Aufsatz 
Über gewerbliche Genossenschaften
Entstehung
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öffentlichen Meinung und dem Vertrauen ſeiner Mitbürger gegründete Credit des Handwerkers.

Die Anſtellung einer ſolchen Prüfung wird überdies endlich von Tag zu Tag mehr zu einer techniſchen Unmöglichkeit, da das Prinzip der Arbeits⸗ theilung, auf dem die ſtaunenswerthen Fortſchritte der modernen Induſtrie zu⸗ meiſt beruhen, eine ſolche Prüfung theils ganz unmöglich, theils ganz werthlos machen muß. Was hülfe die größte Vollkommenheit der einzelnen Stücke und Stückchen einer zuſammengeſetzten Arbeit, wenn es ſchließlich auf die Art der Verbindung derſelben ankommt, ob das Ganze irgend brauchbar werde oder nicht? Und wer ſoll denn da einen beſſeren Prüfungsmeiſter abgeben können als der Auftrag⸗Geber, deſſen Credit auf dem Spiele ſteht, wenn irgend eine Mangelhaftigkeit ſeinem Produkt nachgewieſen werden könnte? Nehmen wir einen Induſtriezweig, der dieſes Prinzip mit am ausgedehnteſten durchführt, die Uhrenfabrikation. Hier geht das Produkt, wie man ſich in jedem der 235 Uhren⸗Etabliſſements, die allein in Chaux-de- Fonds, Kanton Neuenburg, gegenwärtig blühen, aufs beſte überzeugen kann, durch nahe an hundert verſchiedene Hände, ehe es käuflich wird. Was Wunder, wenn da jedes Stiftchen, jedes Rädchen, jedes Schräubchen von dem betreffenden Arbeiter, der eben ſein Lebtage nur eine und dieſelbe Arbeit zu liefern hat, mit einer faſt wunderbaren Feinheit und Genauigkeit gefertigt wird und ſchließlich ein Produkt entſteht, das auf den Märkten der Erde alle Concurrenz zu Schanden macht? So geht es bereits in hundert anderen Geſchäften, aber ſo und nur ſo kann auch die Produktion ſo weit geſteigert werden, wie die Conſumtion es erfordert. Es geht eben ein Zug durch unſere Zeit, der ſo zu ſagen überall der Theilung der Arbeit ruft. Nur wenn einer in einer Beſonderheit ſich auszeichnet, leiſtet er dem Staat, der Geſellſchaft, dem Beruf etwas Tüchtiges. Es ſchließt ſomit die auf Arbeitstheilung beruhende Entwickelung der modernen Induſtrie, wo ſie ungehindert, d. h. ohne gewerbepolizeiliche ſogenannte Schutz⸗Maßregeln ſich ent⸗ falten kann, die Reorganiſation ſelbſtſtändiger Gewerbe im früheren Sinn vollſtän⸗ dig aus und zwar nicht blos auf dem Gebiet der eigentlichen Fabrik, ſondern auch im Handwerk ſelbſt. Denn das ſteht feſt, daß jede Vervollkommnung in der Tech⸗ nik, jede große Induſtrie⸗Ausſtellung, in London oder Paris, in München oder Bern, dem geſammten Handwerk einen Ruck gibt, der es dem fabrikmäßigen Betrieb näher führt, und hiergegen werden alle geſetzlichen Beſtimmungen, ſelbſt die ſcharfſinnigen doktrinären Definitionen gewiſſer Gewerbe⸗Geſetze, die zwiſchen freien Gewerben, eigentlichen Gewerben und künſtleriſchen Gewerben haarſcharf auf dem Papier zu unterſcheiden wiſſen, ſich über kurz oder lang als ohnmächtig und unhaltbar erweiſen 5). Die Zeit fordert daher gebieteriſch

) Wie weit man, zur Abſtellung ſolcher Uebelſtände, in dem praktiſchen England von dem Gedanken an Beſchränkungen entfernt ſei, darüber ſpricht ſich der neueſte Berichterſtatter