852, 2)„Schutz der kleinen Gewerbe neben dem Schutze der großen“.(1854, 5)„Ueber die Ordnung des Handwerks⸗Betriebs,“ denen ſich mit entſchiedenem Antrag auf Abänderung der ſeitherigen ungenügenden Uebergangs⸗ formen und Einführung gewerblicher Aſſociationen der neueſte Aufſatz(1856, 1) anreiht: „Abbruch und Neubau der Zunft.“


